Verein für Deutsch-Israelische Freundschaft

  • An dieser Stelle gründet sich der Verein für deutsch-israelische Freundschaft.



    Sinn und Zweck dieses Vereins wird die Intensivierung der deutsch-israelischen beziehung und dass entgegentreten antizionistischer bestrebungen jeglicher Coleur sein.


    Eine ausführliche Satzung und dergleichen wird in kürze veröffentlicht.

  • Erbitte die Mitgliedschaft.




    Mitgliedsantrag der Deutsch-Israelischen Freundschaft eV.




    Name: Schenk von Wildungen

    Vorname: Christian

    Bundesland: Thüringen

    Mitgliedsbeitrag: 120 Euro Jährlich

    Sonstige Mitgliedschaften :


    Datum, Ort 13.09.20 Erfurt


    Unterschrift

    C. Rgrf. Schenk von Wildungen

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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    Einmal editiert, zuletzt von Christian von Wildungen ()

  • Mitgliedsantrag der Deutsch-Israelischen Freundschaft eV.




    Name:

    Vorname:

    Bundesland:

    Mitgliedsbeitrag:

    Sonstige Mitgliedschaften :


    Datum, Ort


    Unterschrift

  • § 1 (Name und Sitz)

    Der Verein führt den Namen _Deutsch-Israelische Freundschaft e.V.___________________.

    Der Sitz des Vereins ist ______in_____Berlin_________.

    § 2 (Geschäftsjahr)

    Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

    § 3 (Zweck des Vereins)

    Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar die Verbesserung und vertiefung der deutsch-israelischen beziehung. Auch wird er öffentlich Kritik an Antiisraelischer Propaganda und ähnlichen Dingen üben.

    § 4 (Selbstlose Tätigkeit)

    Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

    § 5 (Mittelverwendung)

    Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

    § 6 (Verbot von Begünstigungen)

    Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

    § 7 (Erwerb der Mitgliedschaft)

    Vereinsmitglieder können natürliche Personen oder juristische Personen werden.

    Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen.

    Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.

    Gegen die Ablehnung, die keiner Begründung bedarf, steht dem/der Bewerber/in die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, welche dann endgültig entscheidet.

    § 8 (Beendigung der Mitgliedschaft)

    Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod oder Auflösung der juristischen Person.

    Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied. Die schriftliche Austrittserklärung muss mit einer Frist von einem Monat jeweils zum Ende des Geschäftsjahres gegenüber dem Vorstand erklärt werden.

    Ein Ausschluss kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Wichtige Gründe sind insbesondere ein die Vereinsziele schädigendes Verhalten, die Verletzung satzungsmäßiger Pflichten oder Beitragsrückstände von mindestens einem Jahr. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Gegen den Ausschluss steht dem Mitglied die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, die schriftlich binnen eines Monats an den Vorstand zu richten ist. Die Mitgliederversammlung entscheidet im Rahmen des Vereins endgültig. Dem Mitglied bleibt die Überprüfung der Maßnahme durch Anrufung der ordentlichen Gerichte vorbehalten. Die Anrufung eines ordentlichen Gerichts hat aufschiebende Wirkung bis zur Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung.

    § 9 (Beiträge)

    Auffreiwilliger Basis


    Berlin, 13.09.2020

  • Sie sind aufgenommen.