Bundesrat
Liebe Kolleginnen und Kollegen ( Felix Schwalbenbach Kai Baum Marius Wexler Dr. Dominick Gwinner ),
wir kommen nun zur Debatte über eine Stellungnahme zu folgendem, von der Bundesregierung beschlossenen, Gesetzesentwurf. Die Debatte über eine Stellungnahme geht drei Tage und endet damit am Sonntag, den 17. Oktober 2021 um 20:01Uhr.
Alles anzeigenBundesrepublik Deutschland
Der Bundeskanzler
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Felix Schwalbenbach MdBR
Sehr geehrter Herr Präsident,
hiermit übersende ich Ihnen - gemäß Artikel 76 Absatz des Grundgesetzes - den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Wiedereinführung der Vermögenssteuer 2021 mit Begründung und Vorblatt. Federführend im Rahmen dieser Gesetzgebungsinitiative ist das Bundesministerium der Finanzen und für Wirtschaft (BMWF).
Mit freundlichem Gruße
Regenborn
Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland
Bundesrat
Drucksache BR/XXX
Gesetzentwurf
der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Wiedereinführung der Vermögenssteuer 2021 (Vermögenssteuerwiedereinführungsgesetz 2021 - VStWeG 2021)
A. Problem
Es ist nach wie vor so, dass diejenigen Teile der Gesellschaft, die viel eher dazu in der Lage sind, durch Steuern ihren finanziellen Beitrag zum Funktionieren dieser Gesellschaft zu leisten, finanziell insoweit bevorteilt werden, dass diese eben nicht ebenjenen finanziellen Beitrag in Form von Steuern zu leisten haben. Dies ist moralisch verwerflich, führt dies zu einer Überbelastung derjenigen, die aufgrund eines geringeren Einkommens, eines geringeren Vermögens, finanziell beitragen können, steuerlich überproportional belastet werden. Die Bundesrepublik vDeutschland steht vor diversen großen Herausforderungen, wie etwa der Kampf gegen den menschengemachten Klimawandel, das Beenden wirtschaftlicher Stagnation, dem Engagement für soziale Gerechtigkeit sowie umfangreichen Modernisierungsprogrammen - nicht nur in digitaler Hinsicht, sondern auch, um der Bundesrepublik vDeutschland ihre Konkurrenzfähigkeit weiterhin zu erhalten und um diese auf die künftige Zeit vorzubereiten. Hierfür müssen in Zukunft diverse finanzielle Mittel aufgewandt werden können - ohne einen zusätzlichen Beitragen derjenigen, die dazu in der Lage sind, diesen Beitrag zu entrichten, wird dies nicht möglich sein. Darüber hinaus sieht Art. 106 GG das Erheben einer Vermögenssteuer ausdrücklich vor - die Aussetzung dieser passt nicht hierzu. Zudem sind die Vorschriften diesbezüglich an die Entwicklungen während der Zeit ihrer Aussetzung anzupassen; eine Neuregelung der in § 10 geregelten Steuersätze ist dringend notwendig und vom Gesetzgeber durch das Bundesverfassungsgericht dringend erforderlich. Darüber hinaus sind Unternehmen u. ä. aufgrund der derzeitigen Phase, geprägt von relativ hoher Inflation und wirtschaftlicher Stagnation, von der Vermögenssteuer zu entlasten, um die wirtschaftliche Stabilität in der Bundesrepublik vDeutschland zu gewährleisten.
B. Lösung
Wiedereinführung der Vermögenssteuer unter Anpassung entsprechender Regelungen.
C. Alternativen
Keine.
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Keine.
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Für die Bürgerinnen und Bürger
Keine, abgesehen von steuerlicher Mehrbelastung für (beschränkt) steuerpflichtige Bürgerinnen und Bürger.
E.2 Für die Wirtschaft
Keiner.
E.3 Für die Verwaltung
Erfüllungsaufwand hinsichtlich des Eintreibens der Vermögenssteuer.
F. Zusätzliche Steuereinnahmen zugunsten der Bundesländer
Werden zurzeit noch geprüft.
Die Bundesregierung