ANTRAG VI/035 | Entwurf eines vierundsechzigsten Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs

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    Debatte über Drucksache VI/035

    Die Debatte dauert drei Tage.


  • Herr Präsident,

    sehr geehrte Damen und Herren,


    ich fasse mich kurz, der Antrag ist relativ selbsterklärend. Wie im Entwurf schon beschrieben stellen die Normen des StGB eine unnötige Ungleichbehandlung von Menschen dar. Diese Ungleichbehandlung halten wir für sehr bedenklich und steht unserer Auffassung nach entgegen unserem Grundgesetz. Wir fordern daher die Abschaffung dieser Normen.


    Weiter beantragt die Fraktion des Liberalen Forums ein vorzeitiges Debattenende nach frühestens 24 Stunden, sodass eine Abstimmung noch in dieser Legislaturperiode problemlos möglich ist.


    Vielen Dank

  • Herr Präsident,

    werte Kolleg:innen,


    ich habe noch etwas Redebedarf. Mit dieser Reform wäre auch Religionsbeschimpfung zukünftig straffrei und darüber sollten wir schon noch mal reden, ob wir das hier wirklich wollen. Ich bin kein religiöser Mensch aber ich habe Verständnis dafür, wenn sich Menschen verletzt fühlen, wenn ihre Religion beschimpft oder beleidigt wird. Wir haben in Frankreich gesehen, welche massiven emotionalen Probleme dadurch entstehen können. Und wir wissen auch hierzulande, ist beispielsweise der Islamhass kein Fremdwort mehr. Nun stelle man sich vor, ein jeder könne den Islam nach Lust und Laune beleidigen. Die mögliche Wut der Menschen, dieser Religion angehören, möchte ich mir nicht ausmalen. Gleiches gilt für die Antisemiten unter uns, die immer noch ihren Hass gegen Juden freien Lauf lassen wollen. Können wir das in Deutschland wirklich zulassen? Gerade im Kontext unserer historischen Verantwortung? Ich habe wirklich große Bauchschmerzen dabei.


    Herzlichen Dank.

  • Herr Präsident,

    werte Kolleginnen und Kollegen,

    sehr geehrter Herr Friedländer,


    nach unserer Auffassung ist die freie Meinungsäußerung ein sehr hohes Gut unserer Gesellschaft. Wenn man eine Religion ablehnt und das so äußert, ist dies kein Grund dafür, andere Straftaten zu begehen und damit den öffentlichen Frieden zu stören. Ihre Darstellung ist meiner Ansicht nach eine sogenannte Täter-Opfer-Umkehr, die so gefährlich ist.

  • Herr Präsident,

    anstatt hier über Islamhass zu schwadronieren, sollte Sie lieber den hass auf Christen zum Thema machen, dieses Land hat eine christlich-Jüdische Tradition und Gott sei Dank keine islamische!!!

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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  • Herr Präsident,

    werte Kolleginnen und Kollegen,

    sehr geehrter Herr Friedländer,


    nach unserer Auffassung ist die freie Meinungsäußerung ein sehr hohes Gut unserer Gesellschaft. Wenn man eine Religion ablehnt und das so äußert, ist dies kein Grund dafür, andere Straftaten zu begehen und damit den öffentlichen Frieden zu stören. Ihre Darstellung ist meiner Ansicht nach eine sogenannte Täter-Opfer-Umkehr, die so gefährlich ist.

    Herr Kollege,


    aber §166 sagt doch ganz klar, es sind nur solche Äußerungen nicht gestattet, die den öffentlichen Frieden gefährden. Damit ist doch nicht per se jede Meinungsäußerung eingeschränkt. Was ist daran gefährlich, wenn ich mir um eben jenen öffentlichen Frieden Sorgen machen und nicht möchte, das Antisemitismus und Islamhass, in jeder möglichen Facette, folgenlos bleibt in unserem Land.


    Es geht auch nicht darum eine Religion abzulehnen oder nicht. Das kann ich heute auch schon. Ich kann ganz normal meine Meinung über Religion zum Ausdruck bringen. Schwierig wird es, wenn ich eine Grenze überschreite, die andere Menschen kränkt oder verletzt. Jede Meinungsäußerung hat auch ihre rechtlichen Grenzen und zwar da, wo die des Gegenübers beginnen. Das ist gut so, denn was wären wir für eine egoistische Gesellschaft, wenn jeder nur an seine persönliche Freiheit denken würde, nicht aber an die seines Gegenübers?

  • Herr Präsident,

    sehr geehrte Damen und Herren,

    werter Herr Friedländer,


    wann ist eine solche Beschimpfung denn geeignet den öffentlichen Frieden zu stören? Darunter könnte theoretisch jede negative Äußerung fallen. Es wird keine klare Grenze gezogen. Für unsere Fraktion schränkt dieser Paragraph die Meinungsfreiheit ein. Fraglich ist auch, ob über den Bereich des § 130 StGB überhaupt ein Anwendungsbereich für § 166 bleibt.

  • Herr Präsident,

    sehr geehrte Damen und Herren,

    werter Herr Friedländer,


    wann ist eine solche Beschimpfung denn geeignet den öffentlichen Frieden zu stören? Darunter könnte theoretisch jede negative Äußerung fallen. Es wird keine klare Grenze gezogen. Für unsere Fraktion schränkt dieser Paragraph die Meinungsfreiheit ein. Fraglich ist auch, ob über den Bereich des § 130 StGB überhaupt ein Anwendungsbereich für § 166 bleibt.

    Herr Kollege,


    diese Frage zu beantworten liegt im Verantwortungsbereich unserer Justiz. Unsere Gerichten entscheiden dann von Fall zu Fall, ob §166 verletzt wurde oder eben nicht.

  • Selbstverständlich. Jedoch ist eine Äußerung welche nicht auch durch § 130 geahndet werden kann unserer Auffassung nach einfach freie Meinungsäußerung. Jeder kann sagen, was er will. Wenn sich jemand davon beleidigt oder in einer Art und Weise angegriffen fühlt, dass er meint, randalieren zu müssen, dann ist sicher nicht der Meinungsäußernde schuld.

  • Selbstverständlich. Jedoch ist eine Äußerung welche nicht auch durch § 130 geahndet werden kann unserer Auffassung nach einfach freie Meinungsäußerung. Jeder kann sagen, was er will. Wenn sich jemand davon beleidigt oder in einer Art und Weise angegriffen fühlt, dass er meint, randalieren zu müssen, dann ist sicher nicht der Meinungsäußernde schuld.

    Sie können doch jetzt aber auch schon Ihre Meinung über Religion zum Ausdruck bringen oder etwa nicht? Sie können auch genauso gut Ihre Ablehnung gegenüber unserem Staatsoberhaupt äußern oder nicht?