Hiermit eröffne ich die Abstimmung zum Antrag BR036.
Bundesrat
Drs. BR036
Antrag
der Länder Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen
Antrag auf Erhebung einer Anklage gegen die Bundespräsidentin gemäß Art. 61 Abs. 1 GG aufgrund vorsätzlicher Verletzung des Grundgesetzes
Anlage 0
Antrag auf Erhebung einer Anklage gegen die Bundespräsidentin gemäß Art. 61 Abs. 1 GG aufgrund vorsätzlicher Verletzung des Grundgesetzes
Der Bundesrat möge feststellen:
Die Bundespräsidentin der Bundesrepublik Deutschland, Isabelle Yersin, hat vorsätzlich das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verletzt.
Der Bundesrat möge beschließen:
- Der Bundesrat erhebt gemäß Artikel 61 Absatz 1 Grundgesetz Anklage gegen die Bundespräsidentin der Bundesrepublik Deutschland, Isabelle Yersin, vor dem Obersten Gericht. Dies geschieht gemäß § 25 Absatz 1 Oberstes-Gericht-Gesetz durch Einreichung der Anklageschrift in Anlage 1.
- Die Präsidentin des Bundesrats fertigt gemäß § 25 Absatz 2 Oberstes-Gericht-Gesetz die Anklageschrift in Anlage 1 aus und übersendet sie binnen einer Woche, besser alsbald möglich, dem Obersten Gericht.
- Der Bundesrat beauftragt gemäß Artikel 61 Absatz 1 Satz 4 GG Herrn Dr. Joachim Holler mit der Vertretung der Anklage des Bundesrat.
Bundesprasidentenanklage_Bundesrat.pdf
Alex Regenborn Carsten Müller Lando Miller William McKenzie