Geschäftsordnung des Landtags

  • Die Debatte ist für 3 Tage angesetzt.


    Um ein schnelles arbeiten zu ermöglichen bitte ich alle Fraktionen einer sofortigen Abstimmung zuzustimmen damit wir nicht die 3 Tage warten müssen.

  • Ich wäre dafür die Geschäftsordnung in der Weise zu ändern, dass die 3-Tage-Frist bei Anfragen nicht parallel (also mehrere Fristen gleichzeitig) sondern nacheinander ablaufen. Der Grund: siehe Bayern. Eine Fraktion spammt dort geradezu die Landesregierung mit Anfragen zu. Das behindert die Regierungsarbeit nicht nur unwesentlich. Solche Zustände haben wir zwar gegenwärtig hier nicht, aber es gibt keine Garantie für die Zukunft, dass es so bleibt.


    Ich hätte das gern noch fraktionsintern abgestimmt - Zeit wäre aufgrund der Verhandlungen um eine neue Regierung auch noch vorhanden - aber es gibt da offensichtlich andere Ansichten.

  • Ich wäre dafür die Geschäftsordnung in der Weise zu ändern, dass die 3-Tage-Frist bei Anfragen nicht parallel (also mehrere Fristen gleichzeitig) sondern nacheinander ablaufen. Der Grund: siehe Bayern. Eine Fraktion spammt dort geradezu die Landesregierung mit Anfragen zu. Das behindert die Regierungsarbeit nicht nur unwesentlich. Solche Zustände haben wir zwar gegenwärtig hier nicht, aber es gibt keine Garantie für die Zukunft, dass es so bleibt.


    Ich hätte das gern noch fraktionsintern abgestimmt - Zeit wäre aufgrund der Verhandlungen um eine neue Regierung auch noch vorhanden - aber es gibt da offensichtlich andere Ansichten.

    Den Punkt verstehe ich nicht. Was genau würde das bedeuten?

  • Okay, das betrifft aber nur gleiche Personen. Also wenn zwei unterschiedliche Minister befragt werden, sollten die nicht 2x3 also 6 Tage zeit dafür haben. Wenn eine einzelne Person allerdings mehrere Anfragen erhält, sollte die mehr Zeit dafür bekommen die abzuarbeiten. So hab ich das verstanden?!

  • Okay, das betrifft aber nur gleiche Personen. Also wenn zwei unterschiedliche Minister befragt werden, sollten die nicht 2x3 also 6 Tage zeit dafür haben. Wenn eine einzelne Person allerdings mehrere Anfragen erhält, sollte die mehr Zeit dafür bekommen die abzuarbeiten. So hab ich das verstanden?!

    Ja, es geht um den Fall, wenn eine Person mehrere Anfragen gleichzeitig bekommt.

  • Ich wäre dafür die Geschäftsordnung in der Weise zu ändern, dass die 3-Tage-Frist bei Anfragen nicht parallel (also mehrere Fristen gleichzeitig) sondern nacheinander ablaufen. Der Grund: siehe Bayern. Eine Fraktion spammt dort geradezu die Landesregierung mit Anfragen zu. Das behindert die Regierungsarbeit nicht nur unwesentlich. Solche Zustände haben wir zwar gegenwärtig hier nicht, aber es gibt keine Garantie für die Zukunft, dass es so bleibt.


    Ich hätte das gern noch fraktionsintern abgestimmt - Zeit wäre aufgrund der Verhandlungen um eine neue Regierung auch noch vorhanden - aber es gibt da offensichtlich andere Ansichten.

    Den Punkt verstehe ich nicht. Was genau würde das bedeuten?

    Angenommen Minister X bekommt 3 Anfragen innerhalb von 24 Stunden (Tag 1). Dann muss der Minister alle drei Anfragen innerhalb von 3 Tagen beantworten (bis Tag 4). Nach der Änderung, wie ich sie denke, würde die 1. Anfrage an Tag 4, die zweite Anfrage an Tag 7 und die dritte Anfrage an Tag 10 fällig sein.


