Bundesrat
Liebe Kolleg:innen ( Lando Miller Kai Baum Dr. Joachim Holler ),
wir kommen nun zur Debatte über eine Stellungnahme zu folgendem Gesetzesentwurf der Bundesregierung. Die Debatte geht drei Tage und endet am Montag, den 09. August 2021 um 13:30Uhr:
Alles anzeigenBundesrepublik Deutschland
Der Bundeskanzler
An die
Präsidentin des BundesratesFrau Ministerpräsidentin
Ricarda Fährmann
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Klimadividende (Klimadividendeneinführungsgesetz – KDEinfG) mit Begründung und Vorblatt.
Federführend ist das Bundesministerium für Klima, Umwelt, Energie und Landwirtschaft.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Thomas Merz
Bundeskanzler
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Bundesrat
Drucksache BR/XXX
Gesetzentwurf
der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Klimadividende (Klimadividendeneinführungsgesetz – KDEinfG)
A. Problem und Ziel
Eine CO2-Bepreisung ohne eine sozialpolitische Abfederung belastet einkommensschwächere Haushalte deutlich, was angesichts einer ohnehin steigenden Einkommensungleichheit mit dem Ziel der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Konflikt steht.
B. Lösung
Die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung werden zweckgebunden, wie es nach § 7 Satz 2 Haushaltsgrundsätzegesetz möglich ist. 75 Prozent der Einnahmen werden jährlich zu gleichen Teilen an alle in Deutschland lebenden natürlichen Personen verteilt (für das Jahr 2021 wären das in etwa 32 Euro pro Person, bei 84,4 Millionen Personen). Mit der Auszahlung dieser Klimadividende wird das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) betraut. Die Auszahlung erfolgt jährlich zum 1. März aufgrund der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung aus dem vergangenen Jahr. Hierdurch wird ein sozialer Ausgleich geschaffen. Die restlichen 25 Prozent der Einnahmen werden, wie ursprünglich für alle Einnahmen geplant, dem Energie- und Klimafonds zugeführt.
C. Alternativen
Keine. Ein sozialer Ausgleich ist notwendig. Eine Senkung des Strompreises und der EEG-Umlage sind zu diskutieren.
D. Kosten
Im Jahr 2021 erhält der Energie- und Klimafonds etwa 2,7 Milliarden Euro (75% der geschätzten Einnahmen aufgrund des BEHG im Jahr 2021) weniger als ursprünglich veranschlagt. Es fallen höhere Personalausgaben für das BZSt an.
Anlage 1
Begründung
siehe Vorblatt