Die Verwendung von Weiblichen Amts-/Titelbezeichnungen ist seit jeher etabliert. Der weibliche Lord bzw "Herr" ist auch seit jeher eine "Lady" bzw "Herrin" gewesen. Anders war es bei Titularien, die man nicht genau einem Geschlecht zuweisen kann. "Geheimrat" zum Beispiel ist - zwar als maskulines Wort - eigentlich eine neutrale Bezeichnung.
"Ministerin" ist hierbei also vollkommen legitim. Dass das Grundgesetz nicht gendert liegt auch einfach daran, das es nicht nötig ist, für diese Form von Text. Da das Grundgesetz sich sowieso als eine Grundlage für Alle versteht. Und natürlich ist es richtig, wenn man von dem Amt ansich zu sprechen, die etwaige Form zu nehmen "Der Bundesminister". Dabei kann man aber auch ganz einfach eine Geschlechtslosigkeit dieses Amtes hineininterpretieren. Der Genus des Wortes zeigt nicht das Geschlecht des Amtsinhabers an. Die Anrede aber schon.