[NRW |IX/04] Antrag zur Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Harald Friedrich Rache

  • Das Wort hat die Kollegin Dr. Kerstin Siegmann

    24. Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland

    Bundeskanzler a.D.

  • Herr Präsident,

    sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,


    wenn dies zu einer lückenlosen Aufklärung des Sachverhaltes führt, dann werde ich diesen Antrag selbstverständlich unterstützen.

    Ich selber habe während der Demonstration nie dazu aufgerufen, dass unser schönes Landeshaus in irgendeiner Form angegriffen werden soll. Ich werde daher diesen Antrag unterstützen!


    Vielen Dank.

  • Herr Präsident,

    Meine Damen und Herren,


    Dem Antrag ist nicht mehr viel hinzuzufügen. Die Forumsfraktion wird dem Antrag zustimmen. Gleichzeitig finde ich es gut das Herr Rache seine Imunität selbst mitaufheben will. Wenn dieser Vorfall lückenhaft aufgeklärt worden ist werden wir ja sehen in wie fern sich Herr Rache hier zu verantworten hat.

  • Sehr geehrtes Präsidium,

    meine Damen und Herren,


    der in Artikel 48 der Landesverfassung verbriefte Immunitätsschutz gewählter Abgeordneter ist ein hohes Gut von herausragender Bedeutung für die parlamentarische Demokratie. Die Immunität soll dem Abgeordneten die freie Wahrnehmung seines Mandats ermöglichen ohne Furcht vor staatlichen Repressionen. Es bleibt gleichwohl richtig, dass auch ein Abgeordneter nicht über dem Gesetz steht und sich für begangene Straftaten ebenso verantworten muss, wie jeder andere Bürger auch. Um eine politisch motivierte Verfolgung eines Abgeordneten, steht die Strafverfolgung wie auch die Strafvollstreckung unter einem Erlaubnisvorbehalt des Parlaments. Der Immunitätsschutz von Abgeordneten ist nicht völlig unumstritten und doch geltendes Verfassungsrecht. Das Parlament muss mit seinem Recht, die Immunität eines seiner Mitglieder aufzuheben, sorgsam umgehen und darf einen Abgeordneten nicht willkürlich den parlamentarischen Schutz entziehen. Nach gründlicher Überlegung bin ich zu der Überzeugung gelangt, dass der vorliegende Antrag diesen Voraussetzungen nicht gerecht wird.


    Die Abgeordnete Dr. Siegmann beantragt, die parlamentarische Immunität des Abgeordneten Rache aufzuheben. Der Begründung ist zu entnehmen, dass die Kollegin dem Abgeordneten vorwirft, in (strafbarer) Weise an den Ausschreitungen gegen das Landeshaus am vergangenen Sonntag beteiligt gewesen zu sein. Der Kollege Rache hielt an ebendiesem Tag eine Rede in Düsseldorf, in der er die Corona-Politik der Landesregierung kritisierte und im Anschluss dazu aufrief, vor dem Landeshaus zu protestieren. So sehr ich die Rede des Kollegen Rache inhaltlich ablehne, ein strafrechtlich relevantes Verhalten vermag ich nicht zu erkennen. Es überrascht deshalb auch nicht, dass den Landtag bis heute kein Ersuchen der Staatsanwaltschaft erreicht hat, die Immunität des Abgeordneten aufzuheben. Es war bislang aber stets ständige Übung, die Immunität eines Abgeordneten nur auf Antrag der Strafverfolgungsbehörde aufzuheben. Nun aber soll dies vorsorglich geschehen. Dem Abgeordneten soll vollumfänglich, ohne Beschränkung auf den in der Begründung genannten Fall, die Immunität aberkannt werden. Er soll faktisch schutzlos gestellt werden. Das kann ich mit meiner Schutzpflicht gegenüber meinen Kollegen nicht vereinbaren. Ich will die Schaffung eines gefährlichen Präzedenzfalles nicht mittragen und den Antrag auf Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Rache ablehnen. Ich rufe Sie auf, liebe Kolleginnen und Kollegen, es mir gleichzutun!

    24. Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland

    Bundeskanzler a.D.

  • ruft in den Saal Da sieht man wieder wie widerlich Sie sind! Stellen sich hier hin und sage, Sie wollen kooperieren und für den Antrag stimmen und kaum kommt jemand, der Ihren braunen Machenschaften in die Hände spielt fallen Sie um, wie das Fähnchen im Winde, dass Sie ja offenbar sind. Einfach nur noch erbärmlich!

  • Herr Kollege Rache, ich mache Sie darauf aufmerksam, dass eine Frau Präsidentin die Sitzung leitet und diese bitte auch so angesprochen wird. Ich weise außerdem darauf hin, dass diese Missachtung der sitzungsleitenden Präsidentin ordnungsruffähig ist.


    Frau Kollegin Siegmann, ich möchte Sie bitten, mit Attributen wie "widerlich" keine Kolleginnen und Kollegen hier zu klassifizieren.