[Stellungnahme] BR/081 | Entwurf eines Gesetzes zur Wiedereinführung der Vermögenssteuer 2021

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    Bundesrat


    Liebe Kolleginnen und Kollegen ( Felix Schwalbenbach  Kai Baum  Marius Wexler  Dr. Dominick Gwinner ),


    wir kommen nun zur Debatte über eine Stellungnahme zu folgendem, von der Bundesregierung beschlossenen, Gesetzesentwurf. Die Debatte über eine Stellungnahme geht drei Tage und endet damit am Sonntag, den 17. Oktober 2021 um 20:01Uhr.


  • Sehr geehrte Frau Präsidentin,


    der Freistaat Bayern zitiert gem $13 GOBR den Bundesminister Herbert Müller in den Bundesrat, um darzulegen, inwiefern der vorliegende Entwurf mit dem Bundesverfassungsgerichtseschluß vom 22. Juni 1995 (2 BvL 37/91) vereinbar ist. Zudem wird der Bundesminister gebeten, darzulegen in welcher Höhe der Erfüllungsaufwand für die Verwaltung und die Erträge aus der geplanten Steuer anzusetzen sind, sowie die zuvor genannten Erträge in Verhältnis zu setzen. Über einen Entwurf abzustimmen, ohne jegliche Auswirkungen bei der Einführung eines sochigen Entwurfes zu kennen, ist nicht gerade zielführend.

  • Sehr geehrte Frau Präsidentin,


    der Freistaat Bayern zitiert gem $13 GOBR den Bundesminister Herbert Müller in den Bundesrat, um darzulegen, inwiefern der vorliegende Entwurf mit dem Bundesverfassungsgerichtseschluß vom 22. Juni 1995 (2 BvL 37/91) vereinbar ist. Zudem wird der Bundesminister gebeten, darzulegen in welcher Höhe der Erfüllungsaufwand für die Verwaltung und die Erträge aus der geplanten Steuer anzusetzen sind, sowie die zuvor genannten Erträge in Verhältnis zu setzen. Über einen Entwurf abzustimmen, ohne jegliche Auswirkungen bei der Einführung eines sochigen Entwurfes zu kennen, ist nicht gerade zielführend.

    Sehr geehrte Frau Staatsministerin Hirsch,


    ich komme dem Wunsch des Freistaates Bayern nach und zitiere hiermit den Bundesminister Herbert Müller in den Bundesrat, um Ihre Fragen zu beantworten.

  • *tritt vor, um den Gesetzentwurf zu begründen"


    Sehr geehrtes Bundesratspräsidium,

    meine sehr verehrten Damen und Herren,

    liebe Kolleginnen und Kollegen,

    sehr geehrte Frau Kollegin Kathrin Hirsch ,


    zunächst möchte ich erst einmal auf die Begründung eingehen, dann auf die Nachfragen der Kollegin Hirsch.


    zur Begründung: Es gibt mehrere Aspekte, die die Bundesregierung dazu veranlassen, einen Gesetzentwurf zur Wiedereinführung der Vermögenssteuer einzureichen. Diese da wären unter anderem:


    1.: Es sind in Zukunft diverse Herausforderungen zu bewältigen. Es prognostiziert, dass die Coronapandemie im nächsten Frühjahr abflauen wird - doch die Narben in wirtschaftlicher Hinsicht, in sozialer Hinsicht bleiben. Hier muss der Staat seiner Verantwortung nachkommen; darüber hinaus werden weitere Herausforderungen, wie etwa die Digitalisierung verschiedener Bereiche, unter anderem Verwaltung oder Schule, sowie das Aufhalten des menschengemachten Klimawandels anzugehen sein. Das alles kostet Geld - viel Geld. Doch gleichzeitig werden diejenigen Menschen, die besonders viel Vermögen besitzen, im Vergleich zu den anderen Menschen nicht ausreichend zur Finanzierung solcher gemeinnütziger Vorhaben und der Vorgänge in der Verwaltung u. ä. herangezogen. Bereits aus diesen Gründen sollte die Vermögenssteuer wieder eingeführt werden.


    2.: Das Grundgesetz sieht das Erheben einer Vermögenssteuer ausdrücklich vor (vgl. Art. 106, Abs. 2 GG),


    Darüber hinaus müssen bei Wiedereinführung verfassungsrechtliche Schranken beachtet werden - nun komme ich zu Ihrer Frage, liebe Kollegin Hirsch:


    Ja, dieser Entwurf ist mit dem Bundesverfassungsgerichtseschluss vom 22. Juni 1995 (2 BvL 37/91) vereinbar. Ganz ehrlich: Halten Sie mich für dermaßen inkompetent oder ignorant, dass ich mich nicht mit Urteilen zu Gesetzen, die sich mit irgendeiner Weise mit den Finanzen befassen, auseinandersetze oder dass ich nicht einmal weiß, dass es diese gibt? Dieses Urteil gab überhaupt erst den Anstoß dazu, dass die Vermögenssteuer abgeschafft wurde: Es hat eine Neuregelung von § 10, Nr. 1 verlangt, da es unterschiedliche Steuersätze für steuerpflichtiges Grundvermögen und sonstigem Vermögen für unvereinbar mit dem Gleichheitsgrundsatz (Art. 3, Abs. 1 GG) hielt.


