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Wir kommen zur Abstimmung über die Drucksache TH 009|011. Die Abstimmung endet am 03.01.2022 um 17:28.
Alles anzeigenFolgender Antrag wurde eingereicht. Die Debatte dauert 3 Tage und endet am 31.12.2021 um 12:00 Uhr.
Alles anzeigenNeunte Wahlperiode
Drucksache: TH009/12
G e s e t z e n t w u r fder Regierung
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung ausgleichender Maßnahmen für finanzielle Einbrüche während der Coronapandemie für Soloselbstständige
A) Problem
In den Zeiten der Pandemie leidet die Kunst- und Kulturszene stark. Viele können ihren Lebensunterhalt so nicht mehr bestreiten und müssen ihre Berufe aufgeben. Um ein Aussterben unserer Kulturszene zu verhindern, müssen entsprechende Maßnahmen getroffen werden.
B) Lösung
Die Landesregierung stellt Mittel zu Verfügung, um ein Aussterben der Hautp- und Nebenberuflichen Künstlerinnen und Küsntler zu verhindern.
C) Alternativen
Keine.
D) Kosten
Die Kosten bewegen sich im Rahmen von bis zu 10 Millionen Euro pro Monat bis März 2022 ab dem November 2021. Zusätzlich werden 5 Millionen Euro für eine Veranstaltungsreihe zu Verfügung gestellt, die sich selbst refinanzieren soll.
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A n l a g e 1
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung ausgleichender Maßnahmen für finanzielle Einbrüche während der Coronapandemie für Soloselbstständige
(EsGzSamffEwdCfs)
vom 28 . 12 .2 0 2 1
Artikel 1
Förderung
(1) Ab einem nachweisbarem Rückgang des finanziellen Einkommens aufgrund der Coronapandemie von mindestens 25% sind Soloselbstständige dazu berechtigt, einen Antrag auf einen finanziellen Ausgleich beim Land Thüringen zu stellen und zu erhalten.
(2) Den Antragsstellenden werden Ausgleichszahlungen in Höhe von bis zu 2000€ im Monat gewährt.
(3) Die Förderung kann einmalig beantragt werden und läuft autmatisch in monatlicher Auszahlung weiter.. Sie läuft bis spätestens den 31.03.2021.
(4) Antragsberechtigt im Sinne des Gesetz ist, wer seinen Wohnsitz oder seinen Arbeitsplatz in Thüringen hat und finanzielle Einbußen durch die Coronapandemie in der Höhe von mindestens 25% zu erleiden hatte.
(5) Die Förderung ist rückwirkend ab dem Monat November des Jahres 2021 beantragbar.
Artikel 2
Veranstaltungsreihe
(1) Das Land Thüringen finanziert eine Verantsltungsreige für die Kunst- und Kulturbranche.
(2) Die Veranstaltungsreihe trägt den Namen "Buntes Thüringen".
(3) Ziel ist es, möglichst viele Kunst- und Kulturschaffende zu beschäftigen und eine möglichst große Vielfalt an Musik, Malereien, Theater, Schauspiel und weiteren Kunstformen zu generieren.
(4) Die Organisation übernimmt die Kulturstiftung des Freistaates Thüringen.
(5) Es soll sowohl online verfügbare Programme, als auch in Präsenz durchgeführte Veranstltungen geben.
(6 In den Monaten Mai und Juni des Jahres 2022 sollen mehrere Live-Veranstltungen stattfinden.
(7) Über den Inhalt entscheidet die Kulturstiftung des Freistaates Thüringen.
(8) Zur Finanzierung stellt das Land Thüringen 5 Millionen Euro zu Verfügung. Die Vernatsltung sollte sich durch ausgleichende Maßnahmen selbst finanzieren.
(9) Alle Mittel, die durch die Veranstaltungsreihe erwirtschaftet werden, sowie übrig gebliebene Mittel, werden nach Veranstaltungsende wieder an das Land Thüringen gezahlt.
Artikel 3
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.