Anfrage VIII/15|Rassismus und Antisemitismus in Bayern

  • Eine Anfrage an den Ministerpräsident Felix Schwalbenbach  Stroma Kater ist soeben eingegangen


    Entschuldigung, natürlich an den Ministerpräsidenten

  • Sebastian Fürst

    Hat den Titel des Themas von „Anfrage VIII/13|Rassismus und Antisemitismus in Bayern“ zu „Anfrage VIII/15|Rassismus und Antisemitismus in Bayern“ geändert.
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    Achte Wahlperiode



    Drucksache VIII/15



    Beantwortung der Anfrage auf Drs. 15

    durch den stellvertretenden Ministerpräsidenten



    Rassismus und Antisemitismus in Bayern


    Die Staatsregierung beantwortet Ihre Frage wie folgt:


    1. Ist der Staatsregierung bekannt, wie viele rassistische oder antisemitische Straftaten im Jahr 2021 begangen wurden?

    Da die Zahlen für 2021 noch nicht vorliegen, entfällt die Beantwortung dieser Frage.

    1.1 Welche Ziele verfolgen Sie beim Kampf gegen Rassismus und Antisemitismus

    Die Staatsregierung sieht den Rassismus und den Antisemitismus nicht zwingen als das Resultat geringer Bildung in diesen Bereichen, doch steht außer Frage, dass dies durchaus oft der Fall ist. Hier wird etwa in unseren Schulen der Hebel angesetzt, da dort über diese Dinge gelehrt wird und die Schüler so zu einer kritischen Haltung gegenüber Antisemitismus und Rassismus erzogen werden. Weiters werden natürlich Straftaten in diesen Bereichen bestraft, auch dies trägt womöglich bei den Tätern zu einer Augenöffnung bei. Das Ziel wäre natürlich, dass Antisemitismus und Rassismus nicht mehr existieren, doch ist sich die Staatsregierung natürlich dem mangelnden Realismus dessen bewusst. Daher ist das Ziel wohl eine effektive Information der Bürger über diese Themen, sowie ein zur Rechenschaft ziehen von Tätern rassistischer/antisemitischer Delikte.

    1.2 Inwieweit wurde die Gefahr von Rechts in der Staatsregierung analysiert und welche Vorhaben auf den Weg gebracht?

    Da eine "Gefahr von Rechts" nicht existiert, wurden auch von der Staatsregierung dahingehend keine Schritte unternommen. Selbst wenn die "Gefahr von Rechts" existieren sollte, würde dies auch nicht von der Staatsregierung, sondern von unabhängigen Experten analysiert werden.