PREUß — Das Lokal aus Berlin-Mitte

  • Jede Meinungsäußerung hat auch ihre rechtlichen Grenzen und zwar da, wo die des Gegenübers beginnen.

    Werter Herr Friedländer, ich weiß nicht, über welches Land Sie da reden - wohl eines Ihrer Sozialismus-Paradise -, aber auf unser Vaterland bezogen ist Ihre Aussage schlicht falsch!!! Insbesondere im öffentlichen Meinungsdiskurs sind grundsätzlich auch Meinungsäußerungen zulässig, die als verletzend wahrgenommen werden können!

  • Jede Meinungsäußerung hat auch ihre rechtlichen Grenzen und zwar da, wo die des Gegenübers beginnen.

    Werter Herr Friedländer, ich weiß nicht, über welches Land Sie da reden - wohl eines Ihrer Sozialismus-Paradise -, aber auf unser Vaterland bezogen ist Ihre Aussage schlicht falsch!!! Insbesondere im öffentlichen Meinungsdiskurs sind grundsätzlich auch Meinungsäußerungen zulässig, die als verletzend wahrgenommen werden können!

    Also wir müssen uns doch jetzt nicht wirklich darüber unterhalten, dass es Grenzen gibt, zum Beispiel in Form von Beleidigungen, übler Nachrede, Volksverhetzung etc. Allein ein Blick in unsere Verfassung würde genügen:


    "(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

    (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
    (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung."

  • Dazu müsste das Gegenüber aber erstmal Ehre haben!

  • Wollen Sie eine vernünftige Diskussion (mit)führen oder lieber nicht? Wenn nicht, würde ich Sie bitten sich woanders auszutoben.

  • Werter Herr Friedländer, dass auch die Meinungsfreiheit Grenzen kennt, ist unbestritten und kann dieser Unterhaltung zugrunde gelegt werden. Gleichwohl ist Ihre Auffassung, die Meinungsfreiheit erreiche eine Grenze, wenn Menschen durch die Äußerung eine Kränkung erfahren, jedenfalls nach den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts zu eng!

  • Übersetzen Sie es dann eben mit der persönlichen Ehre, es läuft aus selbiges hinaus. Als nicht-religiöser Mensch kann ich es durchaus gut verstehen, wenn Schmähungen oder gar schlimmere Angriffe gegen die jeweilige eigene Religion, auch die eigene Ehre verletzen und dadurch etwas hochkocht, was nicht hochkochen sollte.

  • Selbst wenn eine "Beleidigung" i.S.v. § 185 StGB vorliegt, kann die Meinungsfreiheit überwiegen. Diese klaren Grenzen der Meinungsfreiheit, die hier behauptet werden, sind schlicht nicht existent.

    Ich habe nicht behauptet, das es per se so wäre. Sondern nur, das es Grenzen gibt. In wie fern diese überschritten wurde, darüber urteilen dann natürlich von Fall zu Fall unsere Gerichte. Völlig klar.

  • Werter Herr Friedländer,

    Volksverhetzung gibt es nicht, es isr eines der schlechten Beispiele, eines künstlichen juristischen Produkts.

    Den eigenlichen nach der Wortauslegung müsste jeder bestraft werden, der gegen sein eigenes Volk hetzt, hier wären es wir Deutsche.

    Bisher würden aber nur Deutsche verurteilt, welche sie gegen die fremdländischen Dahergelaufenen wandten!

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

    7398-verdienstkreuz-ii-jpg0930e48da0.jpg

  • Werter Herr Friedländer,

    Volksverhetzung gibt es nicht, es isr eines der schlechten Beispiele, eines künstlichen juristischen Produkts.

    Den eigenlichen nach der Wortauslegung müsste jeder bestraft werden, der gegen sein eigenes Volk hetzt, hier wären es wir Deutsche.

    Bisher würden aber nur Deutsche verurteilt, welche sie gegen die fremdländischen Dahergelaufenen wandten!

    Was meinen Sie mit "Volksverhetzung" gibt es nicht? Den Wortlaut von §130 StGB sollten Sie sich lieber noch mal in Ruhe anschauen. Sie reden schon wieder völlig wirr.

  • Herr Friedländer, was steht da genau?

    Das steht etwas von Bevölkerung! Da wir uns Gott sei ,immer noch in Deutschland befinden kann nur dias deutsche Volk gemein sein!

    Was interessieren uns andere? Das ist ja schon im Begriff Nationale Gruppe bezeichnet. Als religiöse Gruppe gelten hierzulande die Christen mit allen ihren Unterarten und die Juden, sowie auch die Atheisten, alles andere hat mit Deutschland nichts zu tun!

    Sie sehen also Volksverhetzung betrifft nur das eigene Volk und niemand anderen!

    Egal was Sie in Ihrer Ideologie sich da zusammenreimen!

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

    7398-verdienstkreuz-ii-jpg0930e48da0.jpg

  • Göz von Berlichingen, das sage ich nur dazu!

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

    7398-verdienstkreuz-ii-jpg0930e48da0.jpg

  • Das Bundesverfassungsschutzurteil

    Von welchem Urteil ist hier denn die Rede?

    Jetzt bin ich verwirrt. Was ist dann mit gegensätzlichen Urteilen bei ähnlichen Fällen? ich dachte immer, das Bundesverfassungsgericht gibt es hier nicht mehr?

  • Jetzt bin ich verwirrt. Was ist dann mit gegensätzlichen Urteilen bei ähnlichen Fällen? ich dachte immer, das Bundesverfassungsgericht gibt es hier nicht mehr?

    Ja, das wurde durch das OGG ersetzt, aber die Entscheidungen davor gelten natürlich noch.

    Hajime Nagumo

    Mitglied der Hamburger Bürgerschaft

    Präsident der Hamburger Bürgerschaft

    Vorsitzender der vPiratenpartei