Stimmt für den Kandidaten Bourgeois und gibt dies zu Protokoll.
Wäre das jetzt Grundgenug die Wahl wegen der verletzen Geheimhaltung des Abstimmungsverhaltens zu beanstanden @Allianz ?
Die Geheimheit der Wahl schützt die einzelnen Abgeordneten, die jedoch selbstverständlich auf diesen Schutz verzichten können. Nix Anfechtung. Wenn die Bewerbung für entsprechende Benutzergruppen nicht angenommen wird, ist das nicht mein Problem.
Falsch. Das Wahlgeheimnis dient zugleich dem Grundsatz der Freiheit der Wahl. Andere Wählerinnen und Wähler sollen vor einer Beeinflussung bei ihrer eigenen Stimmabgabe geschützt werden. Deshalb könnte man das durchaus als Verletzung des Wahlgeheimnis betrachten. Vor und nach der Wahlhandlung darf das Stimmverhalten offenbart werden aber nicht während eines Wahlgangs, in dem wir uns ja hier noch zweifelsohne befinden.
So eine Mimose will Bundeskanzler sein ... Ich sehe die Abgeordneten schon vor mir, wie sie aus Angst vor meiner Stimmabgabe nachts nicht schlafen können.