DEBATTE IV/047 | Entwurf eines Gesetzes zur Erreichung der vollständigen Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zum Jahr 2040, zum Ausbau der solaren Strahlungs- sowie der Windenergie (Energiewende-2040-Gesetz – EWG 2040)

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    DEBATTE ÜBER DRUCKSACHE IV/047

    Wir kommen zur Debatte über folgenden Antrag.

    Sie dauert gemäß Geschäftsordnung drei Tage

  • Sehr geehrter Herr Präsident,

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    Es hat in verschiedensten Ministerien sehr viel Arbeit benötigt um diesen umfangreichen Gesetzesentwurf Heute diskutieren zu können. Ich möchte dafür erstmal allen beteiligten dafür danken. Der vorliegende Entwurf sieht einige Änderungen vor und sie können diesem auch die jeweiligen Begründungen entnehmen. Letztendlich werden wir das EEG, das Baugesetzbuch und das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz entscheidend bearbeiten, sodass unsere Klimaziele und damit auch das größte davon, Paris, erreicht werden können. Dabei wird beim Abbau der alten Technologie gleichzeitig auf die Neue gesetzt: Solarenergie. Diese wird eine der wichtigsten Energieformen werden, wenn wir die Kohle schnellstmöglich verlassen wollen. Deshalb sollen alle Neubauten sofern möglich diese auf ihren Dächern instalieren, um eine Deutschlandweite Abdeckung zu garantieren. Um die entstehenden Kosten zu decken werden bereits bestehende Förderungen angepasst, die EEG-Umlage fällt weg und zu zahlende Zinsen werden sehr niedrig angesetzt. So wollen wir den Verbrauchern einen sanften Einstieg in die Zukunft ermöglichen. Der erwähnte Kohleausstieg wird vier Jahre vorgezogen, in das Jahr 2034 und soll die Betriebe dazu ermutigen so schnell es geht die Kohleverstromung zu beenden.


    schluckt sein Bonbon runter


    Grundsätzlich setzen wir neue Maßstäbe für die Klimapolitik dieses Landes indem wir die Ziele zu einer erneuerbaren Energie für ganz Deutschland hoch ansetzen, sodass wir schlussendlich im Jahr 2040 ganz auf solche setzen können. Es werden durch dieses Gesetz Kosten auf uns zukommen und die diese sind hoch. Sie sind allerings unabwendbar, wenn wir nachhaltig wirtschaften wollen. Denn wenn wir jetzt nicht handeln, zahlen wir ganz andere Preise und das wäre nicht nur Geld, es ist unsere gesamte Umwelt welche auf dem Spiel steht. Es liegt eine immense Wichtigkeit eine solches Gesetz zu verabschieden.


    Ich hoffe daher auf eine breite Unterstützung ihrerseits.


    Vielen Dank.

  • Sehr geehrter Herr Präsident,


    ich verweise auf § 16 Abs. 4 unserer Geschäftsordnung, wonach eine Verlängerung einer Debatte, deren Ende in die letzte Sitzungswoche fällt, unzulässig ist.


    Der Sinn und Zweck einer Verlängerung erschließt sich mir hier nicht. Drei Tage ist ein angemessener Zeitraum, um sich mit der Thematik auseinander zu setzen. Es wäre auch nicht das erste Mal, dass der Kollege Fürst eine Debattenverlängerung beantragt und dann nicht weiter darauf eingeht. So geschehen auch bei Drucksache IV/025 in diesem Haus.