[DEBATTE] IX/031 - Entwurf eines Gesetzes zur Verkürzung von Aufbewahrungsfristen

  • Sehr geehrte Damen und Herren,


    folgender Antrag des FFD steht für 72h zur Debatte:



    Berlin, den 14. Dezember 2021

    Harald Friedrich Rache, Dr. Christian von Wildungen und Fraktion

  • Dr. Maximilian von Gröhn

    Hat den Titel des Themas von „[DEBATTE] IX/030 - Entwurf eines Gesetzes zur Verkürzung von Aufbewahrungsfristen“ zu „[DEBATTE] IX/031 - Entwurf eines Gesetzes zur Verkürzung von Aufbewahrungsfristen“ geändert.
  • Sehr geehrter Herr Präsident,

    sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen,


    Buchungsbelege und andere steuerrelevante Unterlagen müssen grundsätzlich bis zu zehn Jahre aufbewahrt werden. Diese Pflicht zwingt Betriebe teilweise dazu, Lagerräume für die aufzubewahrenden Dokumente anzumieten. Bei elektronischen Dokumenten müssen sie die Software und Hardware-Umgebung nebst Support auch dann noch aufrechterhalten, wenn bereits eine andere IT-Struktur vorhanden und eine andere Software verwendet wird. Die Aufbewahrungsfristen werden mit unserem Antrag auf nur noch fünf Jahre verkürzt. Verbunden mit einer zeitnahen Betriebsprüfung kann das die Bürokratiekosten um mehr als eine Milliarde Euro verringern. Wir erzielen damit nicht nur eine große Entlastung für unsere vielen kleinen und mittleren Betriebe, sondern setzen gleichzeitig einen wichtigen Rahmen für eine moderne, umweltschonende und entbürokratisierte Gesellschaft.


    Ich danke Ihnen.

  • Herr Präsident,


    ich beantrage folgende Änderungen:

    Ich möchte grundsätzlich meine Zustimmung zum vorliegenden Antrag bekunden und begrüße die Einbringung der Initiative. Die Liberal-Konservative Allianz unterstützt die Verkürzung von Aufbewahrungsfristen, da sie einen erheblichen Beitrag zu der Reduzierung des Erfüllungsaufwandes der Wirtschaft leistet. Die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen auf fünf Jahre kann die Bürokratiekosten bei Verwaltung und Unternehmen schließlich nahezu halbieren. Von dieser Erleichterung würden bis zu vier Millionen Unternehmen profitieren. Alleine im Bereich der Umsatzsteuer machen die Aufbewahrungspflichten mit einem Anteil von über achtzig Prozent den Hauptanteil der Bürokratiekosten aus. Die Kosten würden gemäß Prognosen gesamt um bis zu zwei Milliarden Euro pro Jahr sinken - und durch die Digitalisierung und der einhergehenden elektronischen Verfügbarkeit der Unterlagen ist es selbst bei längeren Verfahren auch bei einer Aufbewahrungsfrist von fünf Jahren problemlos möglich, auch danach noch Einsicht in die entsprechenden Unterlagen zu nehmen. Ich unterstütze den vorliegenden Antrag, möchte jedoch gerne mit der Einreichung des Änderungsantrags zur weiteren Verbesserung des eingebrachten Entwurfs beitragen. Bei der Änderung von § 26a Absatz 2 Nummer 2 handelt es sich um eine erforderliche Folgeänderung im Zusammenhang mit der vorgesehenen Änderung des § 14 b Absatz 1, die überaus sinnvoll ist. Die dazugehörige Bußgeldschrift wird dadurch angepasst. Durch die weiteren Ergänzungen wird nochmal festgestellt, dass die Regelungen des Gesetzes erstmals für Rechnungen und Unterlagen gelten, deren Aufbewahrungsfrist in der jeweils am 31. Dezember 2021 geltenden Fassung nicht abgelaufen ist. Ich würde mich sehr über die Übernahme des Änderungsantrags freuen. Vielen Dank!

  • Die Debatte wird ab Einreichung des Änderungsantrages unterbrochen, die übrigen 17 Minuten werden nachgeholt.


    Übernimmt der Antragsteller den Änderungsantrag? Harald F. Rache


    Falls bis 12 Uhr morgen keine Mitteilung erfolgt, wird darüber abgestimmt.

    Herr Präsident,

    ich übernehme den Änderungsantrag des verehrten Herrn Vizekanzlers.


    Vielen Dank