Zumal alle bisherigen Änderungen des VDeutschen Gesetzbuchs in dieser Art und Weise beschlossen wurden, da hat es auch nie jemanden gestört.
PREUß — Das Lokal aus Berlin-Mitte
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Wobei ich kurz auch anmerken möchte, das in Zukunft nicht wie zuletzt ein pdf Link im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden sollte. Der Bundespräsident sollte das komplette Gesetz mit Formatierung in den Beitrag packen. Nicht nur ein schäbiger Link zu einer PDF
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Ich sehe das ähnlich wie Friedländer. Es geht hier nicht um die äußere Gestaltung des Antrags, sondern die redaktionelle Fassung seines Inhalts. Das Handbuch der Rechtsförmlichkeit hat über hundert Seiten und ist stinklangweilig. Meinetwegen kann man die alte Fassung im Spoiler verstecken und für die Neuregelung etwa formulieren: "§ 1 des Mindestlohngesetzes wird wie folgt neu gefasst." Das macht es übersichtlicher für die spätere Verkündung, gleichzeitig weiß aber jeder, was geändert werden soll. Würde man die Gesetzesanträge so schreiben, wie in dem Handbuch beschrieben, müsste man sich gerade bei längeren Gesetzen erst einmal Klarheit über die alte Rechtslage verschaffen.
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Ich sehe das ähnlich wie Friedländer. Es geht hier nicht um die äußere Gestaltung des Antrags, sondern die redaktionelle Fassung seines Inhalts. Das Handbuch der Rechtsförmlichkeit hat über hundert Seiten und ist stinklangweilig. Meinetwegen kann man die alte Fassung im Spoiler verstecken und für die Neuregelung etwa formulieren: "§ 1 des Mindestlohngesetzes wird wie folgt neu gefasst." Das macht es übersichtlicher für die spätere Verkündung, gleichzeitig weiß aber jeder, was geändert werden soll. Würde man die Gesetzesanträge so schreiben, wie in dem Handbuch beschrieben, müsste man sich gerade bei längeren Gesetzen erst einmal Klarheit über die alte Rechtslage verschaffen.
Ich muss ganz ehrlich sagen es ist auch eine Frage des zeitlichen Aufwands. Möchte man wirklich alles so genau wie im RL simulieren, dann wäre dieser zeitliche Aufwand bei juristischen Dingen enorm. Persönlich hab ich vollstes Verständnis für alle die es gerne so handhaben, einfach weil es ihnen vermutlich Spaß und Freude bereitet. Aber es sollte hier niemandem vorgeschrieben werden. Wichtig ist doch, dass die Sim jedem Spaß macht, dabei auch noch verständlich bleibt und mir würde das definitiv keinen Spaß machen, auch weil es Zeit frisst, die ich nicht immer habe.
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Ich finde es ist eine grundsätzliche Frage und es sollte darum gehen, dass es bequem und gleichzeitig übersichtlich ist, also die Antragsgestaltung. Was Bequem und Praktisch ist, scheinen hier aber alle unterschiedlich zu bewerten. Ich meine die RL-Form vereinfacht (nicht das ganze Handbuch des BJV, aber sowas wie "Das Gesetz wird wie folgt geändert: Artikel 1. (Absatz) 1. Satz 1 wird durch "..." ersetzt" usw. und sowas wie Kosten, Begründung etc. sollten schon drin sein, aber jetzt nicht ellenlange juristische Bewertung und so) ist übersichtlich und nicht zu kompliziert, weil die Änderungen im Bundesgesetzblatt bzw. Wiki im Vergleich zum RL damit schnell ersichtlich sind, vor allem bei mehrfachen Änderungen. Aber es gibt hier scheinbar auch andere Meinungen und deswegen sollte das ausdiskutiert werden.
