TH 005|003 - Wahl zum stellvertretenden Landtagspräsidenten

  • Herr Kliemann,


    In Paragrap 10 unserer GO steht: "5. Erklärt eine Person unter den in § 10 Absatz 4 genannten Bedingungen ihre Kandidatur, wird die Kandidaturphase ab dem Zeitpunkt der ersten eingereichten gültigen Kandidatur um 3 Tage verlängert". Sie kandidierten am Freitag, um 10:15. Folglich endete die Phase am heutigen Morgen um 10:15. Herr McKenzie hat vor Ablauf dieser Zeit kandidiert. Auch wenn sich §10 Absatz 4 und Absatz 5 im eigentlichen Sinne widersprechen, ist die Kandidatur daher gültig.