    War das verständlicher? :-)

  • Änderungsantrag


    zum Entwurf der Geschäftsordnung


    § 10 Absatz 4 wird nach Satz 1 nachfolgender Wortlaut angefügt:


    "Werden einem einzelen Regierungsmitglied innerhalb der Frist nach Satz 1 mehrere Kleine Anfragen gestellt, so ist der Beginn der Frist für alle Kleinen Anfragen bis auf die Erste gehemmt, bis die Frist nach Satz 1 vorüber ist oder die Kleine Anfrage beantwortet wurde. Bei allen weiteren Kleinen Anfragen an das gleiche Regierungsmitglied ist Satz 2 sinngemäß anzuwenden."

  • Stimmen Sie für den Änderungsantrag von Herrn Lichter? 7

    1. Ja (4) 57%
    2. Nein (3) 43%
    3. Enthaltung (0) 0%

    Nachwievor bin ich der Meinung das eine Staffelung zu negativen Ergebnissen kommen kann. Wenn ein Minister vielleicht schon 2 Anfragen hat und dann wird eine akute Anfrage gestellt in der es zum Beispiel um einen dringenden Notfall geht, dann wird diese ja im schlimmsten Fall erst in 8-9 Tagen beantwortet wo sich die Lage schon wieder geändert haben wird.

    Ich verstehe den Gedanken das ein Minister bei vielen Anfragen etwas mehr Zeit braucht, aber ich appelliere da eher an den Verstand der Antragsteller, dass diese dann auch die Verlängerung auf 6 Tage akzeptieren würden.


    Ich eröffne die offene 24h Abstimmung über den Änderungsantrag des Herrn Lichter.

  • Moment, dieser Vorschlag geht aber viel weiter als ursprünglich angekündigt. Demzufolge gilt diese Änderung ja für alle Anfragen, die in einem Zeitraum von innerhalb 3 Tagen gestellt werden. Hiermit soll das Anfragerecht über Gebühr blockiert werden. Die Rede war von mehreren Anträgen, die innerhalb von 24 Stunden gestellt werden. Den Vorschlag hier lehne ich ab.

  • Hier ist wohl mehr schiefgelaufen, als die Formulierung meines Änderungsantrags. Auch gab es meiner Meinung nach zu wenig Zeit, um den Änderungsantrag ausreichend zu diskutieren. Da es keine GO gibt, auch keine Alt-GO, gibt es so gesehen keine Fristen für die GO-Debatte. Oder übersehe ich etwas? Die vDGB sind in dieser Situation wohl eher nicht in der Striktheit anwendbar ist, da die vDGB nicht verfasst wurden für Situationen wie diese (Teil-Reset). Zudem hätte die Alt-GO wie auch die neue GO die Möglichkeit vorgesehen, dass des Präsidium eigenmächtig die Debattendauer verlängern kann. Ich muss noch (wertfrei) feststellen, dass ich zu dieser Frage nicht befragt wurde.


    Das lässt natürlich auch Gedanken zu, insbesondere in Hinblick auf den Kommentar zur Abstimmung über den Änderungsantrag, dass die Abstimmung in der Erwartung eingeleitet wurde, dass der Antrag eine Mehrheit verfehlt. Dem ist nicht so. Nun haben wir den Salat.


    Stimmen wir der jetzigen Form der GO zu, haben wir zwar eine GO, aber eine umstrittene. Lehnen wir die GO ab, geht die Zeit der GO-Losigkeit weiter. Wie geht es dann eigentlich weiter? Hat sich darüber schon jemand Gedanken gemacht?

  • Ich habe mich an die "traditionellen Gepflogenheiten" gehalten, die eine 24h Abstimmung vorsehen würden.


    Als weiteres ist die Feststellung richtig das Sie als Landtagspräsident nicht gefragt wurden, was ich auch nicht als nötig erachte, da ich in dieser Debatte Sitzungspräsidentin bin. Ich bin der Meinung das im Normalfall der Präsident der den Antrag bearbeitet, diesen auch zu ende führt, außer, es tritt eine Inaktivität ein.