[DEBATTE] IX/045 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von jugendstrafrechtlichen Vorschriften

  • Sehr geehrte Abgeordnete,


    der folgende Antrag steht für exakt 72 Stunden zur Debatte:


  • Dr. Maximilian von Gröhn

    Hat den Titel des Themas von „[DEBATTE] IX/045 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von strafrechtlichen Vorschriften“ zu „[DEBATTE] IX/045 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von jugendstrafrechtlichen Vorschriften“ geändert.
  • Sehr geehrter Herr Präsident,

    Liebes Kollegium und anwesende Extremisten,


    da die Allianz zwar massenhaft Anträge kopieren kann, es jedoch leider nicht für notwendig hält, diese auch zu begründen, werde ich nun die erste Rede in dieser Debatte halten.


    Womit beschäftigen wir uns? Die Allianz möchte die Starfmündigkeit ab dem 12 Lebensjahr einführen. Damit steht man schon in guter Tradition zum Kaiserreich und dem Nationalsozialismus, Weshalb will man das? Das gängige Beispiel ist eine grausame Vergewaltigung einer Lehrerin vor wenigen Jahren. Mittäter waren Schüler, die unter 14 Jahre alt waren. Aus diesem Grund würde man eine Entwicklung sehen, in derer Jugendliche bereits im sehr jungen Alter häufig Straffällig werden und aus diesem Grund auch bestraft werden sollten. Diesem Gedanke zugrunde liegend ist, dass eine Absenkung zu einer Abschreckung und einer Ansatzmöglichkeit fungiert.


    Der Antrag berücksichtigt jedoch nicht, dass wir diese Ansatzmöglichkeiten bereits haben! Es gibt die Kinder - und Jugendhilfe. Diese hat ein ganzes Maßnahmenpaket zu Verfügung, um geeignete Maßnahmen zu treffen. Sogar eine Verweisung der Kinder in eine Heimerziehung ist möglich. Dort wird die Erziehung auch strikt durchgesetzt, ist dies von Nöten. Außerdem sind die Familiengerichte zustänidg. Diese haben ebenfalls Maßnahmen, die getroffen werden können:


    Zitat
    - Ermahnungsgespräche mit Kindern und Eltern führen und - anordnen können, Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch zu nehmen. - In extremen Fällen könnten sie Kinder aus ihren Familien herausnehmen, die Entziehung des Sorgerechts, - die Unterbringung straffälliger Kinder in einem Heim oder in einer Pflegefamilie anordnen. - Außerdem müsse der Staat sich darum kümmern, die Erziehungskompetenz von problematischen Eltern zu stärken, beispielsweise durch Elternschulen

    Die Notwendigkeit der Herabsetzung der Strafmündigkeit ist bei der Vielfalt existierenden Maßnahen in keinem Fall gegeben.

    Viel eher wird anders herum ein Schuh draus. Was Sie wollen, ist, gefährlich. Was Sie wollen, ist, dass wir Kinder an den Pranger stellen, an Ihnen Exempel statuieren und Haftsrafen verhängen. Durch ein Klima der Angst würde dann andere Jugendliche keine Straftaten mehr begehen. Doch Kinder in einem so jungen Alter ins Gefängnis zu werfen oder einen Warnschussarrest zu verhängen, ist extrem kontraproduktiv und schädigt die Kinder nur noch weiter. Sehen Sie sich doch die katastrophalen Rückfallquoten dabei an! Bei noch jüngeren Kindern richten Sie nur noch mehr schaden an!


    Liebe Allianz, Sie wissen genauso wie ich, dass Ihnen kein Erziehungswissenschaftler, keine Kinderpädagogin zustimmen wird, dass dieser Antrag richtig ist. Nur weil es Leute gibt, die sich ein Bild von einer bedrohten Gesellschaft schaffen, muss das nicht stimmen. DIe Anzahl an Straftaten der Jugendlichen ist in den vergangenen Jahren erkenntlich zurückgegangen. Ihr Antrag ist unnütz und populistisch, wie auch einige andere der vergangenen Tage. Wenn Sie wirklich etwas dafür tun wollen, dass wir präventiv handeln und bei begangenen Straftaten eine gute Aufarbeitung für die Kinder ermöglichen, dann arbeiten Sie an einer Stärkung der Kinder - und Jugendhilfe. Hören Sie auf den Deutschen Richterbund und lassen Sie diesen Unfug.


    Wir lehnen diesen Antrag entschlossen ab. Dankeschön.