Ständiger Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
Meine sehr verehrten Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen
Laut §14 Absatz 1 der Geschäftsordnung, hat der Landtag nach seiner Konstituierung einen ständigen Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zu gründen. Mitglied im Ausschuss kann jedes Mitglied des Landtages sein, das seine Teilnahme schriftlich in diesem Thread bekannt gibt.
Ausschussteilnehmer | Funktion |
Gwinner, Dominick | Mitglied |
McKenzie, William | Mitglied |
Dregger, Benedikt | Mitglied |
Fuhrmann, Paul | Mitglied |
Erich, Jade | Mitglied |
von Wildungen, Christian | Mitglied |
Lewerentz, Elias Jakob | Mitglied |
Fährmann, Ricarda | Mitglied |
von Weißenfels, Claudius | Mitglied |