Bundesrat
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
hiermit leite ich die Kandidaturenphase für den vierten Wahlgang zu einem Richter oder einer Richterin für das Oberste Gericht ein. Die Wiederwahl der bisherigen Richterinnen und Richter ist möglich. Vorschläge sind gegenüber der Sitzungsleitung schriftlich zu bestätigen.
Die Dauer der Kandidaturenphase lege ich, in Ermangelung einer Vorschrift aus der Geschäftsordnung des Bundesrates, auf 72 Stunden fest, sie endet damit am 3. Oktober 2021 um 20:15 Uhr.