ANTRÄGE | Anträge an den 7. Deutschen Bundestag

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    Siebte Wahlperiode



    Drucksache VII/XXX


    Antrag

    der Bundesregierung vertreten durch den Bundesminster der Verteidigung Christopher Heusinger


    Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten Operation EUNAVFOR MED IRINI






    Anlage 1



    Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten Operation EUNAVFOR MED IRINI





    Der Deutsche Bundestag möge beschließen:


    1. Der Deutsche Bundestag stimmt der von der Bundesregierung beschlossenen Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten Operation EUNAVFOR MED IRINI zu.
    2. Völker- und verfassungsrechtliche Grundlagen
      Der Einsatz deutscher Streitkräfte im Rahmen von EUNAVFOR MED IRINI erfolgt auf der Grundlage
      1. des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (VN) von 1982,
      2. des Übereinkommens der VN gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität vom 15. November 2000,
      3. des Zusatzprotokolls gegen die Schleusung von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg zum Übereinkommen der VN gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität vom 15. November 2000,
      4. der Resolutionen des Sicherheitsrates der VN 1970 (2011), 1973 (2011), 2009 (2011), 2095 (2013), 2146 (2014), 2174 (2014), 2240 (2015), 2259 (2015), 2278 (2016), 2292 (2016), 2312 (2016), 2357 (2017), 2362 (2017), 2380 (2018), 2420 (2018), 2437 (2018), 2441 (2018), 2473 (2019), 2491 (2019), 2509 (2020), 2510 (2020) und 2526 (2020) in Verbindung mit
      5. dem Beschluss 2020/472/GASP des Rates der Europäischen Union (EU) vom 31. März 2020 sowie den diesen Beschluss inhaltlich im Wesentlichen fortschreibenden Folgebeschlüssen.

