DEBATTE IV/027 | Deutsche Umwelthilfe (DUH) - Gemeinnützigkeit in Frage stellen; Verbandsklagerecht entziehen

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    DEBATTE ÜBER DRUCKSACHE IV/027

    Wir kommen zur Debatte über folgenden Antrag.

    Sie dauert gemäß Geschäftsordnung drei Tage.

  • Sehr geehrter Herr Präsident,
    liebe Kolleginnen und Kollegen
    ,


    lassen Sie mich eines klarstellen: Wir diskutieren heute weder über Klimaschutz noch über die Gemeinnützigkeit von Vereinen allgemein. Beides hat seine absolute Daseinsberechtigung und seine unzweifelhafte wichtige und richtige Rolle in der öffentlichen Debatte. Das muss man im Vorhinein klarstellen. Es geht heute einzig und allein um die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und ihre ruchlosen Abmahnpraktiken, die wir heute hier diskutieren wollen.

    Wer sich für Klimaschutz engagieren möchte, der hat in Deutschland viele Möglichkeiten dies zu tun. Kaum einer tut dies bei der DUH, die ihrerseits nur knapp mehr als 350 Mitglieder zählt. Sich für Klimaschutz einzusetzen ist eigentlich Konservativismus in seiner ureigensten Form. Die Bewahrung der Schöpfung bleibt uns auch als CKL oder KonP ein wichtiges Anliegen! Bei der DUH geht es aber nicht nur um Klimaschutz, sondern schon seit lange Zeit eher ums Gelder scheffeln über dubios-zwielichtige Abmahnpraktiken. Ich bin überzeugt, dass die DUH ihre Stellung missbraucht. 2,5 Millionen Euro jährlich werden durch penibel genaue Klagen gegen noch so kleine Kennzeichnungsfehler von Autofirmen erwirtschaftet, es geht um Kennzeichnungen, nicht um Diesel-Abgaswerte, damit hier keine Missverständnisse entstehen. Dieses Geld wird dann in Gerichtsverfahren gegen Städte gepumpt, um Diesel-Fahrverbote zu erzwingen. Die DUH geriert sich ja sehr gerne als Verbraucherschützerin. Wenn sie das wäre, würde sie die Verbraucher auch effektiv schützen. Diesel-Fahrverbote treffen aber gerade arbeitende Klientel im KMU-Bereich und Handwerk unverhältnismäßig. Fahrverbote sind auf keine Art und Weise der richtige Weg. Man muss einfach konstatieren:

    Das ist kein Verbraucherschutz, den die DUH da leistet und es nützt dem Gemeinwohl auch keineswegs wenn über pedantische Abmahnmanien Gelder in pompöse Gerichtsverfahren gepackt wird. Diese Organisation überschreitet regelmäßig jedwede Grenzen des politischen Geschmacks. Wenn es aber nur das wäre! Auch der persönliche Geschmack und Anstand lässt diese Organisation vermissen. Wer Politiker in Beugehaft nehmen möchte, der hat nichts mit einem gemeinnützigen Verbraucherschutzverein zu tun.


    Unsere Forderung ist daher ganz klar. Zunächst wird die Bundesregierung aufgefordert, die Klageberechtigung für die DUH zu entziehen im Verbraucherklagerecht. Die DUH vertritt nämlich keine Verbraucherinteressen. In einem weiteren Schritt wollen wir ein klares Signal entsenden. Die DUH ist nicht gemeinnützig, ihr muss die Gemeinnützigkeit aberkannt werden. Dies kann nur das Finanzamt und das wollen wir auch so belassen, aber wir wollen ein klares Signal gegen diese Praktiken setzen.


    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    lassen Sie uns Nägel mit Köpfen machen und gegen diese militante Lobby vorgehen, die den Begriff des Umweltschutzes schon fast verschandelt.


    Herzlichen Dank!

  • Herr Präsident,

    hohes Haus,


    vollste Zustimmung meinerseits, dem Denunzianten-und Abmahnverein unter dem

    Deckmäntelchen des Umweltschutzes , welcher der verlängerte Arm von Links-Grün ist, muss sowohl die Klageberechtigung , wie die Gemeinnützigkeit entzogen werden.

    Gemeinützigkeit kommt allen zu Gute, was bei diesen dubiosen Verein nicht der Fall, vielmehr schadet er allen.

    Klima.und damit Umweltschutz wird genutzt um gewisse politische Ziele, auf dem Weg des Drucks und der Klage zu erreichen, dass aber ist nicht der Sinn der Gemeinnützigkeit und auch nicht der Justiz.

    Daher bitte ich Sie dem Antrag der Kollegin Seidel zuzustimmen und diesem dubiosen Verein, ein für alle Mal, durch die Entziehung der Klageberechtigung und die Aberkennung der Gemeinnützigkeit, das Handwerk zu legen.

