[ NRW | VIII/07 ] Entwurf eines Gesetzes zur Senkung der Grunderwerbsteuer

  • 3 Tage

  • Herr Präsident,


    die Wohneigentumsquote in Deutschland ist im europäischen Vergleich äußerst niedrig. Besonders Haushalten mit geringerem Einkommen und jungen Familien ist der Erwerb von Wohneigentum trotz niedriger Zinsen oftmals nicht möglich. Sie verfügen regelmäßig nur über eine geringe Kapitalausstattung und sie werden durch die im internationalen Vergleich sehr hohen Erwerbsnebenkosten belastet. Der Durchschnittssteuersatz im internationalen Vergleich liegt bei 3 Prozent. Etwa siebzig Prozent der 25- bis 45-Jährigen in Deutschland leben zur Miete, Tendenz steigend. Dabei ist Wohneigentum in der Hand von natürlichen Personen ein wesentlicher Baustein für eine gute Altersversorgung der Bevölkerung und damit förderungswürdig. Dementsprechend bedarf es hier einer Trendwende zu einer Eigentümernation. Dazu ist es dringend erforderlich, die Erhöhung der Wohneigentumsquote als klares politisches Ziel vorzugeben und Maßnahmen zu ergreifen, die dabei helfen, dieses Ziel zu erreichen.


    In Nordrhein-Westfalen wurde die Grunderwerbsteuer in den vergangenen Jahren jedoch um 85 Prozent erhöht. Unser Land verfügt damit über einen der höchsten Steuersätze im bundesweiten Vergleich. Aus den Steuererhöhungen resultierte ein enormer Anstieg des Steueraufkommens. Lag das Aufkommen 2005 noch bei 1,1 Milliarden Euro, waren es 2015 bereits 2,5 Milliarden Euro und zuletzt fast 3,7 Milliarden Euro. Eine Entwicklung, die anhalten wird. Aber eine Entlastung der Bürger gibt es nicht. Die Allianz möchte das ändern und einen Beitrag leisten, damit sich junge Familien in Nordrhein-Westfalen ihren Traum vom Eigenheim verwirklichen können. Der vorliegende Antrag dient nur als erster Schritt in diese Richtung, führt aber trotz einer ersten moderaten Anpassung des Steuersatzes - weitere Anpassungen sollten künftig folgen - schon zu einer spürbaren Entlastung: Beim Kaufpreis von 250.000 Euro werden aktuell 16.250 Euro Grunderwerbsteuer fällig. Aus der Senkung des Steuersatzes um lediglich 1,5 Prozentpunkte resultiert beim gleichen Kaufpreis bereits eine Ersparnis um fast 4.000 Euro. Eine Steuersenkung wäre ein wichtiges Signal, um den Immobilienkauf besser zu unterstützen und auch in Anbetracht der Corona-Krise für Stabilität zu sorgen. Entsprechend hoffe ich auf Zustimmung aus den Reihen des Parlaments für den vorliegenden Antrag. Vielen Dank!

  • Marcel Glasgow

    Hat den Titel des Themas von „[ NRW | VIII/07 ] Entwurf eines Gesetzes zur Senkung der Grundsteuer“ zu „[ NRW | VIII/07 ] Entwurf eines Gesetzes zur Senkung der Grunderwerbsteuer“ geändert.
  • Sehr geehrter Herr Präsident,
    werte Kolleginnen und Kollegen,


    ich habe mit Spannung auf die Rede des Abgeordneten Davis gewartet. Ich habe mit Spannung erwartet, ob Herr Davis in seiner Rede das nachliefert, was er in diesem mangelhaften Antrag vergessen hat. Hat er nicht, zumindest nicht ausreichend. Doch dazu muss man vielleicht erst einmal einen Blick darauf legen, wie wir seit Monate Gesetzentwürfe einbringen und beschließen. Der Gesetzentwurf an sich ist da, das kann ich dem Kollegen nicht absprechen. Der Rest - der im Übrigen ganz einfach durch Formvorlagen geregelt ist - fehlt halt nun leider. Problembeschriebung im Antrag? Fehlt, wobei die Beschreibung immerhin in der Rede erfolgte. Wie das Problem zu lösen ist, ist an dieser Stelle ja selbsterklärend. Welche Alternativen es gibt, ebenfalls. Der Knackpunkt ist jetzt jedoch, dass wir einen Antrag vorgelegt bekommen, dessen Kosten ungewiss sind. Der Haushalt Nordrhein-Westfalen ist traditionell eher eng gefasst. Welche Kosten diese Änderung verursacht ist also durchaus wichtig, diese Information bekommen wir aber leider nicht.


    Mir erschließt sich nicht, warum der eigentlich erfahrene Kollege Davis auf die Nutzung der Formvorlagen verzichtet. Warum er das immer tut, sowohl hier im Landtag als auch im Bundestag? Ist es Ihnen egal, Herr Kollege, wie viel Ihre Anträge kosten? Welchen Aufwand auf das Land zukommt? Die Nutzung der Vorlagen oder zumindest das dazu Schreiben der Kosten in einen solchen Gesetzentwurf kostet weder große Mühe noch viel Zeit. Sie scheinen diese Motivation und aber weder auf Bundesebene noch auf Landesebene für das Wohl der Bürgerinnen und Bürger aufbringen zu wollen. In diesem aktuellen Zustand ist der Antrag nicht annehmbar. Es braucht eine Kostenabschätzung.


    Dabei wäre eine deratige Entlastung der Bürgerinnen und Bürger im Land durchaus eine diskutable Idee. Die Grunderwerbssteuer ist in NRW so hoch wie nur in wenigen Bundesländern Deutschlands. Und tatsächlich ist die Wohneigentumsquote in Ländern, in denen die Steuer deutlich niedriger ist, auch deutlich höher. In Bayern zum Beispiel, wo die Steuer 3,5% beträgt, liegt die Quote etwa 10% über der in NRW. Fraglich ist aber, ob die Steuer tatsächlich einen so großen Einfluss hat. Im Saarland, das in Deutschland die höchste Wohneigentumsquote hat, beträgt die Grunderwerbsteuer ebenfalls 6,5%. Schleswig-Holstein, etwas vor Bayern, hat auch den Satz von 6,5%. Hier wäre eine Kostenabschätzung wichtig, um abwegen zu können, ob sich diese Entlastung lohnt. Doch wei bereits erläutert, mag Herr Davis die Kosten seiner Anträge scheinbar nicht. Doch Gott Sei Dank ist es in einer Debatte möglich, deratige Dinge nachzureichen und ggf. Änderungsanträge zu stellen. Vielleicht, können wir diesem Antrag mit dem nötigen Engagement von Herrn Davis doch noch zustimmen.


    Vielen Dank!

  • Herr Präsident,


    ich bin positiv überrascht, dass der Bundeskanzler sich auch einmal in einer Debatte zu Wort meldet. Aus dem Bundestag kennt man das ja gar nicht. Ebenso überrascht es mich, dass der Kanzler mich als erfahrenen Kollegen bezeichnet, handelt es sich doch bei diesem Landtagsmandat in dieser Legislaturperiode um mein erstes politisches Amt. Selbst die Wahl zum Allianz-Vorsitzenden erfolgte erst am Tag der letzten Landtagswahl. Doch darum soll es an dieser Stelle gar nicht gehen.


    Wenngleich ich anmerken möchte, dass mir die Gepflogenheiten betreffend der Form von Anträgen nicht so bewusst waren, und ich die Form des Antrags für vollkommen irrelevant halte. Entsprechend werde ich künftig weiterhin diese Form wählen, auch der Präsident hatte schließlich nichts zu beanstanden, und verstehe nicht, wieso der Kollege den Antrag als mangelhaft betrachtet. Wenn Abgeordnete Anträge nur deshalb ablehnen möchten, können sie es gerne tun, ansonsten besteht ja, wie es der sozialdemokratische Abgeordnete korrekt anmerkte, glücklicherweise die Möglichkeit der Debatte und miteinander zu reden, um so Standpunkte auszutauschen und Unklarheiten auszuräumen. Daher bin ich jedenfalls erfreut, dass der Bundeskanzler sich auch mal in einer Debatte zu einem Gesetzesentwurf blicken lässt und sogar das Wort erhebt.


    Allerdings halte ich es für ein Armutszeugnis für den früheren Ministerpräsidenten und den amtierenden Bundeskanzler, dass dieser entweder die - erwarteten - Grunderwerbsteuereinnahmen nicht kennt, dann hätte er allerdings auch den Finanzminister um Rat bitten können, oder den Dreisatz nicht beherrscht. Doch wir können das sehr gerne gemeinsam durchgehen. Die letzte mir bekannte Steuerschätzung für das Jahr 2022 liegt abgerundet bei 3,91 Milliarden Euro bei einem Steuersatz von 6,5 Prozent. Bei einer Senkung dieses Steuersatzes auf 5 Prozent würden wir bei einem linearen Verlauf bei 3 Milliarden Euro landen. Wenn wir jedoch davon ausgehen, dass die Steuersenkung auch einen positiven Effekt auf den Markt haben wird, werden die Einnahmeausfälle sicherlich geringer ausfallen. Von den Grunderwerbsteuereinnahmen des Landes werden die Gemeinden und Gemeindeverbände mit 23 Prozent von vier Siebteln beteiligt. Läge die Beteiligung bei einem unveränderten Steuersatz gemäß Steuerschätzung 2022 bei etwa 514 Millionen Euro, würde sie bei einer Steuersenkung und einem linearen Verlauf auf etwa 394 Millionen Euro sinken. Soweit dazu.


    Doch da der Kollege ja nun schon den Landeshaushalt anspricht, möchte ich die Gelegenheit nicht ungenutzt lassen: Es wäre sicherlich erfreulich, wenn die Landesregierung erstmal ein Haushaltsgesetz für das laufende Jahr vorlegen würde. Das hat ja leider bisher keine Regierung hinbekommen, auch nicht die Kabinette des dreifachen Ministerpräsidenten Regenborn, der unmittelbar vor und nach dem Jahreswechsel amtierte. Entsprechend können wir der Landesregierung diese Aufgabe als Resultat der bisherigen Debatte direkt mit auf den Weg geben.


    Aber kommen wir wieder zum vorliegenden Antrag sowie den Äußerungen des Kollegen. Dieser hat recht, dass die Eigentumsquote im Saarland im bundesweiten Vergleich am höchsten ist, doch war dies auch schon in den vergangenen 30 Jahren und - wenngleich mir die konkreten Zahlen nicht vorliegen - mutmaßlich auch schon weitaus länger der Fall. Im Saarland liegt die Quote schon seit langer Zeit mindestens zwanzig Prozentpunkte höher als in Nordrhein-Westfalen - schon vor der Grundgesetzänderung 2006. Nordrhein-Westfalen liegt hingegen selbst im bundesweiten Vergleich eher an hinterer Position und leicht unter Bundesdurchschnitt, obwohl der Schnitt im internationalen Vergleich schon äußerst niedrig ist. Und die niedrige Eigentumsquote im Bundesland stagniert infolge der Steuererhöhungen 2011 und 2015. Dem wollen wir entgegenwirken. Die erste moderate Anpassung des Steuersatzes wird meiner Ansicht nach einen positiven Effekt haben, die Eigentumsquote aber sicher nicht direkt exorbitant in die Höhe treiben. Die Initiative bringt aber erste Entlastungen der Bürger auf den Weg, leistet einen wichtigen Beitrag, um den Immobilienkauf zu unterstützen und auch in Anbetracht der Corona-Krise für Stabilität zu sorgen. Es soll aber, wie bereits ausgeführt, ausdrücklich nur ein erster Schritt sein. Dieser Schritt muss jedoch erst einmal gemacht werden.

  • Sehr geehrter Herr Präsident,

    werte Kolleginnen und Kollegen,

    werter Herr Davis,


    ich finde Ihre ersten Sätze ja durchaus bezeichnend. Sie sagen hier offen, dass Ihnen die parlamentarischen Gepflogheiten bezücglich der Form von Anträgen vollkommen egal sind und Sie klare, einheitliche und somit übersichtliche Antragsformen als irrelevant betrachten. Weiter sagen Sie aus Ihrer trotzigen Arroganz heraus, dass Sie dies in Zukunft nicht ändern werden, weil es das Präsideium nicht interessiere. Dagegen bittet das Präsidium im entsprechenden Thread für Formvorlagen ausdrücklich darum, die Formvorlagen auch zu nutzen. Entweder kennen Sie diesen Thread nicht, was auf eine mangelnde Vorbereitung auf Ihr Landtagsmandat hindeuten könnte, oder Sie ignorieren diesen einfach. Beides ist schade, aber auch zu schade ist mir meine Zeit, um mich mit ihrer Trotzigkeit in dieser Sache weiter zu beschäftigen.


    Ich sah es nicht als meine Aufgabe an, in diesem Fall die Kosten zu berehcnen. Das machen seit Jahrzehnten sich an Formvorlagen haltende Abgeordnete. Wenn Sie ein Gesetz einbringen, muss es vollständig sein. Zur Vollständigkeit gehören eben auch die Kosten. Da diskutiere ich nicht.


  • Herr Präsident,


    ich bin über die miese Stimmung des Bundeskanzlers verwundert. Es freut mich zwar, dass dieser die Zeit findet, um mal einer Debatte über eine parlamentarische Initiative beizuwohnen und dann auch noch hier im Landtag, aber er könnte die Zeit sicher sinnvoller verwenden, als hier seine schlechte Laune zu verbreiten. Zum Beispiel für die Außen- und Verteidigungspolitik. Da der letzte Redebeitrag keine weiteren Ausführungen zum Antrag enthielt, möchte ich auch gar nicht großartig darauf eingehen, und erlaube mir nur ein paar kleinere Anmerkungen.


    Erstmal möchte ich festhalten, dass die Form des vorliegenden Antrags und, da ja zuvor angesprochen, aller bisherigen Anträge im Bundestag, durchaus weitestgehend den Vorlagen entspricht. Doch ist mir keine Pflicht bekannt, die Vorlagen 1:1 zu übernehmen und daher wurde, wie korrekt festgehalten, durch den früheren Landtagspräsidenten Regenborn lediglich darum gebeten, diese Form einzuhalten. Das aktuelle Landtagspräsidium bittet darum meines Wissens nach nicht, hatte jedoch - ebenso wie das Bundestagspräsidium - auf jeden Fall bisher nichts zu beanstanden. Ich sehe daher kein Problem, den bürokratischen Prozess zu verschlanken, und stattdessen lieber den Fokus auf die Debatten zu legen. Ich halte die gewählte Form auch keinesfalls für unübersichtlich. Auch der ehemalige Finanzminister Lichter äußerte, wenngleich aus anderen Gründen, in der jüngeren Vergangenheit seinen Unmut über die Vorlagen. Ebenso haben in der Vergangenheit auch andere Abgeordnete, darunter auch Landesminister, die einer Regierung unter dem ehemaligen Ministerpräsidenten Regenborn angehörten, die seit Jahrzehnten verwendete Form nicht stets beachtet. Damals scheint es den Abgeordneten nicht gestört zu haben, umso mehr verwundern mich die jetzigen Ausführungen in Richtung meiner Person.


    Doch wenn es keine größeren Probleme gibt, können wir uns wohl glücklich schätzen. Das soll es nun aber auch von mir zu dieser Thematik gewesen sein. Ich würde einen Fokus auf den Inhalt und die Ziele des Antrags bevorzugen, und die Bürger unseres Landes sicherlich auch. Alle bisherigen Fragen sollten ja durch meine ersten beiden Redebeiträge beantwortet worden sein.

  • Marcel Glasgow

    Hat das Thema freigeschaltet
  • Marcel Glasgow

    Hat das Thema geschlossen