        Die deutschen Streitkräfte handeln im Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne des Artikels 24 Absatz 2 des Grundgesetzes.
    3. Auftrag
      Für die beteiligten Kräfte der Bundeswehr ergeben sich folgende Aufgaben:
      1. Unterstützung bei der Umsetzung des Waffenembargos der VN gegen Libyen durch luft-, satelliten- und seegestützte Mittel durch Sammeln von Informationen über die illegale Ein- und Ausfuhr von Rüstungsgütern und dazugehörigem Material nach und aus Libyen durch Patrouillen luft- und seegestützter Mittel sowie Durchführung von dazu erforderlichen Maßnahmen im Einsatzgebiet;
      2. Lagebilderstellung und -bereitstellung im Einzelfall, einschließlich des Lagebildaustausches mit anderen im Sinne des Auftrages tätigen Organisationen und Einrichtungen;
      3. Anhalten, Kontrolle, Durchsuchung und Umleitung von Schiffen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie unter Verstoß gegen das gegen Libyen verhängte Waffenembargo der VN Waffen oder zugehöriges Material nach oder aus Libyen befördern oder dabei unterstützen;
      4. Beschlagnahme und Entsorgung der unter 3. genannten Gegenstände, einschließlich der Umleitung dieser Schiffe und ihrer Besatzungen in einen geeigneten Hafen, um die Entsorgung zu ermöglichen;
      5. Erhebung und Speicherung von Beweismitteln im Einklang mit anwendbarem Recht, die im Zusammenhang mit der nach dem Waffenembargo der VN gegen Libyen verbotenen Beförderung von Gegenständen stehen;
      6. Erhebung und Speicherung von personenbezogenen Daten nach geltendem Recht zu Personen, die unter dem Verdacht stehen, an der Beförderung unter das Waffenembargo der VN fallender Gegenstände beteiligt zu sein, wobei sich diese Daten auf Merkmale beziehen, die zur Identifizierung besagter Personen geeignet sind, einschließlich Fingerabdrücken sowie folgender Angaben unter Ausschluss sonstiger personenbezogener Angaben: Name, Geburtsname, Vornamen, gegebenenfalls Aliasnamen oder angenommene Namen, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Wohnort, Beruf, Aufenthaltsort, Führerscheine, Identitätsdokumente und Reisepassdaten;
      7. Übermittlung der unter 6. genannten Daten, der Daten zu den von diesen Personen benutzten Schiffen und Ausrüstungen und von Informationen, die bei der unter den Auftrag fallenden Aufgaben erlangt werden, an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten und an die zuständigen Stellen der Union nach Maßgabe des geltenden Rechts;
      8. Beobachtung und Überwachung illegaler Ausfuhren von Erdöl aus Libyen und Sammeln diesbezüglicher Informationen, einschließlich zu Ausfuhren von Rohöl und raffinierten Erdölerzeugnissen;
      9. Speicherung und Übermittlung der unter Buchstabe h gesammelten Informationen an die rechtmäßigen libyschen Behörden und an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten und die zuständigen Einrichtungen der EU;
      10. Unterstützung beim Aufbau von Kapazitäten der libyschen Küstenwache und Marine und Ausbildung bei Strafverfolgungsaufgaben auf See, insbesondere zur Verhinderung von Schleuserkriminalität und Menschenhandel, im Einsatzgebiet und/oder auf Einladung in einem Mitgliedstaat der EU;
      11. Unterstützung bei der Einrichtung und, falls erforderlich, beim Betrieb eines Beobachtungsmechanismus zur systematischen Erfassung und Überprüfung von erzielten Ausbildungsergebnissen;
      12. Sammlung, Speicherung und Austausch von Informationen mit den zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten, den zuständigen Stellen der Union, der Unterstützungsmission der VN in Libyen, dem Expertengremium des Libyen-Sanktionsausschusses des Sicherheitsrates der VN, INTERPOL, dem Internationalen Strafgerichtshof und den Vereinigten Staaten von Amerika, einschließlich personenbezogener Daten, die für die Zwecke der Sicherheitsüberprüfungen von möglichen Schulungsteilnehmern erhoben wurden, sowie Erhebung und Speicherung von erforderlichen medizinischen Informationen und biometrischen Daten der Schulungsteilnehmer, sofern diese jeweils schriftlich ihre Zustimmung erteilt haben;
      13. Leisten eines Beitrags zum Auftrag der EU bei der Aufdeckung und Beobachtung von Schleuser- und Menschenhändlernetzwerken durch Sammeln von Informationen und durch Patrouillen von Luftfahrzeugen;
      14. Sammlung und Speicherung der Daten zu Schleuserkriminalität und Menschenhandel, einschließlich Daten zu Straftaten von Bedeutung für die Sicherheit der Operation, die EUNAVFOR MED IRINI an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten und die zuständigen Stellen der EU weiterleiten kann, nach Maßgabe des geltenden Rechts;
      15. Mitwirkung an der Führung von EUNAVFOR MED IRINI.
    4. Einzusetzende Fähigkeiten
      Für die deutsche Beteiligung werden folgende militärische Fähigkeiten bereitgestellt:
      • Führung;
      • Führungsunterstützung;
      • Militärisches Nachrichtenwesen;
      • Seeraumüberwachung und -aufklärung;
      • Lagebilderstellung und -bereitstellung, einschließlich des Lagebildaustausches mit allen Beteiligten und relevanten Organisationen und Einrichtungen zur Erfüllung des Auftrages;
      • Anhalten, Durchsuchen, Beschlagnahme und Umleiten;
      • Sicherung und Schutz;
      • operative Informationen;
      • Einsatzunterstützung, einschließlich Transport und Umschlag;
      • sanitätsdienstliche Versorgung;
      • Verbindungswesen;
      • Ausbildungsunterstützung der libyschen Küstenwache und Marine
    5. Ermächtigung zum Einsatz und Dauer
      Die Bundesministerin der Verteidigung wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Auswärtigen für die deutsche Beteiligung an EUNAVFOR MED IRINI die unter Nummer 4 genannten Fähigkeiten gegenüber der EU anzuzeigen und längstens bis zum 30. April 2022 einzusetzen. Die Ermächtigung erlischt, wenn der Beschluss des Rates der EU oder die einschlägigen Sicherheitsratsresolutionen der VN nicht verlängert werden oder vorzeitig enden.
    6. Status und Rechte
      Status und Rechte der im Rahmen von EUNAVFOR MED IRINI eingesetzten Kräfte richten sich nach dem allgemeinen Völkerrecht sowie nach
      • den unter Nummer 2 genannten völker- und verfassungsrechtlichen Grundlagen,
      • den Bestimmungen der Beschlüsse des Rates der EU und den auf deren Grundlage getroffenen oder zu treffenden Vereinbarungen.

