Dem Präsidium liegt folgender Antrag vor. Die Debatte dauert gemäß unserer Geschäftsordnung 3 Tage an
Alles anzeigenAntragstellerin: Isabelle Lafayette (fraktionslos)
Antragstitel: Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Verbots von Doppelmandaten
Antragsinhalt:
Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Verbots von Doppelmandaten
(1) § 1, Absatz 3 des Thüringer Abgeordnetengesetzes wird wie folgt gefasst:
(3) Mitglieder der Volksvertretungen anderer Länder dürfen dem Landtag nicht angehören. Gehört ein Abgeordneter einem Parlament eines anderen Landes an, stellt dies der Präsident des Landtags unverzüglich fest. Der Abgeordnete verliert sein Mandat eine Woche nach Bekanntgabe der Feststellung, soweit er nicht binnen dieser Frist die Entscheidung des Landtags beantragt. Der Landtag entscheidet über den Verlust der Mitgliedschaft in seiner nächsten Sitzung. Die Entscheidung wird zwei Wochen nach ihrer Bekanntgabe gegenüber dem Abgeordneten wirksam.
(2) Dieses Gesetz tritt gemäß vDGB § 19, Absatz 3 und Absatz 4 infolge der Verkündung am Tag der Archivierung in Kraft.
Kosten: -
Begründung: Gemäß der aktuellen Gesetzeslage sind Doppelmandate im Landes- und Europaparlament sowie im Landtag und Bundestag im Freistaat Thüringen nicht gestattet. Umgesetzt wurde dieses Verbot durch die Landtagspräsident*innen in der jüngeren Vergangenheit jedoch nicht. Durch den Gesetzesentwurf zur Aufhebung des Verbots von Doppelmandaten wird die Gesetzeslage in Thüringen nun an die Handhabung der Landtagspräsident*innen in den vergangenen Legislaturperioden und an die rechtlichen Bestimmungen in dem Großteil der weiteren Bundesländer angepasst. Im Falle der Verabschiedung wäre künftig lediglich die zeitgleiche Mitgliedschaft im Thüringer Landtag und einem weiteren Landesparlament verboten.