[NRW | IX/21] Entwurf eines Gesetzes über die Einführung eines Familienpasses

  • Nach § 18 (2) dauert die Debatte 72 Stunden. Stefan Herzinger hat das Wort.

  • Herr Präsident,

    sehr geehrte Damen und Herren,


    ich sehe diesen Antrag mit äußerster Skepsis entgegen, da dieser Pass die Armut der Familie öffentlich kennzeichnen würde und dies eine Herabwürdigung der Menschenwürde darstellen könnte. Möglicherweise werden wir gezwungen sein, dass jede Familie in den Genuss eines solchen Ausweises kommen muss. Die Fraktion des Freiheitlichen Forum Deutschlands wird das Oberste Gericht um eine abstrakte Normenkontrolle bitten.


    Generell begrüßen wir aber selbstverständlich die Arbeit gegen die Kinderarmut und die Nachteile von Kindern in einkommensschwachen Familien. Es muss rechtlich nur sauber feststehen, dass hier keinerlei Brandmarkung dieser Personengruppen vorliegt.


    Ich danke Ihnen.

    Einmal editiert, zuletzt von Harald F. Rache ()

  • Sehr verehrtes Präsidium,

    Meine sehr verehrten Damen und Herren,


    das Gesetz, welches wir auf den Weg bringen möchten wird vielen Familien finanziell unter die Arme greifen und ihnen deutlich helfen.

    Es gibt leider viele Familien, die sich aufgrund ihrer finanziellen Lage lange und intensive Gedanken machen müssen, wenn sie eine Freizeitaktivität planen.

    Jedoch wissen wir alle, dass der Mensch ein soziales Wesen ist. Daher braucht der Mensch, einige Freizeitaktivitäten in gewissen Abständen. Gerade Kinder sollten alles unternehmen und überall hingehen können was und wo sie möchten. Mit diesem Paket möchten wir genau das erreichen.


    Die einkommensschwachen Familien sollten nicht lange und intensiv darüber nachdenken, wenn sie eine Freizeitaktivität planen. Sie sollten diese Erfahrungen nicht lediglich durch das Hören gewinnen, sondern selber aktiv sammeln.


    Daher meine Damen und Herren haben wir gemeinsam diese Lösung gefunden und dies als richtig und wichtig erachtet. Mit dem Familienpass können die Familien nun ermäßigt Sport- und Freizeiteinrichtungen besuchen. Den Familienpass können sie auch ohne große bürokratische Prozesse beim jeweiligen Bürgeramt ausstellen lassen.

    Dies wird für viele Familien eine große Erleichterung werden.


    Bezüglich der Bedenken der Opposition kann ich nur sagen, dass dieses Vorhaben verfassungsrechtlich absolut unbedenklich ist.

    Selbstverständlich wird damit auch nicht die Würde der Menschen verletzt.

    Die Menschen können sich frei für oder gegen die Ausstellung eines Familienpasses entscheiden, weswegen eine Verletzung des Grundrechts nach Art. 1 Abs.1 GG nicht infrage kommt.


    Daher bitte ich um Ihre Zustimmung verehrte Kolleginnen und Kollegen.

    Lassen Sie uns etwas gutes für die Menschen in unserem Land tun.



    Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

  • Frau Jachére-Wessler hat sie schon zurecht darauf hingewiesen, dass der Antragsteller beginnt. Bitte dies beachten.