        Die Anwendung militärischer Gewalt durch deutsche Einsatzkräfte erfolgt auf der Grundlage des Völkerrechts und wird durch die geltenden Einsatzregeln spezifiziert. Dies umfasst auch den Einsatz militärischer Gewalt zum Schutz eigener und anderer EUNAVFOR-MED-IRINI-Kräfte sowie zur Nothilfe.
    7. Einsatzgebiet
      Das Einsatzgebiet von EUNAVFOR MED IRINI erstreckt sich auf die Hohe See außerhalb der Küstenmeere Libyens und Tunesiens, südlich Siziliens, innerhalb der Region des mittleren und südlichen Mittelmeers. Hinzu kommen der Luftraum über diesen Gebieten sowie angrenzende Seegebiete, die zur Umleitung und Übergabe von Schiffen in einen europäischen Hafen benutzt werden. Davon ausgenommen sind Malta sowie das umschließende Seegebiet innerhalb von 15 Seemeilen.
      Die Durchführung etwaiger Rettungsmaßnahmen bleibt davon unberührt.
    8. Personaleinsatz
      Es können bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden.
      Für Phasen der Verlegung sowie im Rahmen von Kontingentwechseln und in Notsituationen darf die Personalobergrenze vorübergehend überschritten werden.
      Im Rahmen der Operation kann der Einsatz von deutschem Personal in Kontingenten anderer Nationen auf der Grundlage bilateraler Vereinbarungen genehmigt werden.
      Deutsche Soldatinnen und Soldaten, die aufgrund bilateraler Vereinbarungen bei den Streitkräften anderer Nationen Dienst leisten, verbleiben in ihrer Verwendung und nehmen auf Ersuchen der Gastnation an Einsätzen ihrer Streitkräfte im Rahmen von EUNAVFOR MED IRINI teil.
    9. Voraussichtliche Zusatzausgaben und Finanzierung
      Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die EU geführten Operation EUNAVFOR MED IRINI werden für den Zeitraum 1. Mai 2021 bis 30. April 2022 voraussichtlich insgesamt rund 31,7 Millionen Euro betragen und aus Einzelplan 14 Kapitel 1401 Titelgruppe 08 bestritten. Hiervon entfallen auf das Haushaltsjahr 2021 rund 21,1 Millionen Euro und auf das Haushaltsjahr 2022 rund 10,6 Millionen Euro. Für die einsatzbedingten Zusatzausgaben wurde im Bundeshaushalt 2021 und wird im Rahmen der Aufstellung des Regierungsentwurfs des Bundeshaushalts 2022 jeweils im Einzelplan 14 Vorsorge getroffen.





    Die Bundesregierung vertreten durch den Bundesminster der Verteidigung Christopher Heusinger



    Begründung

    Mit dem Berliner Prozess und der Berliner Libyen-Konferenz vom 19. Januar 2020 ist es gelungen, in Unterstützung der Bemühungen der VN einen diplomatischen Rahmen zu schaffen, der die internationale Koordinierung zu Libyen und den innerlibyschen Dialog unter VN-Vermittlung wesentlich vorangebracht hat.
    Am 23. Oktober 2020 haben beide Konfliktseiten ein Waffenstillstandsabkommen geschlossen und mit vertrauensbildenden Maßnahmen begonnen. Die Ölblockade durch General Haftar nahestehende Kräfte konnte aufgehoben werden. Das unter VN-Ägide ins Leben gerufene „Libysche Politische Dialogforum“ hat am 5. Februar 2021 einen Präsidialrat und Ministerpräsidenten bestimmt, die eine neue Übergangs-Einheitsregierung bilden und das Land zu Wahlen am 24. Dezember 2021 führen sollen.
    Trotz dieser Erfolge im politischen Prozess gibt es weiterhin Verstöße gegen das Waffenembargo der VN gegen Libyen durch Zufuhr von Waffen, Material und Kämpfern an beide Seiten des Konfliktes. Zahlreiche ausländische Kräfte und Söldner befinden sich auf beiden Seiten entgegen der Waffenstillstandsvereinbarung weiterhin im Land. Die Verteilung der Öleinnahmen, eine der wichtigsten Konfliktursachen, muss noch auf eine Art und Weise geregelt werden, die alle Landesteile langfristig partizipieren lässt. Ein geregelter Prozess zur Entwaffnung und Demobilisierung, teilweise auch Überführung bewaffneter Gruppen in reguläre Sicherheitsstrukturen, wird erforderlich sein. Nicht zuletzt stellt die bevorstehende Transition von der Regierung des Nationalen Einvernehmens zur neuen Einheits-Übergangsregierung eine innenpolitische Herausforderung dar.

  • Deutscher Bundestag

    Siebte Wahlperiode



    Drucksache VII/XX


    Kleine Anfrage

    de Abgeordneten Jade Erich und der Fraktion UPS



    Bildung in der Zukunft - Wie geht es weiter?


    Anlage 1

    [legend]


    Bildung in der Zukunft - Wie weiter?


    Ich frage den Bundesminister für Bildung und Dennis Willenburg:


    1. Wie steht die Bundesregierung zu einer Reform des föderalen Schulsystems
    2. Sieht die Bundesregierung es als notwendig an, die verschiedenen Bildungsysteme in Deutschland auf ein gemeinsames Niveau anzupassen?
    3. Wenn ja, Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um das deutsche Bildungssystem in den verschiedenen Ländern anzupassen?
    4. Wenn nein, Warum nicht?
    5. Sieht die Bundesregierung es als notwendig an, Schulen besser auf die Anforderungen im digitalen Bereich auszustatten?
    6. Wenn ja, Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung?
    7. Wenn nein, Warum nicht?

