Wie sicherlich ein Großteil von uns mitbekommen hat, kam es am heutigen Tage bei der Wahlberichterstattung zu einer Meinungsverschiedenheit zwischen einer Person und einem Medium, die in einer juristischen Auseinandersetzung gipfeln wird. Dabei ist mir aufgefallen, dass hier in der Simulation überhaupt keine Möglichkeit für eine solche Auseinandersetzung besteht, da schlichtweg die zuständige Instanz dazu fehlt, da sich das Oberste Gericht aktuell nur um verfassungsrechtliche Angelegenheiten kümmert. Aus diesem Grund schlage ich vor, die Zuständigkeit des Obersten Gerichts auch auf die Ordentliche und Verwaltungsgerichtsbarkeit auszudehnen, um auch Meinungsverschiedenheiten fernab der Parlamente, wie beispielsweise Demonstrationsverbote, Verleumdungen, etc. klären zu können.
Folglich schlage ich folgende Regeländerung vor:
§ 20 I OGG wird wie folgt gefasst: „Das Oberste Gericht übernimmt Sim-On alle Aufgaben des Bundesverfassungsgerichtes, der Landesverfassungsgerichtshöfe, der ordentlichen Gerichtsbarkeit und Verwaltungsgerichtsbarkeit. [...]“