GROẞE ANFRAGE III/03 | Brenna tuats guat - Brandschutz in bayerischen Behörden, Einrichtungen und Gebäuden des Freistaates

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    Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

    sehr geehrte Mitglieder der Staatsregierung,


    die Fraktion der Konservativen Partei stellt eine Anfrage mit dem Titel "Brenna tuats guat - Brandschutz in bayerischen Behörden, Einrichtungen und Gebäuden des Freistaates"



    Die Anfrage ist innerhalb von 72 Stunden zu beantworten.

    Anwalt ihres Vertrauens


    Verrückter Vogel

  • 320px-Bayerischer_Landtag_Logo.svg_1.pngAntwort

    der Staatsregierung

    auf die Große Anfrage der Fraktion der KonP

    auf Drs. III/03


    "Brenna tuats guat - Brandschutz in bayerischen Behörden, Einrichtungen und Gebäuden des Freistaates"


    Die Staatsregierung beantwortet Ihre Anfrage wie folgt:


    1. Nach Kenntnisstand der Staatsregierung ist der Brandschutz gemäß BayBO in allen bayerischen Behörden, Einrichtungen und Gebäuden gewährleistet. Eine Aufschlüsselung erübrigt sich also.

    1.1 Es sind keine Mängel bekannt.

    1.2 entfällt

    1.3 entfällt

    1.4 entfällt

    1.5 entfällt


    2. Es gibt extra hierfür geschulte Angestellte/Beamte, die jedoch meist nicht nur für den Brandschutz zuständig sind. Eine genaue Aufschlüsselung nach Gebäuden liegt nicht vor.

    2.1 entfällt

    2.1.1 entfällt

    2.1.2 entfällt

    2.1.3 entfällt


    3. Der Staatsregierung liegen hierzu keine Zahlen vor.

    3.1 entfällt

    3.1.1 entfällt



    i.A. gez. Neuheimer

    Staatsminister

    Richter am Obersten Gericht

    Bundeskanzler a.D.

    Administrator