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    An den Deutschen Bundestag
    z. Hd. Bundestagspräsident Florentin Plötz
    Platz der Republik 1

    11011 Berlin



    Berlin, den 06. August 2021



    Übersendung eines Gesetzesentwurfes der Bundesregierung und der Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Bundesfernstraßengesetzes und des Gesetzes über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen


    Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident,


    anbei übersende ich Ihnen einen Gesetzentwurf der Bundesregierung und bitte um weitere Bearbeitung durch den Bundestag. Der Bundesrat hat auf eine Stellungnahme verzichtet.



    Mit freundlichen Grüßen

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    Ricarda Fährmann
    Bundesratspräsidentin



    Anlage 1:


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    An den Deutschen Bundestag
    z. Hd. Bundestagspräsident Florentin Plötz
    Platz der Republik 1

    11011 Berlin



    Berlin, den 06. August 2021




    Übersendung eines Gesetzesentwurfes der Bundesregierung und der Stellungnahme des Bundesrates zum
    Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes


    Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident,


    anbei übersende ich Ihnen einen Gesetzentwurf der Bundesregierung und bitte um weitere Bearbeitung durch den Bundestag. Der Bundesrat hat auf eine Stellungnahme verzichtet.



    Mit freundlichen Grüßen

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    Ricarda Fährmann
    Bundesratspräsidentin



    Anlage 1:


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    An den Deutschen Bundestag
    z. Hd. Bundestagspräsident Florentin Plötz
    Platz der Republik 1

    11011 Berlin



    Berlin, den 06. August 2021





    Übersendung eines Gesetzesentwurfes der Bundesregierung und der Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylgesetzes



    Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident,


    anbei übersende ich Ihnen einen Gesetzentwurf der Bundesregierung und bitte um weitere Bearbeitung durch den Bundestag. Der Bundesrat hat auf eine Stellungnahme verzichtet.



    Mit freundlichen Grüßen

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    Ricarda Fährmann
    Bundesratspräsidentin



    Anlage 1:


  • Bundesrat | Bundesratspräsidentin Ricarda Fährmann120px-Bundesrat_Logo.svg.png | Leipziger Straße 3-4 | 11017 Berlin

    An den Deutschen Bundestag
    z. Hd. Bundestagspräsident Florentin Plötz
    Platz der Republik 1

    11011 Berlin



    Berlin, den 06. August 2021





    Übersendung eines Gesetzesentwurfes der Bundesregierung und der Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Aufbauhilfe 2021" und zur Änderung weiterer Gesetze



    Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident,


    anbei übersende ich Ihnen einen Gesetzentwurf der Bundesregierung und bitte um weitere Bearbeitung durch den Bundestag. Der Bundesrat hat auf eine Stellungnahme verzichtet.



    Mit freundlichen Grüßen

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    Ricarda Fährmann
    Bundesratspräsidentin



    Anlage 1:


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    An den Deutschen Bundestag
    z. Hd. Bundestagspräsident Florentin Plötz
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    11011 Berlin



    Berlin, den 06. August 2021





    Übersendung eines Gesetzesentwurfes der Bundesregierung und der Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes



    Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident,


    anbei übersende ich Ihnen einen Gesetzentwurf der Bundesregierung und bitte um weitere Bearbeitung durch den Bundestag. Der Bundesrat hat auf eine Stellungnahme verzichtet.



    Mit freundlichen Grüßen

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    Ricarda Fährmann
    Bundesratspräsidentin



    Anlage 1:


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    An den Deutschen Bundestag
    z. Hd. Bundestagspräsident Florentin Plötz
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    11011 Berlin



    Berlin, den 09. August 2021




    Übersendung eines Gesetzesentwurfes der Bundesregierung und der Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes



    Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident,


    anbei übersende ich Ihnen einen Gesetzentwurf der Bundesregierung und bitte um weitere Bearbeitung durch den Bundestag. Der Bundesrat hat auf eine Stellungnahme verzichtet.



    Mit freundlichen Grüßen

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    Ricarda Fährmann
    Bundesratspräsidentin



    Anlage 1:


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    An den Deutschen Bundestag
    z. Hd. Bundestagspräsident Florentin Plötz
    Platz der Republik 1

    11011 Berlin



    Berlin, den 09. August 2021




    Übersendung eines Gesetzesentwurfes der Bundesregierung und der Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Klimadividende



    Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident,


    anbei übersende ich Ihnen einen Gesetzentwurf der Bundesregierung und bitte um weitere Bearbeitung durch den Bundestag. Der Bundesrat hat auf eine Stellungnahme verzichtet.



    Mit freundlichen Grüßen

    1399-unterschrift-ricarda-f%C3%A4hrmann-png

    Ricarda Fährmann
    Bundesratspräsidentin



    Anlage 1: