FRAGESTUNDE | IX/022 Fragestunde: Befragung der (geschäftsführenden) Bundesregierung auf Antrag der Fraktion des FFD

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    Befragung der Bundesregierung auf Antrag der Fraktion des FFD


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    werte Kolleginnen und Kollegen,


    auf Antrag der Fraktion des FFD gemäß § 17a, Ziffer 1, Satz 1 GO-BT findet eine Befragung der (geschäftsführenden) Bundesregierung statt.


    Hierzu verweist das Präsidium auf § 17a der GO-BT:



    § 17a Befragung der Bundesregierung

    1. Auf Antrag einer Fraktion oder von zwei Mitgliedern des Bundestages findet eine Befragung der Bundesregierung statt. Diese dauert 48 Stunden, welche starten, sobald einer der Antragsteller eine Frage gestellt hat. Die Pflicht zur Beantwortung der Fragen und die Berechtigung von Nachfragen auf verspätet beantwortete Fragen bleibt vom Ablauf der 48 Stunden unberührt. Zwischen regulärem Ende der alten und Beginn einer neuen Fragestunde müssen mindestens 7 Tage liegen.
    2. Die Mitglieder des Bundestages können an die Bundesregierung Fragen von aktuellem Interesse im Rahmen ihrer Verantwortlichkeit stellen. Die Fragen können durch Bemerkungen eingeleitet werden. Sie müssen kurz gefasst sein und kurze Antworten ermöglichen. Zu jeder Frage ist eine Nachfrage durch den Fragesteller möglich.
    3. Jedes Mitglied des Bundestages darf pro Fragestunde maximal zwei Mal gemäß Absatz 2 zum Fragesteller werden. Die Zulassung der Frage liegt im Ermessen des Präsidenten.
    4. An der Befragung nimmt mindestens ein Mitglied der Bundesregierung, welches von der Bundesregierung benannt wird, teil. Der Bundestag kann durch Beschluss ausdrücklich die Anwesenheit eines bestimmten Mitglieds der Bundesregierung verlangen. Sofern die Antragsteller auf das Verfahren gemäß Satz 2 verzichten, ist das teilnehmende Mitglied der Bundesregierung innerhalb von 72 Stunden nach Eingang des Antrags durch die Bundesregierung zu benennen.
    5. Zu Beginn der Befragung erhält ein Mitglied der Bundesregierung auf Verlangen das Wort zu einleitenden Ausführungen.



    Werte Kollegen der Fraktion des FFD ( Harald F. Rache und Christian von Wildungen ),


    ist die Fraktion des FFD gewillt, gemäß § 17a, Ziffer 4, Satz 2 von ihrem Recht dazu Gebrauch zu machen, die Anwesenheit eines bestimmten Mitgliedes der (geschäftsführenden) Bundesregierung per zu beschließenden Antrag zu verlangen? Sollte dem so sein, so bittet das Präsidium darum, dies kenntlich zu machen. Vielen Dank!


    ***


    Sollte dem nicht so sein, so bitte ich die Bundesregierung darum, ein bestimmtes Mitglied der Bundesregierung, das an der Befragung teilnehmen soll, zu benennen. Vielen Dank!


    gez. Müller

    - Präsident des Deutschen Bundestages -

  • Wir fordern die Anwesenheit des geschäftsführenden Bundeskanzlers in der Befragung. Vielen Dank.

  • Wir fordern die Anwesenheit des geschäftsführenden Bundeskanzlers in der Befragung. Vielen Dank.

    Der Antrag ist eingegangen - gemäß § 17a, Ziffer 4, Satz 2 hat hierüber eine Abstimmung zu erfolgen.

    Die Sitzung ist bis zum Ende der Abstimmung unterbrochen.