TH 005|006 - Vereidigung des Ministerpräsidenten und des Kabinetts

  • Der Ministerpräsident wurde durch den Landtag gewählt und wird nun vereidigt. William McKenzie

    Nach der Berufung durch den Ministerpräsidenten haben alle Staatsminister den Amtseid vor dem Landtag abzulegen.



    Die Eidesformel ist in Art. 71 Abs. 1 der Landesverfassung festgeschrieben:


    „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, Verfassung und Gesetze wahren, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde."


    Der Amtseid kann gemäß Art. 71 Abs. 2 der Verfassung mit einer religiösen Beteuerung geleistet werden.

  • Mijat Russ

    Hat den Titel des Themas von „TH 005/006 - Vereidigung des Ministerpräsidenten und des Kabinetts“ zu „TH 005|006 - Vereidigung des Ministerpräsidenten und des Kabinetts“ geändert.
  • Sehr geehrte Frau Ricarda Fährmann,


    nach Ihrer Ernennung zur Ministerin für Umwelt, Energie, Landwirtschaft, Infrastruktur und Arbeit durch den Ministerpräsidenten darf ich Sie nun bitten, Ihren Amtseid gemäß Art. 71 Abs. 1 der Landesverfassung zu leisten:


    „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, Verfassung und Gesetze wahren, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.“


    Der Eid kann gemäß Art. 71 Abs. 2 der Verfassung mit einer religiösen Beteuerung geleistet werden.

  • tritt nach vorne und macht die Schwurhand.

    Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, Verfassung und Gesetze wahren, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.