ANTRAG VI/008 | Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Oberste Gericht

  • 1099-1920px-deutscher-bundestag-logo-svg-png







    Debatte über Drucksache VI/008

    Die Debatte dauert gemäß Geschäftsordnung drei Tage





  • Herr Präsident,

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    wie dem Antrag bereits zu entnehmen ist, geht es grundsätzlich um die Konkretisierung des Amtsenthebungsverfahrens vor dem Obersten Gericht, welches kürzlich in das ModAdminG aufgenommen wurde, jedoch noch keine entsprechende Konkretisierung im OGG erfuhr. Dies erleichtert dem Gericht die Arbeit weiter, da es sich im Zweifelsfall bei seiner Entscheidung auf entsprechende Normen stützen kann.


    Dazu sieht der Entwurf die Einführung eines sog. Hängebeschlusses vor, welcher es dem Obersten Gericht erlaubt, über einstweilige Anordnungen zu entscheiden, ohne diese direkt begründen zu müssen. Die Begründung muss dann separat nachgereicht werden. So kann das OG jedoch im Eilfall noch schneller tätig werden und entsprechende Anordnungen treffen.


    Letzter Punkt, welcher dieser Antrag vorsieht, ist die Möglichkeit der strafrechtlichen Privatklage vor dem Obersten Gericht. Unter Privatklage versteht man im Strafrecht Anklagen der oder des Verletzten, die ohne die Staatsanwaltschaft erhoben werden können. Speziell erwähnt sein soll hier die Möglichkeit, wegen Beleidigungsdelikten Anklage vor dem Obersten Gericht erheben zu können, was in der Vergangenheit mehrfach gefordert wurde.


    Vielen Dank.