Stimmen Sie einem der beiden Anträge zu? 11
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Gesetzentwurf VI/04Entwurf eines Gesetzes zur Säkularisierung eines obersten Bildungszieles (10) 91%
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Gesetzentwurf VI/01Entwurf eines Gesetzes zur Säkularisierung eines obersten Bildungszieles (1) 9%
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Nein (0) 0%
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Enthaltung (0) 0%
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich leite nun die Abstimmung zu den Entwürfen eines Gesetzes zur Säkularisierung eines obersten Bildungszieles ein.
Alles anzeigenDie Mitarbeiter der Fraktion haben eine PDF-Version (mit weiterer Begründung) zur einfacheren Lesbarkeit bereitgestellt: Drucksache 6_1.pdf
Bayerischer Landtag
Sechste Wahlperiode
Drucksache VI/1
G e s e t z e n t w u r fder Fraktion der Piraten und der Abgeordneten Glasgow und Kratzer
Entwurf eines Gesetzes zur Säkularisierung eines obersten Bildungszieles
A) Problem
In Art. 131 der Verfassung, sowie Art. 1 BayEUG, wird die “Ehrfurcht vor Gott” als eines der “obersten[n] Bildungsziele” festgelegt. Der Religionsunterricht als Lehrfach, welches auch, wie in Art. 7 Abs. 3 GG bestimmt, weiterhin stattfinden soll, nimmt im Bildungsleben der Schülerinnen und Schüler jedoch nur eine untergeordnete Rolle ein. Außerdem stehen die oben genannten Artikel direkt gegen die religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen von einigen Schülerinnen und Schülern, zum Beispiel solchen, die keine Anhänger einer monotheistischen Religion, Anhänger einer Religion ohne einen “Gott” oder überhaupt nicht Anhänger einer Religion oder vergleichbares sind.
Das oberste Bildungsziel “Ehrfurcht vor Gott” ist mit unserem modernen Bildungssystem nicht mehr in Einklang zu bringen. Dies ergibt sich aus einem anderen Bildungsziel, der “Achtung vor religiöser Überzeugung und vor der Würde des Menschen”, dieses ist mit der Bevorzugung des Gottes einer Religion nicht in den Einklang zu bringen.
An oberster Stelle steht, neben anderen Dingen, die in den oben genannten Artikel bereits beschrieben sind, in unserem heutigen, modernen Bildungssystem die Vermittlung von Wissen. Diesem, dem zentralen, Auftrag des Bildungssystems soll auch die nötige Stellung in der Verfassung und im BayEUG zukommen.
B) Lösung
Einsetzen eines anderen obersten Bildungszieles in der Verfassung und im BayEUG.
C) Alternativen
Die ersatzlose Streichung des Bildungszieles “Ehrfurcht vor Gott” oder ein anderer Ersatz, als in diesem Gesetzentwurf vorgesehen (“Vermittlung von Wissen”), sind auch möglich.
D) Kosten
Es könnten Kosten auf Seiten der Staatsregierung, insbesondere im Staatsministerium für Unterricht und Kultus, in Folge der Aktualisierung von Lehrplänen, Umgestaltung der Unterrichtsmethoden oder anderer in Bezug auf die Bildung im Freistaat benutzen Methoden und Richtlinien entstehen.
Außerdem könnten Kosten auf Seiten des Personalaufwands entstehen, da der Unterricht angepasst werden müsste.
Diese Kosten beschränken sich jedoch aufgrund der bereits sehr modernen Lehre an den Schulen auf ein Minimum.
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A n l a g e 1
Alles anzeigenBayerischer Landtag
Sechste Wahlperiode
Drucksache VI/04
G e g e n a n t r a gder Abgeordneten Dr. Theresa Wiedmann, Dr. Joachim Holler, Sebastian Fürst und Fraktion der Grünen sowie der Abgeordneten Florentin Plötz, Jonathan Schmidt, Caroline Kaiser und Fraktion der Sozialdemokratischen Partei
zum Gesetzentwurf der Fraktion der Piraten und der Abgeordneten Glasgow und Kratzer auf Drs. VI/01
Entwurf eines Gesetzes zur Säkularisierung des Bildungssystems und zur Abschaffung der Kreuzpflicht in Grundschulen
A) Problem
In Art. 131 der Verfassung, sowie Art. 1 BayEUG, wird die “Ehrfurcht vor Gott” als eines der “obersten[n] Bildungsziele” festgelegt. Der Religionsunterricht als Lehrfach, welches auch, wie in Art. 7 Abs. 3 GG bestimmt, weiterhin stattfinden soll, nimmt im Bildungsleben der Schülerinnen und Schüler jedoch nur eine untergeordnete Rolle ein. Außerdem stehen die oben genannten Artikel wider der religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen einiger Schülerinnen und Schülern, zum Beispiel solchen, die keine Anhänger einer monotheistischen Religion, Anhänger einer Religion ohne einen “Gott” oder überhaupt nicht Anhänger einer Religion oder Vergleichbarem sind (Atheisten).
Das oberste Bildungsziel “Ehrfurcht vor Gott” ist mit unserem modernen Bildungssystem nicht mehr in Einklang zu bringen. Dies ergibt sich aus einem anderen Bildungsziel, der “Achtung vor religiöser Überzeugung und vor der Würde des Menschen”, dieses ist mit der Bevorzugung des Gottes einer Religion nicht in den Einklang zu bringen. An oberster Stelle steht, neben anderen Dingen, die in den oben genannten Artikel bereits beschrieben sind, in unserem heutigen, modernen Bildungssystem die Vermittlung von Wissen.
Dazu wurde auch dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Mai 1995 (Az: 1 BvR 1087/91) bisher praktisch nicht Rechnung getragen, indem die Vorschrift zur Anbringung eines Kreuzes in jedem Klassenzimmer in den Grundschulen nicht gestrichen, sondern nur unter einen Vorbehalt gestellt wurde. Ebenso verfassungsrechtlich problematisch zeigt sich die Vorschrift, Schülerinnen und Schüler seien nach gemeinsamen Grundsätzen christlicher Bekenntnisse zu unterrichten und zu erziehen, welche sich sowohl in der Bayerischen Verfassung als auch im BayEUG findet. Diese Vorschrift ist laut besagtem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nur bei verfassungskonformer Auslegung mit Art. 4 Abs. 1 GG vereinbar, was auf erhebliche Schwierigkeiten stößt.
B) Lösung
Die Formulierungen der besagten Vorschriften in der Bayerischen Landesverfassung sowie im Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen werden angepasst und die Kreuzpflicht in Grundschulen wird abgeschafft.
C) Alternativen
Keine.
D) Kosten
Es könnten Kosten auf Seiten der Staatsregierung, insbesondere im Staatsministerium für Unterricht und Kultus, in Folge der Aktualisierung von Lehrplänen, Umgestaltung der Unterrichtsmethoden oder anderer in Bezug auf die Bildung im Freistaat benutzen Methoden und Richtlinien entstehen.
Weiter können hinsichtlich des Personalaufwandes im Unterrichtswesen geringe, nicht näher definierbare Kosten entstehen.
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A n l a g e 1