Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer,
ich begrüße Sie zu unserer online-Themenwerkstatt. Die Corona-Pandemie zwingt uns dazu, einen etwas anderen Wahlkampf zu führen. Vermehrt wird in diesen Tagen und Wochen auf digitale Medien zurückgegriffen. Und so sind auch wir dabei, unseren Wahlkampf digital zu bestreiten. Nachdem wir gestern nun unseren ersten digitalen Parteitag abgehalten haben, beginnt der Wahlkampf streckenweise auch über Onlineplattformen. So entstand die Idee einer Themenwerkstatt, in der wir Ihnen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, unsere Anliegen näher bringen wollen.
Heute befasse ich mich mit dem Thema Kinderschutz. Vor genau 20 Tagen war es mal wieder soweit: Weihnachten. Wer Kinder im Haushalt hat, der kann sich sicherlich noch ganz genau an die funkelnden und strahlenden Kinderaugen vor dem Weihnachtsbaum erinnern. Der erinnert sich sicherlich noch an den Eifer und Enthusiasmus, mit dem die kleinen und großen Weihnachtspakete ausgepackt worden sind. Und der erinnert sich sicherlich auch noch an die große Freude, wenn das in den Paketen war, was die Kinder auf ihren Wunschzetteln hatten. Und da kommen wir auch schon zum Thema. Kinder haben nicht nur Wünsche, sie haben auch Rechte.
Sie haben ein Recht auf Schutz, welcher alle rechtlichen Regelungen und Maßnahmen vor jeglicher Art der Beeinträchtigung umfasst. Dieser Schutz beginnt bereits im Säuglingsalter und soll Kindern und Jugendlichen in allen Phasen und Situationen ihres Lebens Sicherheit bieten. Dieser Schutz soll ebenso eine altersunangemessene Behandlung, körperliche beziehungsweise sexuelle Übergriffe, Ausbeutung, Verwahrlosung, Armut oder Krankheit verhindern. Nicht nur die Eltern sind hierbei gefordert, sondern auch Kindergarten und Schulen. Die Akteure in den einzelnen Betreuungsangeboten haben ebenfalls eine Pflicht, den Kindern den nötigen Schutz zu gewähren. Das 2012 in Kraft getretene "Bundeskinderschutzgesetz" sollte Kinder noch mehr vor Verwahrlosung und weiteren häuslichen Gefahren schützen, indem die Akteure des Kinderschutzes besser miteinander vernetzt wurden. So konnten beispielsweise Jugendämter überregional miteinander kommunizieren, um das sogenannte "Jugendamtshopping" zu vermeiden. Sie sehen daraus, verehrte Zuschauerinnen und Zuschauer, dass am Kinderschutz immer wieder nachjustiert werden muss. Die Gesellschaft verändert sich im Laufe der Zeit. Dementsprechend müssen auch weitere Maßnahmen zum Wohle unserer kostbarsten Menschen, den Kindern, immer wieder weiterentwickelt werden.
Nachdem also die Gefahren, die in häuslicher Betreuung entstehen konnten zuletzt 2012 nachreguliert worden sind, kamen die Bedrohungen für die Kinder zunehmend von außen. Institutionen, in die wir unsere Kinder mit bestem Gewissen geschickt haben, nutzten dieses Vertrauen schamlos aus. Der Missbrauchsskandal in der katholischen Kirche, der 2010 aufgedeckt wurde, ist seitdem bis heute in den Köpfen der Menschen präsent. Einer Studie zufolge sind seit dem Jahr 1946 3.316 Kinder, Jugendliche und Schutzbefohlene zu Opfern der insgesamt 1.735 Täterinnen und Tätern im Kontext der katholischen Kirche geworden. Und dies ist nur eine Institution. Kinderschützer gehen davon aus, dass pro Schulklasse noch immer ein bis zwei Kinder einen sexuellen Übergriff erlebt haben. Das sind erschreckende Zahlen. Noch im Jahr 2019 verzeichnete die Polizeiliche Kriminalstatistik knapp 16.000 Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern. Die Dunkelziffer wird derzeit geschätzt auf 15 bis 30 % aller Mädchen und 5 bis 15 % aller Jungen, die Opfer sexueller Gewalt sind. Und wir dürfen davon ausgehen, dass aufgrund der Corona-Pandemie die Übergriffe steigen werden.
Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, sexueller Missbrauch lässt sich niemals vollständig vermeiden. Wir können nur Maßnahmen treffen, die Missbrauch eindämmen können. Und da Kinder und Jugendliche politisch nicht selbst aktiv mitbestimmen können, da sie beispielsweise noch kein Wahlrecht besitzen, muss dafür gesorgt werden, diese Interessen abzudecken. Ihr Wohl muss bei allen politischen Entscheidungen mitberücksichtigt werden. Und die einzige Konsequenz daraus ist, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen. Bislang spielten Kinder, gerade auch im Grundgesetz, eine nur nebensächliche Rolle. Eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz geht zugunsten und nicht, wie teilweise befürchtet, zulasten der Eltern und Familien. Kinder und Jugendliche hätten eine stärkere Position, wenn ein Spielplatz geschlossen wird, weil sich Anwohner über Kinderlärm beschweren. Oder wenn ein Zebrastreifen, der für ihre Sicherheit wichtig ist, zur Diskussion steht, weil er den Verkehrsfluss behindert. Oder wenn Unternehmen im Internet die Daten junger Menschen gezielt abgreifen. Überall, wo ein Ausgleich zwischen den Interessen von Kindern und anderen erfolgt, müssen wir ein besonderes Augenmerk auf die Bedürfnisse von Kindern legen. Aber wir brauchen mehr als nur die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Mütter, Väter und Kinder haben mehr verdient: Zeit füreinander und miteinander, höhere Kitaqualität, mehr Kinder- und Jugendhilfe sowie die Erhöhung und Reform des Kindergeldes. Das sind Themen, die den Familien auf den Nägeln brennen. Und das sind Themen, denen wir uns annehmen werden.
Im Zuge der Kindergrundsicherung, wären Kinder der Träger eines eigenen Rechtsanspruches. Kinder als Träger eines eigenen Rechtsanspruchs anzuerkennen ist auch Grundlage der UN-Kinderrechtskonvention. Deutschland ist seit dem Jahr 1992 ein Vertragsstaat der UN-Kinderrechtskonvention. Die im März 1992 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegte Ratifikationsurkunde enthält allerdings einige Vorbehaltserklärungen der Bundesregierung. Diese Vorbehalte gehören nun abgeschafft. Die Grundsicherung würde an das Einkommen der Eltern gekoppelt werden. So würden gerade auch einkommensschwache Familien davon profitieren. Ebenso Alleinerziehende. Die Kindergrundsicherung bedeutet also einen Systemwechsel. Eine existenzsichernde Geldleistung soll, gestaffelt nach der Einkommenssituation der Eltern, alle bisherigen Familienleistungen zusammenfassen. Je ärmer eine Familie ist, desto höher soll die Geldleistung sein. Dazu gehört aber auch, dass im ganzen Land flächendeckend gute und beitragsfreie Kitas, kostenlose Ganztagsangebote für Schulkinder und freie Fahrt mit Bus und Bahn im Nahverkehr für alle Kinder geschaffen werden.
Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, Ihre Stimme für die SDP bedeutet einen starken Kinderschutz und finanzielle Absicherung. Deshalb am 17. Januar: SDP wählen!
Herzlichen Dank!