Anfrage VI/19|Widersinn beenden - Weiden vor unnötigem Umpflügen bewahren" II - Bestandsaufnahme

  • Wolfgang von Hohenecken, ich bitte Sie diese Anfrage in 72 h zu beantworten.

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    Sechste Wahlperiode




    Drucksache VI/20


    Beantwortung der Anfrage auf Drs. VI/19

    durch das bayerische Staatsministerium für Umwelt, Energie, Verkehr, Bau und Landwirtschaft



    Anfragentitel


    Das Staatsministerium für Umwelt, Energie, Verkehr, Bau und Landwirtschaft beantwortet ihre Frage wie folgt:


    1. Welche Lösungsansätze hat die Staatsregierung bereits - unter Beachtung der im Antrag genannten Vorgaben - evaluiert?

    Als dauerhafte Lösung erscheint nur eine Änderung der entsprechenden EU-Verordnung als geeignet.


    1.1 Welche davon sieht die Staatsregierung als effizientesten an, und warum?
    entfällt


    1.2 Welchen davon sieht die Staatsregierung als am besten umsetzbar um, und warum?
    entfällt


    1.3 Sollte die Staatsregierung noch keine Ansätze evaluiert haben, weshalb noch nicht? Achtet die Staatsregierung die Beschlüsse des Parlaments als Ausdruck des Willens des Souveräns?
    Die Fragestellung wurde evaluiert. Soweit sich die Frage darauf bezieht, warum keine konkreten Gesetzesänderungen vorgeschlagen wurden, lautet die Antwort: Das Staatsministerium für Umwelt, Energie, Verkehr, Bau und Landwirtschaft hat in dieser Legislaturperiode vor dem Hintergrund der Koalitionsvereinbarungen andere Prioritäten gesetzt. Beschlüsse des Parlaments achtet das Staatsministerium selbstredend. Bei dem fraglichen Landtagsbeschluss handelt es sich um einen Beschluss des Landtages in der vierten Wahlperiode, folglich wäre insbesondere eine Vorarbeit durch die Regierung Schaal angebracht gewesen. Mithin wurde auch keine Vorarbeit durch die Regierung Müller, dessen Teil auch die Fragestellerin war, geleistet bzw. wenn doch, dem Staatsminister bei der Amtsübergabe nicht mitgeteilt. Dem Staatsminister erschien ein Priorisieren der Umsetzung des Parlamentsbeschlusses aus der viertel Legislaturperiode, wie offenkundig auch der orange-schwarzen Regierung, als nicht besonders dringlich, zudem sieht sich der Staatsminister nicht primär in der Pflicht, Lösungsansätze für konkrete Änderungen auf EU-Ebene zu entwerfen, hierfür ist die Bundesregierung bzw. das Europäische Parlament zuständig. Der Staatsminister hat sich insoweit allgemein für eine Änderung der entsprechenden EU-Verordnung eingesetzt, um die beschriebene Problematik zu lösen.



    2. Welche Maßnahmen hat die Staatsregierung ergriffen, um die Bundesorgane und EU-Organe auf das bestehende Problem hinzuweisen?

    Der Staatsminister hat den für Landwirtschaft zuständigen Bundesminister auf die Problematik hingewiesen und darum gebeten, auf eine Änderung der EU-Verordnung hinzuwirken.


    2.1 Welche Lösungsansätze haben die entsprechenden Stellen mit der Bayerischen Staatsregierung evaluiert?
    Als dauerhafte Lösung erscheint nur eine Änderung der entsprechenden EU-Verordnung als geeignet. Eine Hinwegsetzung über die EU-Verordnung steht außer Frage, auch ein rechtliches Umgehen der Regelung steht nicht im Raum und wird allgemein als nicht rechtlich einwandfrei umsetzbar angesehen.


    2.2 Welche Ebene sehen die angesprochenen Stellen jeweils in der Handlungspflicht um das Problem zu lösen?
    Die Problemlösung kann abschließend nur auf EU-Ebene erfolgen.


    2.3 Welche Vorschläge hat die Bayerische Staatsregierung der Bundesregierung und den Institutionen der Europäischen Union unterbreitet um die Gemeinsame Agrarpolitik in dieser Hinsicht zu reformieren?

    Entsprechend des Inhaltes des fraglichen Antrages hat die Staatsregierung die Bundesregierung auf die Problematik aufmerksam gemacht. Konkrete Lösungsansätze im Bereich des EU-Rechts zu entwickeln sind nicht Aufgabe des Staatsministers bzw. nicht als zu priorisiert eingestuft worden.


    2.4 Sollte die Staatsregierung nichts von dem angegangen haben, weshalb nicht? Sieht sich die Staatsregierung in der Pflicht für den Fortbestand der Bayerischen Weidewirtschaft im Einklang mit dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen zu sorgen, und wenn ja, weshalb kommt sie dem nicht nach?

    Das Staatsministerium für Umwelt, Energie, Verkehr, Bau und Landwirtschaft hat in dieser Legislaturperiode vor dem Hintergrund der Koalitionsvereinbarungen andere Prioritäten gesetzt. Das Staatsministerium sieht die Bedeutung der beschriebenen Problematik durchaus und erkennt diese an. Sie erachtet ihre direkten Handlungsmöglichkeiten jedoch als gering an, da nur eine Änderung der EU-Verordnung als eine dauerhafte Lösung des Problems möglich erscheint.

  • Herr Präsident,

    ich habe einige Nachfragen.

    Weshalb sieht Herr Staatsminister nur die Möglichkeit der Änderung auf EU-Ebene, wenn das Problem weder in anderen europäischen Ländern noch in anderen deutschen Länder besteht?

    Weshalb hat der Staatsminister dieses Thema nicht auf der Agrarministerkonferenz besprochen, und wenn doch, weshalb hat er das Ergebnisprotokoll dem Landtag nicht mitgeteilt?

    Wird sich die grüngeführte Staatsregierung um des Naturschutzes willen dem Thema in Zukunft widmen?


    Vielen Dank

  • Sehr geehrte Frau Hirsch,

    sehr geehrter Staatsminister von Hohenecken,


    nach einer außerordentlichen Prüfung der Nachfragen bin ich erfreut darüber ihnen beiden mitteilen zu können, das die Nachfragen voll und ganz unserer Geschäftsordnung entsprechen und nun zur Beantwortung Staatsminister von Hohenecken zu gesandt werden können.


  • Sehr geehrter Herr Staatsminister,

    werden Sie noch auf die Fragen eingehen?

  • Sehr geehrter Herr Staatsminister,

    werden Sie noch auf die Fragen eingehen?

    Ist schon klar gewesen. Ich rüge und erinnere Wolfgang von Hohenecken

  • Sehr geehrter Herr Präsident,
    sehr geehrte Frau Hirsch,

    ich entschuldige mich für die verspätete Antwort.


    Weshalb sieht Herr Staatsminister nur die Möglichkeit der Änderung auf EU-Ebene, wenn das Problem weder in anderen europäischen Ländern noch in anderen deutschen Länder besteht?
    Laut EU-Verordnung muss alle fünf Jahre ein Acker, der als Weide genutzt wird, umgepflügt werden. Für eine dauerhafte Lösung erscheint nur eine Änderung auf EU-Ebene als geeignet.

    Weshalb hat der Staatsminister dieses Thema nicht auf der Agrarministerkonferenz besprochen, und wenn doch, weshalb hat er das Ergebnisprotokoll dem Landtag nicht mitgeteilt?

    Da kann ich mich nur wiederholen. Wie bereits beschrieben haben wir in dieser Legislaturperiode andere Prioritäten gesetzt, was nicht bedeuetet, dass wir die Beschlüsse des Parlamentes missachten. Ebenfalls wurde der Gesetzentwurf in der vierten Legislaturperiode beschlossen. Um es ein wenig direkter zu formulieren: Wenn für Sie das Thema eine erhöhte Präsenz hat, dann frage ich mich, warum Sie es in der Regierung unter Müller nicht einmal erwähnt haben.

    Wird sich die grüngeführte Staatsregierung um des Naturschutzes willen dem Thema in Zukunft widmen?
    Diese Frage wurde bereits beantwortet. Ich habe mich bereits mit Abgeordneten aus dem europäischen Parlament getroffen und genau diese Punkte vorgetragen, da uns die Bedeutung der beschriebenen Problematik durchaus bekannt ist. Wie bereits beschrieben sehen wir jedoch unsere Chance als sehr gering an und fordern eine Änderung auf europäischer Ebene.