[Stellungnahme] BR/096 - Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Suizidhilfe und zur Änderung strafrechtlicher Vorschriften

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    Bundesrat


    Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    der Bundeskanzleri hat dem Präsidium eine Gesetzesvorlage zugeleitet, der Bundesrat hat nach Art. 76 II GG die Möglichkeit dazu Stellung zu nehmen. Diesbezüglich eröffne ich hiermit die Debatte, der Entwurf liegt Ihnen auf der Drucksache BR/096 vor.

    Nach § 17 II GO BR setze ich die Debattenzeit auf 72 Stunden fest, die Debatte endet daher am 8. März 2022 um 22:55 Uhr.