Mitteilungen des Bundesratspräsidiums

  • Geschätzte Kollegen,


    gerne weise ich darauf hin, dass die Delegationen aus Hamburg, Thüringen und Nordrhein-Westfalen im kommenden Turnus dazu berechtigt sind, Kandidaten für den Posten des Präsidenten (HH), für den Posten des ersten Vizepräsidenten (TH) beziehungsweise für den Posten des zweiten Vizepräsidenten (NRW) vorzuschlagen. Der nächste Turnus beginnt am Dienstag, den 25. April 2023. Ich bitte darum, frühzeitig Vorschläge einzureichen, damit die Wahlen rechtzeitig eingeleitet werden können. Sofern niemand aus der jeweiligen Delegation kandidieren möchte, ist es auch möglich, aktiv auf das Amt zu verzichten. In diesem Fall geht die Besetzung des entsprechenden Postens auf das nächste Land über.


    Mit freundlichen Grüßen


    Lara Lea Friedrich

    Ministerpräsidentin des Freistaats Thüringen

  • Geschätzte Kollegen,


    gerne weise ich darauf hin, dass die Delegationen aus Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Bayern im kommenden Turnus dazu berechtigt sind, Kandidaten für den Posten des Präsidenten (NRW), für den Posten des ersten Vizepräsidenten (HH) beziehungsweise für den Posten des zweiten Vizepräsidenten (BY) vorzuschlagen. Der nächste Turnus beginnt am Dienstag, den 06. Juni 2023. Ich bitte darum, frühzeitig Vorschläge einzureichen, damit die Wahlen rechtzeitig eingeleitet werden können. Sofern niemand aus der jeweiligen Delegation kandidieren möchte, ist es auch möglich, aktiv auf das Amt zu verzichten. In diesem Fall geht die Besetzung des entsprechenden Postens auf das nächste Land über.


    Mit freundlichen Grüßen


    Lara Lea Friedrich

    Ministerpräsidentin des Freistaats Thüringen

  • Geschätzte Kollegen,


    gerne weise ich erneut darauf hin, dass die Delegationen aus Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Bayern im aktuellen Turnus dazu berechtigt sind, Kandidaten für den Posten des Präsidenten (NRW), für den Posten des ersten Vizepräsidenten (HH) beziehungsweise für den Posten des zweiten Vizepräsidenten (BY) vorzuschlagen. Sofern niemand aus der jeweiligen Delegation kandidieren möchte, ist es auch möglich, aktiv auf das Amt zu verzichten. In diesem Fall geht die Besetzung des entsprechenden Postens auf das nächste Land über.


    Mit freundlichen Grüßen


    Lara Lea Friedrich

    Ministerpräsidentin des Freistaats Thüringen

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    Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen,


    der Bundesrat steckt in einer Krise der Handlungsunfähigkeit und Inaktivität.

    Als elementare Säule unserer Demokratie und unserer Staates sehe ich mich in der Pflicht, mich auf §11 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu berufen

    und die Sitzung bis zur Neuwahl eines Präsidiums zu leiten.

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    Das Bundesratspräsidium informiert


    Verehrte Kolleginnen und Kollegen,


    das Bundesratspräsidium weist darauf hin, dass ab dem 2. Januar ein neuer Turnus der Besetzung des Präsidiums beginnt. Demnach hat die Delegation aus Bayern das Vorschlagsrecht für einen Kandidaten als Bundesratspräsidenten, NRW das Vorschlagsrecht für einen Kandidaten für den Posten des ersten Vizepräsidenten und Thüringen das Vorschlagsrecht für einen Kandidaten als zweiten Vizepräsidenten.

    Die Delegationen werden für ein flüssiges Verfahren darum gebeten, sich bereits intern zu beraten.


    Weiterhin wird die Delegation aus Bayern nachdrücklich darum gebeten, sich beim Präsidium anzumelden und die Mandate wahrzunehmen Heinzel Knoller


    Das Präsidium wünscht einen guten Übergang in das Neue Jahr.


    gez.

    S. Ashfahdi

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    Postalische Nachricht des Bundespräsidenten an das Bundesratspräsidium


    Sehr geehrte Kollegen,

    verherte Mitglieder und Delegationen des Deutschen Bundesrates,


    dem Präsidium, namentlich der amtierenden Präsidentin des Deutschne Bundesrates ist heute das folgende Schreiben aus dem Bundespräsidialamt zugestellt worden.