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Also ich finde den Antrag so wie Jan ihn eingebracht viel übersichtlicher, weil man direkt die Texte miteinander vergleichen kann. Früher habe ich die korrigierten Fassungen immer rot gemacht. In Paragraph 6 wird XYZ angefügt oder so ähnlich finde ich da viel komplizierter. Vielleicht sollten wir einfach nicht so große Anforderungen stellen? Keine Ahnung... also ich kann letztendlich mit beiden Formaten leben aber es ist dann wirklich auch ne Zeitfrage, da hat Jan absolut recht.
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Ich finde, das bringt einfach Realismus rein. Und ein einfaches Änderungsgesetz zu schreiben mit
"§ 1Das Mindestlohngesetz wird wie folgt geändert:
1. § X wird wie folgt geändert:
..."
sollte jetzt kein allzu großer Aufwand darstellen.z
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Deutscher Bundestag
2. Wahlperiode
Antrag
der Fraktion VORWÄRTS! - Die Linksdemokraten, vertreten durch den Abgeordneten Jan Friedländer.
Änderung des Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG)
das Gesetz wird wie folgt geändert:
Begründung:
Der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von derzeit 9,19 Euro pro Stunde ist zu niedrig. Er verhindert keine Niedriglohnbeschäftigung, da er weit unterhalb der
Niedriglohnschwelle liegt. Diese Schwelle, die zwei Drittel des mittleren Einkommens in Deutschland markiert, lag bereits 2010 bei 10,36 Euro pro Stunde, 2014 bei 11,09
Euro. Der Mindestlohn muss weiterhin so bemessen sein, dass nach einem vollen Arbeitsleben eine armutsfeste Rente erreicht wird. Die Bundesregierung selbst berechnet, dass das derzeit 12,63 Euro pro Stunde sind. Deshalb muss der Mindestlohn perspektivisch auf 13 Euro pro Arbeitsstunde erhöht werden. Dies soll bis zum Jahr 2023 erfolgen.Ich stelle dies so zur Debatte, bitte aber derweil um eine korrigierte Fassung, die den Anforderungen des Handbuchs der Rechtsförmlichkeit des BMJ entspricht ( http://hdr.bmj.de/page_f.3.html ).
Was geändert werden soll wird auch in dieser Formatierung klar und deutlich. Wer sich an die Formulierungsvorschläge halten will kann das ja gerne machen, vorgeschrieben werden kann es hier aber nicht. Jeder soll es so handhaben wie er möchte.
Der BTP kann es am Ende auch einfach ablehnen. In den meisten Geschäftsordnungen steht, dass der BTP dort eine Art und Weise, wie es auszusehen hat / aussehen soll, vorschlagen kann. Es gibt dazu auch Regeln, wie ein Änderungsgesetz auszusehen hat. Und daran ist sich auch einfach schlichtweg zu halten, einfach auch des Realismus wegen.
Ich bitte dich, das ist doch nicht der erste Änderungsantrag der so gestellt wurde. Wenn ihr Leute hier vergraulen wollt, mit eurem Detailwahnsinn, dann macht weiter so. Ich halte es wie immer, ein Antrag soll lesbar und verständlich sein und dem üblichem Aufbau (Titel, Antragsteller, Inhalt, Begründung) folgen und ansonsten ist niemanden vorzuschreiben wie er zu arbeiten hat.
Ich halte dir gerne die Tür auf
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Deutscher Bundestag
2. Wahlperiode
Antrag
der Fraktion VORWÄRTS! - Die Linksdemokraten, vertreten durch den Abgeordneten Jan Friedländer.
Änderung des Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG)
das Gesetz wird wie folgt geändert:
Begründung:
Der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von derzeit 9,19 Euro pro Stunde ist zu niedrig. Er verhindert keine Niedriglohnbeschäftigung, da er weit unterhalb der
Niedriglohnschwelle liegt. Diese Schwelle, die zwei Drittel des mittleren Einkommens in Deutschland markiert, lag bereits 2010 bei 10,36 Euro pro Stunde, 2014 bei 11,09
Euro. Der Mindestlohn muss weiterhin so bemessen sein, dass nach einem vollen Arbeitsleben eine armutsfeste Rente erreicht wird. Die Bundesregierung selbst berechnet, dass das derzeit 12,63 Euro pro Stunde sind. Deshalb muss der Mindestlohn perspektivisch auf 13 Euro pro Arbeitsstunde erhöht werden. Dies soll bis zum Jahr 2023 erfolgen.Ich stelle dies so zur Debatte, bitte aber derweil um eine korrigierte Fassung, die den Anforderungen des Handbuchs der Rechtsförmlichkeit des BMJ entspricht ( http://hdr.bmj.de/page_f.3.html ).
Was geändert werden soll wird auch in dieser Formatierung klar und deutlich. Wer sich an die Formulierungsvorschläge halten will kann das ja gerne machen, vorgeschrieben werden kann es hier aber nicht. Jeder soll es so handhaben wie er möchte.
Der BTP kann es am Ende auch einfach ablehnen. In den meisten Geschäftsordnungen steht, dass der BTP dort eine Art und Weise, wie es auszusehen hat / aussehen soll, vorschlagen kann. Es gibt dazu auch Regeln, wie ein Änderungsgesetz auszusehen hat. Und daran ist sich auch einfach schlichtweg zu halten, einfach auch des Realismus wegen.
Ich bitte dich, das ist doch nicht der erste Änderungsantrag der so gestellt wurde. Wenn ihr Leute hier vergraulen wollt, mit eurem Detailwahnsinn, dann macht weiter so. Ich halte es wie immer, ein Antrag soll lesbar und verständlich sein und dem üblichem Aufbau (Titel, Antragsteller, Inhalt, Begründung) folgen und ansonsten ist niemanden vorzuschreiben wie er zu arbeiten hat.
Ich halte dir gerne die Tür auf
die Sim besteht zu mehr als 90% aus alten Hasen, die wir sogar in vD schon einmal hatten. Und damals gehörte das schreiben eines ordentlichen Änderungsantrages zum 1 mal 1.
Es ist vollkommen OK, wenn man nicht den absoluten Überblick hat, darüber was man ändern muss. Aber der Antrag ist so einfach nicht OK. Wenn du darauf bestehst ein Vorher/Nachher zu haben, machs in die Anlagen.
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Deutscher Bundestag
2. Wahlperiode
Antrag
der Fraktion VORWÄRTS! - Die Linksdemokraten, vertreten durch den Abgeordneten Jan Friedländer.
Änderung des Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG)
das Gesetz wird wie folgt geändert:
Begründung:
Der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von derzeit 9,19 Euro pro Stunde ist zu niedrig. Er verhindert keine Niedriglohnbeschäftigung, da er weit unterhalb der
Niedriglohnschwelle liegt. Diese Schwelle, die zwei Drittel des mittleren Einkommens in Deutschland markiert, lag bereits 2010 bei 10,36 Euro pro Stunde, 2014 bei 11,09
Euro. Der Mindestlohn muss weiterhin so bemessen sein, dass nach einem vollen Arbeitsleben eine armutsfeste Rente erreicht wird. Die Bundesregierung selbst berechnet, dass das derzeit 12,63 Euro pro Stunde sind. Deshalb muss der Mindestlohn perspektivisch auf 13 Euro pro Arbeitsstunde erhöht werden. Dies soll bis zum Jahr 2023 erfolgen.Ich stelle dies so zur Debatte, bitte aber derweil um eine korrigierte Fassung, die den Anforderungen des Handbuchs der Rechtsförmlichkeit des BMJ entspricht ( http://hdr.bmj.de/page_f.3.html ).
Was geändert werden soll wird auch in dieser Formatierung klar und deutlich. Wer sich an die Formulierungsvorschläge halten will kann das ja gerne machen, vorgeschrieben werden kann es hier aber nicht. Jeder soll es so handhaben wie er möchte.
Der BTP kann es am Ende auch einfach ablehnen. In den meisten Geschäftsordnungen steht, dass der BTP dort eine Art und Weise, wie es auszusehen hat / aussehen soll, vorschlagen kann. Es gibt dazu auch Regeln, wie ein Änderungsgesetz auszusehen hat. Und daran ist sich auch einfach schlichtweg zu halten, einfach auch des Realismus wegen.
Ich bitte dich, das ist doch nicht der erste Änderungsantrag der so gestellt wurde. Wenn ihr Leute hier vergraulen wollt, mit eurem Detailwahnsinn, dann macht weiter so. Ich halte es wie immer, ein Antrag soll lesbar und verständlich sein und dem üblichem Aufbau (Titel, Antragsteller, Inhalt, Begründung) folgen und ansonsten ist niemanden vorzuschreiben wie er zu arbeiten hat.
Ich halte dir gerne die Tür auf
die Sim besteht zu mehr als 90% aus alten Hasen, die wir sogar in vD schon einmal hatten. Und damals gehörte das schreiben eines ordentlichen Änderungsantrages zum 1 mal 1.
Es ist vollkommen OK, wenn man nicht den absoluten Überblick hat, darüber was man ändern muss. Aber der Antrag ist so einfach nicht OK. Wenn du darauf bestehst ein Vorher/Nachher zu haben, machs in die Anlagen.
Wer entscheidet denn, wie ein ordentlicher Änderungsantrag auszusehen hat? Der Bundestagspräsident kann jedenfalls nicht nach Belieben Anträge zurückweisen, weil ihm die Formatierung missfällt.
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Deutscher Bundestag
2. Wahlperiode
Antrag
der Fraktion VORWÄRTS! - Die Linksdemokraten, vertreten durch den Abgeordneten Jan Friedländer.
Änderung des Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG)
das Gesetz wird wie folgt geändert:
Begründung:
Der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von derzeit 9,19 Euro pro Stunde ist zu niedrig. Er verhindert keine Niedriglohnbeschäftigung, da er weit unterhalb der
Niedriglohnschwelle liegt. Diese Schwelle, die zwei Drittel des mittleren Einkommens in Deutschland markiert, lag bereits 2010 bei 10,36 Euro pro Stunde, 2014 bei 11,09
Euro. Der Mindestlohn muss weiterhin so bemessen sein, dass nach einem vollen Arbeitsleben eine armutsfeste Rente erreicht wird. Die Bundesregierung selbst berechnet, dass das derzeit 12,63 Euro pro Stunde sind. Deshalb muss der Mindestlohn perspektivisch auf 13 Euro pro Arbeitsstunde erhöht werden. Dies soll bis zum Jahr 2023 erfolgen.Ich stelle dies so zur Debatte, bitte aber derweil um eine korrigierte Fassung, die den Anforderungen des Handbuchs der Rechtsförmlichkeit des BMJ entspricht ( http://hdr.bmj.de/page_f.3.html ).
Was geändert werden soll wird auch in dieser Formatierung klar und deutlich. Wer sich an die Formulierungsvorschläge halten will kann das ja gerne machen, vorgeschrieben werden kann es hier aber nicht. Jeder soll es so handhaben wie er möchte.
Der BTP kann es am Ende auch einfach ablehnen. In den meisten Geschäftsordnungen steht, dass der BTP dort eine Art und Weise, wie es auszusehen hat / aussehen soll, vorschlagen kann. Es gibt dazu auch Regeln, wie ein Änderungsgesetz auszusehen hat. Und daran ist sich auch einfach schlichtweg zu halten, einfach auch des Realismus wegen.
Ich bitte dich, das ist doch nicht der erste Änderungsantrag der so gestellt wurde. Wenn ihr Leute hier vergraulen wollt, mit eurem Detailwahnsinn, dann macht weiter so. Ich halte es wie immer, ein Antrag soll lesbar und verständlich sein und dem üblichem Aufbau (Titel, Antragsteller, Inhalt, Begründung) folgen und ansonsten ist niemanden vorzuschreiben wie er zu arbeiten hat.
Ich halte dir gerne die Tür auf
die Sim besteht zu mehr als 90% aus alten Hasen, die wir sogar in vD schon einmal hatten. Und damals gehörte das schreiben eines ordentlichen Änderungsantrages zum 1 mal 1.
Es ist vollkommen OK, wenn man nicht den absoluten Überblick hat, darüber was man ändern muss. Aber der Antrag ist so einfach nicht OK. Wenn du darauf bestehst ein Vorher/Nachher zu haben, machs in die Anlagen.
Richtig und mein Änderungsantrag, in dieser Form, war schon vor 10 Jahren kein Problem. Da lasse ich mir jetzt auch nicht vorschreiben, wie ich anders gestalten muss. Er ist übersichtlich und verständlich. Wenn du deine eigenen Anträge anders verfassen willst, dann kannst du das gerne machen, schreibe ich dir auch nicht vor und unabhängig davon sollten wir hier auch keine seitenlangen Diskussionen darüber führen, wie ein Änderungsantrag auszusehen hat. Wichtiger als das wäre ein aktive Simulation, dazu will ich beitragen. Lasst uns lieber für mehr Aktivität sorgen.
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Deutscher Bundestag
2. Wahlperiode
Antrag
der Fraktion VORWÄRTS! - Die Linksdemokraten, vertreten durch den Abgeordneten Jan Friedländer.
Änderung des Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG)
das Gesetz wird wie folgt geändert:
Begründung:
Der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von derzeit 9,19 Euro pro Stunde ist zu niedrig. Er verhindert keine Niedriglohnbeschäftigung, da er weit unterhalb der
Niedriglohnschwelle liegt. Diese Schwelle, die zwei Drittel des mittleren Einkommens in Deutschland markiert, lag bereits 2010 bei 10,36 Euro pro Stunde, 2014 bei 11,09
Euro. Der Mindestlohn muss weiterhin so bemessen sein, dass nach einem vollen Arbeitsleben eine armutsfeste Rente erreicht wird. Die Bundesregierung selbst berechnet, dass das derzeit 12,63 Euro pro Stunde sind. Deshalb muss der Mindestlohn perspektivisch auf 13 Euro pro Arbeitsstunde erhöht werden. Dies soll bis zum Jahr 2023 erfolgen.Ich stelle dies so zur Debatte, bitte aber derweil um eine korrigierte Fassung, die den Anforderungen des Handbuchs der Rechtsförmlichkeit des BMJ entspricht ( http://hdr.bmj.de/page_f.3.html ).
Was geändert werden soll wird auch in dieser Formatierung klar und deutlich. Wer sich an die Formulierungsvorschläge halten will kann das ja gerne machen, vorgeschrieben werden kann es hier aber nicht. Jeder soll es so handhaben wie er möchte.
Der BTP kann es am Ende auch einfach ablehnen. In den meisten Geschäftsordnungen steht, dass der BTP dort eine Art und Weise, wie es auszusehen hat / aussehen soll, vorschlagen kann. Es gibt dazu auch Regeln, wie ein Änderungsgesetz auszusehen hat. Und daran ist sich auch einfach schlichtweg zu halten, einfach auch des Realismus wegen.
Ich bitte dich, das ist doch nicht der erste Änderungsantrag der so gestellt wurde. Wenn ihr Leute hier vergraulen wollt, mit eurem Detailwahnsinn, dann macht weiter so. Ich halte es wie immer, ein Antrag soll lesbar und verständlich sein und dem üblichem Aufbau (Titel, Antragsteller, Inhalt, Begründung) folgen und ansonsten ist niemanden vorzuschreiben wie er zu arbeiten hat.
Ich halte dir gerne die Tür auf
die Sim besteht zu mehr als 90% aus alten Hasen, die wir sogar in vD schon einmal hatten. Und damals gehörte das schreiben eines ordentlichen Änderungsantrages zum 1 mal 1.
Es ist vollkommen OK, wenn man nicht den absoluten Überblick hat, darüber was man ändern muss. Aber der Antrag ist so einfach nicht OK. Wenn du darauf bestehst ein Vorher/Nachher zu haben, machs in die Anlagen.
Wer entscheidet denn, wie ein ordentlicher Änderungsantrag auszusehen hat? Der Bundestagspräsident kann jedenfalls nicht nach Belieben Anträge zurückweisen, weil ihm die Formatierung missfällt.
Ich habe nichts zurückgewiesen.
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Deutscher Bundestag
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Antrag
der Fraktion VORWÄRTS! - Die Linksdemokraten, vertreten durch den Abgeordneten Jan Friedländer.
Änderung des Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG)
das Gesetz wird wie folgt geändert:
Begründung:
Der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von derzeit 9,19 Euro pro Stunde ist zu niedrig. Er verhindert keine Niedriglohnbeschäftigung, da er weit unterhalb der
Niedriglohnschwelle liegt. Diese Schwelle, die zwei Drittel des mittleren Einkommens in Deutschland markiert, lag bereits 2010 bei 10,36 Euro pro Stunde, 2014 bei 11,09
Euro. Der Mindestlohn muss weiterhin so bemessen sein, dass nach einem vollen Arbeitsleben eine armutsfeste Rente erreicht wird. Die Bundesregierung selbst berechnet, dass das derzeit 12,63 Euro pro Stunde sind. Deshalb muss der Mindestlohn perspektivisch auf 13 Euro pro Arbeitsstunde erhöht werden. Dies soll bis zum Jahr 2023 erfolgen.Ich stelle dies so zur Debatte, bitte aber derweil um eine korrigierte Fassung, die den Anforderungen des Handbuchs der Rechtsförmlichkeit des BMJ entspricht ( http://hdr.bmj.de/page_f.3.html ).
Was geändert werden soll wird auch in dieser Formatierung klar und deutlich. Wer sich an die Formulierungsvorschläge halten will kann das ja gerne machen, vorgeschrieben werden kann es hier aber nicht. Jeder soll es so handhaben wie er möchte.
Der BTP kann es am Ende auch einfach ablehnen. In den meisten Geschäftsordnungen steht, dass der BTP dort eine Art und Weise, wie es auszusehen hat / aussehen soll, vorschlagen kann. Es gibt dazu auch Regeln, wie ein Änderungsgesetz auszusehen hat. Und daran ist sich auch einfach schlichtweg zu halten, einfach auch des Realismus wegen.
Ich bitte dich, das ist doch nicht der erste Änderungsantrag der so gestellt wurde. Wenn ihr Leute hier vergraulen wollt, mit eurem Detailwahnsinn, dann macht weiter so. Ich halte es wie immer, ein Antrag soll lesbar und verständlich sein und dem üblichem Aufbau (Titel, Antragsteller, Inhalt, Begründung) folgen und ansonsten ist niemanden vorzuschreiben wie er zu arbeiten hat.
Ich halte dir gerne die Tür auf
die Sim besteht zu mehr als 90% aus alten Hasen, die wir sogar in vD schon einmal hatten. Und damals gehörte das schreiben eines ordentlichen Änderungsantrages zum 1 mal 1.
Es ist vollkommen OK, wenn man nicht den absoluten Überblick hat, darüber was man ändern muss. Aber der Antrag ist so einfach nicht OK. Wenn du darauf bestehst ein Vorher/Nachher zu haben, machs in die Anlagen.
Richtig und mein Änderungsantrag, in dieser Form, war schon vor 10 Jahren kein Problem. Da lasse ich mir jetzt auch nicht vorschreiben, wie ich anders gestalten muss. Er ist übersichtlich und verständlich. Wenn du deine eigenen Anträge anders verfassen willst, dann kannst du das gerne machen, schreibe ich dir auch nicht vor und unabhängig davon sollten wir hier auch keine seitenlangen Diskussionen darüber führen, wie ein Änderungsantrag auszusehen hat. Wichtiger als das wäre ein aktive Simulation, dazu will ich beitragen. Lasst uns lieber für mehr Aktivität sorgen.
Gut. Dann verbleiben wir so.
Und in alter, traditioneller Höflich- und Freundlichkeit lade ich dich zum trinken ein. Eine Runde geht auf mich.
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WAHL DES BUNDESKANZLERS AUGUST 2020
Der Bundespräsident hat dem Bundestagspräsidium heute mitgeteilt, dass er dem Deutschen Bundestag gemäß Artikel 23 Absatz 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland vorschlägt, Herrn Constantin Nohlen zum Bundeskanzler zu wählen.
Wir kommen daher zum ersten Wahlgang. Dieser dauert maximal drei Tage.
Der Vorgeschlagene konnte die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages nicht auf sich vereinen und wurde somit nicht zum Bundeskanzler gewählt. Wir verfahren nun, wie im Grundgesetz vorgesehen: Das Vorschlagsrecht liegt nun nicht mehr beim Bundespräsidenten. Der Bundestag hat 14 Tage Zeit, um in beliebig vielen Wahlgängen, aber immer noch mit Kanzlermehrheit, einen Bundeskanzler zu wählen. Ich werde sogleich eine offene Kandidaturenphase einleiten.
Wurde nicht erst kürzlich vom OG festgestellt, dass nach den Spielregeln zu verfahren ist bei den Mehrheiten? Ich meine sogar du hast das damals beantragt und gesagt, wenn von der Mehrheit der Mitglieder die Rede ist, wie in unseren Spielregeln, dann gilt die absolute Mehrheit und die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Zitat2. Absolute Mehrheit:
Benötigt wird mehr als die Hälfte aller abgegebenen Stimmen, Enthaltungen werden berücksichtigt.
Zitat5) Für die Simulation gelten folgende Mehrheiten für die in Gesetzen übliche Formulierungen:
1. „die meisten Stimmen“ für eine einfache Mehrheit;
2. „die Mehrheit der abgegebenen Stimmen“ für eine einfache Mehrheit;
3. „die Mehrheit der Mitglieder“ für eine absolute Mehrheit.
Zitat(2) 1Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereinigt. 2Der Gewählte ist vom Bundespräsidenten zu ernennen.
Zumal der aktuelle Bundestag kleiner sein dürfte, aufgrund diverser Verluste von Spielern.
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Wurde nicht erst kürzlich vom OG festgestellt, dass nach den Spielregeln zu verfahren ist bei den Mehrheiten? Ich meine sogar du hast das damals beantragt und gesagt, wenn von der Mehrheit der Mitglieder die Rede ist, wie in unseren Spielregeln, dann gilt die absolute Mehrheit und die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Daran hatte ich tatsächlich gerade nicht gedacht, verzeih mir. Ich werde das sofort korrigieren.
Zumal der aktuelle Bundestag kleiner sein dürfte, aufgrund diverser Verluste von Spielern.
Mitglieder meint glaube ich die eigentliche Mitgliederzahl, also durchaus 15.
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Elke Kanis Wo finde ich den Quellcode für diese schicken Rahmen?
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Ja, genau das. Aber da kann man noch Titel, Farben und so einstellen, oder?
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Richtig.
Erst die Überschrift, dann Farbe des Rahmens und drittes ist Hintergrundfarbe. Es dürfen keine Lücken nach dem komma gelassen werden, sonst funktioniert der Code nicht. Wenn du keine Überschrift mit Box nutzen willst, sondern nur Rahmen, dann kannst da den Text weglassen, aber Hochkomma muss sein, wie folgt
Musst dir eben die Farbcodes raussuchen die du möchtest.
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Richtig.
Erst die Überschrift, dann Farbe des Rahmens und drittes ist Hintergrundfarbe. Es dürfen keine Lücken nach dem komma gelassen werden, sonst funktioniert der Code nicht. Wenn du keine Überschrift mit Box nutzen willst, sondern nur Rahmen, dann kannst da den Text weglassen, aber Hochkomma muss sein, wie folgt
Musst dir eben die Farbcodes raussuchen die du möchtest.
Vielen lieben Dank, Elke Kanis!