TH 009|005 Entwurf eines Gesetzes über Infektionsschutzregeln und Eindämmung der Coronapandemie

  • Folgender Antrag wurde eingereicht. Die Debatte dauert 3 Tage und endet somit am 16.12.2021 um 12:25. Der Antragsteller hat das Wort.


  • Geht nach vorne, trinkt ein Schluck Wasser


    Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,

    liebe Kolleginnen und Kollegen,

    meine Damen und Herren,


    wir Freien Thüringer haben dieses Gesetz eingebracht, weil wir finden wir müssen jetzt sofort Handeln. Das Gesundheitsministerium sagt zwar, dass was kommen soll, was wir gut finden, aber wir brauchen jetzt sofort was, nicht erst was in zwei, drei Wochen.



    Wir müssen jetzt die vierte Coronawelle brechen, mit diesem neuen Corona Gesetz. Dadurch werden hoffentlich zusammen mit den Impfungen die Zahlen in die Tiefe sinken.

    Wir wollen in Thüringen keine Inzidenz von 1000 Neuinfektion pro 100.000 Einwohner. Wir möchten Inzidenzen von einem niedrigen zweistelligen Bereich, am besten auch einstelligen Bereich haben.


    Wir wollen keine vollen Intensivstation haben und Patienten in andere Bundesländer einfliegen lassen.

    Wir wollen keine hunderte Todesfälle, das sind hunderte zu viel.


    Deswegen bitte ich euch alle dieses Gesetz anzunehmen, nur jeder einzelne kann diese Pandemie brechen.


    Herzlichen Dank!

  • Neunte Wahlperiode



    Drucksache: TH009/06





    G e s e t z e n t w u r f

    Der SDP und IL Fraktion









    Änderungsantrag zu dem Antrag TH009/05





    A) Problem

    Die COVID-19-Pandemie erfordert Beschränkungen des öffentlichen und gesellschaftlichen Lebens sowie der Wirtschaft in Thüringen. Diese Beschränkungen sind erforderlich, um die Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus und eine damit zu befürchtende Überlastung unseres Gesundheitssystems zu verhindern. Insofern muss ein Anstieg der Infektionszahlen und die damit einhergehende Gefahr für die Gesundheit, des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit unserer Bürger:innen, dringend abgewehrt werden, um die medizinische Versorgung aufrechterhalten zu können.











    B) Lösung



    Um einen Anstieg der Infektionszahlen zu verhindern, und die Grundrechtseinschränkungen, die sich aus den Beschränkungen des öffentlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens ergeben, zu legitimieren, kann der Thüringer Landtag ein Gesetz zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie erlassen. Die Gesetzgebungskompetenz des Freistaates Thüringen ergibt sich dabei aus § 32 Satz 1 in Verbindung mit § 28 Abs. 1, §§ 29, 30 Abs. 1 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes in Verbindung mit Art. 80 Abs. 4 des Grundgesetzes. Letzterer erlaubt den Ländern eine Regelung per förmliches Gesetz, soweit der Landesregierung die Ermächtigung zum Erlassen einer Verordnung eingeräumt wird. Bestehende Verordnungen werden aufgrund der Überordnung der förmlichen Gesetzes hinfällig

    C) Alternativen

    Die Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie können weiterhin per Verordnung erlassen werden. Allerdings verschafft diese Lösung den Maßnahmen weniger Legitimität, da die Verordnung nicht von den direkt gewählten Volksvertretern ergeht. Insofern hat ein förmliches Gesetz eine höhere Legitimität und kann so für mehr Akzeptanz der Maßnahmen sorgen. Daraus wiederum folgt eine höhere Effizienz der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus. Diese kann mitunter dazu führen, dass die erforderlichen Grundrechtseinschränkungen auf Dauer geringer ausfallen.






    D) Kosten


    Kosten für den Freistaat Thüringen entstehen unmittelbar durch den vorliegenden Entwurf allen voran durch die Bereitstellung der Selbsttests an Schulen und Kitas und durch die Zusendung von FFP2-Masken an Empfängerinnen und Empfänger staatlicher Sozialleistungen. DieKosten für die Beschaffung und Bereitstellung der Selbsttests in Schulen und Kitas werden dabei für den Geltungszeitraum des Gesetzes auf etwa 2,5 Mio. Euro geschätzt.

    • Die Kosten für die zuzusendenden FFP2-Masken belaufen sich auf rund 1,5 Mio. Euro.

    Unmittelbar durch die Beschränkungen, die der Entwurf vorsieht entstehen auch Verwaltungskosten sowie Kosten durch Steuerausfälle in nicht näher bezifferbarer Höhe, da diese unmittelbar mit der Öffnung von Gastronomie, Handel, etc. verbunden ist, welche wiederum von der in den Landkreisen und kreisfreien Städten konkreten Pandemiewert abhängt.




    Entsprechende, jedoch auch nicht näher bezifferbare Ausfälle entstehen der Wirtschaft durch die durch diesen Entwurf vorgesehenen Restriktionen. Mittelbare Kosten durch den Entwurf ergeben sich weiter durch notwendige Ausfallausgleichszahlungen, Konjunkturpakete, Auszahlungen von Kurzarbeitergeld u. Ä., welche jedoch nicht alleine dem Freistaat Bayern, sondern in Teilen auch dem Bund zufallen bzw. zufallen werden.




    Insgesamt sind die anfallenden mittalbaren Kosten vergleichbar mit jenen vorangegangener Corona-Maßnahmenverordnungen im Freistaat Thüringen und den restlichen Bundesländern.


  • Sehr geehrter Herr Kretschma,


    Was das Gesundheitsministerium bisher noch daran hindert seine Arbeit aufzunehmen und eben diese von Ihnen genannten wichtigen Coronamaßnahmen zu beschließen, ist das die Wahl des Ministerpräsidenten noch nicht abgeschlossen ist und somit auch noch kein Ministerium seine Arbeit aufnehmen konnten. Derzeit ist die geschäftsführende Regierung im Amt, welche solche Maßnahmen mit Sicherheit nicht beschließen wollten da wir sonst vermutlich hätten Anpassungen vornehmen müssen.

  • Frau Kollegin Baerbock,

    ich weiß, dass der neue Ministerpräsident und sein Kabinett nicht vereidigt sind. Das Gesundheitsministerium wird bald die Arbeit aufnehmen, aber ich dachte mir jetzt ein Gesetz und nicht erst in zwei drei Wochen. Der Minister oder Ministerin müssen sich ja auch erst einarbeiten.

  • Sehr geehrter Präsident

    Liebe Kollegen und Kolleginnen sehr geehrter Herr Kretschmar . Ich finde es erstmal sehr erfreulich dass die Freie Thüringer sich von der Verschwörungstheorien der FFD verabschiedet hat und sich dazu entschieden hat die Pandemie zu bekämpfen und ich bedanke mich sehr für diesen Antrag. Allerdings haben wir auch ein Infektionsschutzgesetz und denn möchten wir gerne verabschieden. Vielen Dank

  • Es steht jetzt zusätzlich zum Antrag des Kollegen Winfried Kretschma jetzt auch ein Änderungsantrag des Kollegen Jonathan Schmidt zur Debatte.

  • Sehr geehrter Präsident

    Liebe Kollegen und Kolleginnen

    Was wir ihnen vorstellen ist ein altes Gesetz das wir heute verlängern möchten um die Coronazahlen einzudämmen. Wir brauchen jetzt ein Coronaschutzgesetz um die Infektionszahlen zu senken und leben zu schützen. Vielen Dank