    Haben Sie überhaupt den Gesetzentwurf gelesen, Frau Hirsch? Sich damit befasst? Das Vorblatt gelesen? Bereits auf dem Vorblatt steht doch schon drauf, dass ein Gesetzentwurf unter Berücksichtigung dieses Urteils von Nöten ist, um die Vermögenssteuer wiedereinzuführen. Und bereits in Artikel 1 werden einheitliche Steuersätze festgelegt, um diese Verfassungswidrigkeit zu bereinigen. Das macht den Eindruck, dass sie ihn überhaupt gar nicht gelesen haben. Oder Sie wissen gar nicht, was in dem Verfassungsgerichtsurteil drin steht - eines von beidem (wenn nicht sogar beides) ist es jedenfalls.


    Zu Ihrer zweiten Frage: Wir gehen von Einnahmen im zweistelligen Milliardenbereich (10 - 20 Milliarden) aus. Die Erhebungskosten werden zurzeit noch ermittelt. Ich kann aber auf eine Studie des Bundesfinanzministeriums aus dem Jahre 2013 verweisen, in der eine Wiedereinführung der Vermögenssteuer evaluiert wurde. Dabei ging es ebenfalls um die Frage der Kosten der Erhebung in Relation zum Steueraufkommen. Genannt wurden dabei häufig Aufwandskosten für die Verwaltung in Höhe von ca. 10 bis 20 Prozent des Steueraufkommens genannt. Anzumerken sind jedoch zweierlei Aspekte: Diese Werte wurden von diversen Finanzwissenschaftlern vor geraumer Zeit (wir reden hierbei insbesondere über Werte aus den 1980er Jahren) ermittelt - zudem wurden nur Vorschläge berücksichtigt, die eine Wiedereinführung der Vermögenssteuer unter zumindest teilweiser Belastung von Betriebsvermögen (u. a.) vorsehen. Dieser Entwurf belastet diese Art von Vermögen jedoch nicht - einzig natürliche Personen werden verpflichtet, diese Steuer zu entrichten. Somit ist also auch deutlich weniger Vermögen unter erbschaftssteuerlichen Gesichtspunkten gemäß Bewertungsgesetz zu bewerten - es darf also von einem deutlich geringeren Erfüllungsaufwand im Hinblick auf die Erhebungskosten ausgegangen werden. Aus diesem Grunde erfolgt ja eben die erneute Evaluation.


    Frau Kollegin Hirsch, ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantworten.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte um Ihre Unterstützung zu diesem Entwurf.


    Herzlichen Dank!

  • Sehr geehrter Herr Bundesminister,


    die von Ihnen genutzte Ausdrucksweise ist diesem Hohen Hausen in keiner Weise würdig und für das Arbeitsklima außerordentlich und unpassend. Auch wenn Ihnen die Fragestellungen nicht förderlich erscheinen und wenig behagen, so bitte ich Sie in Zukunft einen angemesseneren Ton zu bewahren, wenn möglich auch außerhalb des Hauses.

    Dahingehend sei der Präsident bzw. die Vizepräsidentin bitte dazu angehalten gemäß der in §4 Abs. 3 GOBR genannten Pflicht, für einen "reibungslosen und Ablauf der Sitzung" zu sorgen.

    In jedem Fall bedanke ich mich für die Einschätzung des Herrn Bundesministers und den Einblick in die Sichtweise der Bundesregierung. Es sei angeregt, diese müdliche Einschätzung, dem Vorblatt des Gesetzes für die Bearbeitung im Bundestag beizufügen.


    Vielen Dank.

  • Werte Frau Hirsch,



    Zunächst sei gesagt, dass ich Ihren Vorschlag, diese Bestandteile meiner mündl. Begründung in das Vorblatt aufzunehmen für sinnvoll halte.


    Zu Ihrer Kritik an meiner "unangemessenen" Ausdrucksweise: Ich drücke mich so aus, wie ich es situationsbedingt für angemessen halte, lasse mich dabei von niemandem beeinflussen und dabei bleibe ich. Herzlichen Dank.

  • Sehr geehrtes Präsidium,


    die Bundesregierung zieht den Gesetzentwurf zur Wiedereinführung der Vermögenssteuer zurück.


    Herzlichen Dank.


    Müller

    Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen