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Antrag des Abgeordneten Ernst Haft zur Änderung des §5 Kommunalabgabengesetz (ThürKAG): "Abschaffung der Jagd -und Fischereisteuer"
Der Landtag möge folgendes beschließen:
Der § 5 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) ist wie folgt zu ändern (blau = Änderung/Ergänzung)
Begründung:
In vielen Bundesländern sind diese Steuern schon abgeschafft. Es ist kleiner Beitrag zum Abbau von Bürokratie. Außerdem stehen die Einnahmen in keinem Verhältnis zum Aufwand der Erhebung.
Kosten:
In ganz Thüringen entgehen den Gemeinden durch diese Maßnahme insgesamt etwa 12.000 Euro.
Inkrafttreten:
Die Änderung tritt am 01.09.2021 in Kraft.
gez.
Ernst Haft (MdL)