// Bei allem Respekt, sowas kann man sich echt nicht mehr geben, stell dir vor was sich die Leute denken, die zum ersten mal im Forum sind?. Das Argument, dass das Sarkasmus sein soll, wird wohl auch nicht gelten. Zumal heißt das Dokument "IL_Bundeskampange[...]". Könnte da nicht auch §86 oder §130 greifen? Ob das jetzt im Forum ist oder nicht, kann das ja gut als Volksverhetzung interpretiert werden.
Nirgendwo hat das Plakat irgendwer als Sarkasmus gelabelt. Dass einige hier das Deutschlandflaggen Wedeln so cool und unersetzlich finden und die Ablehnung dessen als so furchtbar ansehen, ist zwar lustig, aber nicht mein Problem. Wenn dann, wären wir bei §90 Strafgesetzbuch. Aber wir haben es hier mit einer abstrakten Grafik und nicht einer Handlung zu tun. Die absolute Unfähigkeit Grafiken als Stilmittel anzusehen entlarvt eher, als dass es ein gutes Argument ist. Im Ürbrigen: Was stört dich ein Dateiname einer Grafik?