[DEBATTE] IX/033 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Oberste Gericht

  • Sehr geehrte Abgeordnete,


    der folgende Antrag steht für exakt 72 Stunden zur Debatte:


  • Sehr geehrter Herr Präsident,

    liebe Kolleginnen und Kollegen,

    werte Damen und Herren,


    Der Begründung des eingebrachten Antrages ist nicht mehr viel hinzufügen. Ziel ist eine Stärkung des Obersteten Gerichts. Gleichzeitig soll auch die Feststellung einer Verfassungswidrigkeit einfacher werden.

    Daher erachten wir es als notwendig an, die Popularklage wieder einzuführen.

    Hiermit soll es nun möglich sein, ohne die abstrakte Normenkontrolle vor dem OG zu klagen, wofür es ja bisher ein Viertel der Mitglieder des Bundestages benötigt hat.


    Diese Änderung ist ein notwendiger und wichtiger Schritt zum Wohle der Bürger*innen unseres Landes, und ein Beitrag zur Stärkung der Judikative.



    Vielen Dank!