    Ich danke Ihnen für Ihr Gehör.

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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  • Sehr geehrter Herr Präsident,

    sehr geehrte Damen und Herren,


    als ich während der Vorbereitung auf die heutige Sitzung in der Tagesordnung gelesen habe "Deutsche Umwelthilfe (DUH) - Gemeinnützigkeit in Frage stellen; Verbandsklagerecht entziehen", habe ich mir gedacht, was soll das den? Die Motivation zur Aberkennung des Verbandsklagerechts lässt sich leicht erklären. Hier haben anscheinend mächtige Lobbyverbände ihre Meinung durchgesetzt. Es ist ja allzu offensichtlich, da, wie Frau Seidel gerade ausgeführt hat, die Bewahrung der Schöpfung sei Ihnen und ihrer Partei ein wichtiges Anliegen. Der Antrag und das Anliegen des Umweltschutzes stehen hier im Widerspruch zu einander. Warum sollte man einem Verein, dessen Anliegen man im Grude teilt, die Gemeinnützigkeit entziehen. Man kämpft doch im Prinzip für die gleiche Sache. Am Ende bleibt als Erklärungsversuch nur noch die oben genannte Machtausübung eines Lobbyverbands über. Die Lobbyverbände, die die KonP unterstützen haben wohl Angst vor Klagen und hohen Bußgeldern. Es scheint so als hätte die DUH den Finger in die Wunde der Industrie gelegt, was die Wichtigkeit des Verbands unterbeweis stellt, denn ohne seine Existenz wären wohl größere Schweinereien an der Umwelt nicht ans Licht gekommen. Bei der Debatte um den Umweltschutz oder damit verbundenen Themen ist es immer wichtig zu bedenken, dass alles, was der Umwelt jetzt erspart bleibt, dazu beiträgt, dass unsere Kinder auch noch in den Genuss der wunderbaren Landschaften kommen können, die wir Tag ein Tag aus bewundern und genießen. Es ist traurig zu sehen, wie schnell Parteien ihre Idealen für ein bisschen Geld aufgeben.


    Es ist auch eines der Ideale meiner Partei, die endlich wieder einen Sitz hier im Hohenhaus inne hat, die Umwelt zu schützen und sich dafür einzusetzen. Es mag zwar sein, dass die Praktiken z.B Androhungen von Klagen nicht gerade die feinste Art des Umweltschutzes sind, aber die DUH agiert nicht anders als andere Verbände, die ebenfalls mit Hilfe der Androhung einer Klage ihre Interessen durchsetzen. Auch muss man bedenken, dass die DUH sich hauptsächlich durch ihre Klagen finanzieren kann. Es wird deutlich, dass die Umwelthilfe folglich auch oft im Recht ist. Gesetze müssen eingehalten werden, auch wenn sich die DUH auf die Suche nach solchen Verstößen spezialisiert hat. Wenn die DUH nicht mehr klagen dürfte, würde jemand anderes klagen. Die Frage, die sich jetzt hier stellt ist, warum soll ein Verband, der sich durch die Klagen gegen andere finanziert, jetzt so gefährlich für den Mittelstand sein? Es ist ja schließlich jedes Unternehmen selbst für das Einhalten der Gesetze verantwortlich. Wenn sich aber ein Unternehmen an die Gesetze und Regelungen gibt, dann kann die DUH auch nicht gegen sie klagen.


    Die DUH ist sehr wohl ein gemeinnütziger Verein, auch wenn es die KonP und UWL nicht wahrhaben wollen. §52 Abs. 1 AO definiert klar, wann ein Verein gemeinnützig ist und wann nicht. Zunächst muss die DUH sich selbstlos für die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet einsetzen. Das ist meiner Meinung nach definitiv der Fall. Die Natur ist ein materielles Gebiet der Allgemeinheit, denn die Natur betrifft alle Bürger dieses Landes. Des weiteren müssen alle Bürger*innen die Möglichkeit haben dem Verein beitreten zu können, was auch der Fall ist. In Absatz 2 des selben Paragraphen wird noch einmal genau aufgelistet, was von der Allgemeinheit gefördert wird. In Satz 8, 14 und 16 werden genau die Förderungsgründe genannt, die eine Förderung der DUH durch die Allgemeinheit rechtfertigen.


    Im Großen und Ganzen hat sich hier mal wieder gezeigt, dass die DUH gar nicht so böse ist, wie KonP und UWL hier in der Debatte tun. Die DUH trägt zur Einhaltung der Gesetze bei durch ihre Klagen. Es ist unerhört, dass eine solche Organisation nicht gemeinnützig sein soll, nur weil sie der Industrie äußerst genau auf die Finger schaut. Dadurch wird die Allgemeinheit vor einem großen Schaden geschützt.


    Meine Partei wird diesem Antrag nicht zustimmen werden.