    Das Bundesratspräsidium dankt dem Herrn Bundespräsidenten für die Mitteilung seiner Bedenken und der offenen Kommunikation selbiger.

    Das Bundesratspräsidium wird sich intensiv mit den geäußerten Bedenken auseinandersetzen und den Sachverhalt, konkret die Wahl und den Wahlvorgang der Kandidatin Dr. Langenfeld einer Überprüfung unterziehen. Hierfür wird ebenfalls die Rechtsabteilung des Bundesrates hinzugezogen werden.


    Über die weiteren Entwicklungen und Ergebnisse dieser Überprüfung sowie mögliche Konsequenzen wird die Presseabteilung Sie alle an dieser Stelle zu entsprechender Zeit informieren. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dieser Vorgang einige Zeit in Anspruch nehmen kann.


    Hochachtungsvoll,

    Dr. Samira Yasemin Ashfahdi, Präsidentin des Deutschen Bundesrates

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  • Stellungnahme der Rechtsabteilung des Bundesratspräsidiums

    Nach eingehender juristischer Prüfung schließt sich der rechtskundige Dienst des Bundesrates der Note aus dem Bundespräsidialamt vollumfänglich an und empfiehlt eine Wiederholung der Wahl. Eine solche der Kandidaturphase ist nicht erforderlich, da eine solche bereits ordnungsgemäß umgesetzt wurde und auch während des nachfolgenden, fehlerhaften Wahlganges keinerlei Probleme bei der demokratischen Willensbildung auftraten, vielmehr lediglich solche formalrechtlicher Natur.


    Das Präsidium des Deutschen Bundesrates wird der Empfehlung der zuständigen Rechtsabteilung nachkommen.

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    Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen,

    der Bundesrat steckt in einer Krise der Handlungsunfähigkeit und Inaktivität.

    Als elementare Säule unserer Demokratie und unseres Staates sehe ich mich in der Pflicht, mich auf §11 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu berufen

    und die Sitzung bis zur Neuwahl eines Präsidiums zu leiten.

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    Bundesrat


    Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,


    ich weise die Mitglieder des Bundesrates darauf hin, dass ab dem 25. März 2024 ein neuer Turnus für das Bundesratspräsidium beginnt. Demnach haben die aufgelisteten Bundesländer die Berechtigung einen Kandidaten für das Ihnen zustehende Amt vorzuschlagen:


    Hamburg - Bundesratspräsidenten

    Thüringen - 1. Stellv. Bundesratspräsidenten

    Nordrhein-Westfalen - 2. Stellv. Bundesratspräsidenten


    Die Vorschläge können dem Bundesratspräsidium postalisch mitgeteilt werden.


    Mit freundlichen Grüßen

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    Marlen Hertz

    1. Stellv. Bundesratspräsidentin

    Ministerpräsidentin des Freistaates Bayern a.D.

    Einmal editiert, zuletzt von Marlen Hertz ()

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    Bundesrat



    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    der Bundesrat steckt in einer Krise der Handlungsunfähigkeit und Inaktivität. Der Freistaat Bayern wird sich aufgrund dessen auf den §11 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates berufen.

    Ministerpräsidentin des Freistaates Bayern a.D.

  • Ich verweise nochmal auf den §11 Abs. 2 der GO des Bundesrates. Der ist gegeben!

    Ministerpräsidentin des Freistaates Bayern a.D.

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    Bundesrat






    Liebe Kolleginnen und Kollegen,



    der Bundesrat steckt weiterhin in einer Krise der Handlungsunfähigkeit und Inaktivität. Der Freistaat Bayern wird sich aufgrund dessen auf den §11 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates berufen. Ich möchte hier einmal persönlich anmerken: Jedes Bundesland hätte auf sein Vorschlagsrecht verzichten können. Diesen aber so auszunutzen, um die Arbeit des Bundesrates zu blockieren, ist schäbig.

    Ministerpräsidentin des Freistaates Bayern a.D.

  • Sehr geehrtes Präsidium,


    durch das Ausscheiden von Herrn Efertz aus dem Landeskabinett von Nordrhein-Westfalen wird zukünftig die Ministerin für Schule, Wissenschaft und Forschung Dr. Carmen Schmidt dem Bundesrat angehören.


    Mit freundlichen Grüßen

    Gerold von Hohenelmen-Lützburg MdL

    Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen

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    Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen

    Mitglied des Landtags von Nordrhein-Westfalen