7. Änderung des ModAdminG - Vertraulichkeit von Meldungen

  • § 27
    Meldung von Verstößen


    (1) Jedermann ist berechtigt der Moderation ein Verhalten eines Spielers zu melden, welches er als regelwidrig erachtet. Der Meldung soll eine kurze Begründung beigefügt werden.


    (2) Die Moderation geht mit der Meldung vertraulich und diskret um. Zuwiderhandlungen durch einzelne Mitglieder der Moderation stellen einen Verstoß gegen §8 Abs. 1 Nr. 7 ModAdminG dar.


    (3) Bei Missbrauch der Meldefunktion ist durch die Moderation eine Verwarnung auszusprechen. Als Missbrauch anzusehen ist insbesondere mehrfaches offensichtlich unbegründetes Melden mit unterlassener Begründung der Meldung.



    Ihr Lieben,


    ich hätte auch nicht gedacht so etwas Offensichtliches beantragen zu müssen. Denunziantentum unter Moderatoren stellt für mich ein No-Go dar. Bitte lasst es uns so explizit ins ModAdminG aufnehmen, damit weitere Zuwiderhandlungen sanktioniert werden können.

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    Elias Jakob Lewerentz

    Landtagsabgeordneter für den Saale-Holzland-Kreis I

    Landtagspräsident des Thüringer Landtages

    Stellvertretender Ministerpräsident des Freistaates Thüringen

    Landesminister für Gesundheit und Soziales

    Mitglied der Konservativen Partei (KonP)