Beschlüsse der Moderation

  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Dr. Edelgard Fischer vom 20. Dezember 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Die Moderation erkennt kein strafwürdiges Verhalten. In der Begründung der Meldung wird ausgeführt, der Beitrag verstoße gegen das Trennungsgebot, § 8 (1) Nr. 3 ModAdminG. Dies geschehe durch den Bezug der Nutzerin Dr. Edelgard Fischer auf "neue Mitspieler", die in einer SimOn-Situation nicht existieren. Zwei Dinge entlasten die Autorin des fraglichen Beitrags: Zunächst ist das Preuß prinzipiell dazu geeignet, SimOff-Aussagen zu tätigen und Probleme auch abseits der simulierten Welt zu besprechen. Hinzu kommt, dass der Beitrag, auf den die Mitspielerin hier reagiert, durch die Thematisierung sogenannten "Länderhoppings" (hier "Hopping") bereits einen SimOff-Kontext schafft. Ein Verstoß gegen das Trennungsgebot ist hier daher nicht erkennbar.



    Anhang

    Beitrag vom 20. Dezember
    Dr. Edelgard Fischer:
    "Dass du mal wieder neue Mitspieler anmachst ist ja typisch. Du bist doch nur beleidigt. Eine Tüte Mitleid für Rache"


    Wexler – Kassab – Klinkert


  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    S A N K T I O N S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Stefan Herzinger vom 22. Dezember 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist sanktionswürdig .

    2. Stefan Herzinger wird verwarnt und mit zwei Strafpunkten belegt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Der gemeldete Beitrag ist nach Ansicht der Moderation sanktionswürdig. Dem Mitspieler Christian von Wildungen wird mit der Aussage "Im Anschluss suchen Sie einen Psychiater auf." eine psychische Störung unterstellt. Dies ist nicht nur gemäß § 8 (4) ModAdminG gegenüber dem Mitspieler beleidigend, sondern auch dazu geeignet, das Leid von Menschen, die unter psychischen Erkrankungen leiden, herabzustufen. Belastend kommt hinzu, dass die Aussage durch das Setzen der Spoiler-Markierung in einen SimOff-Kontext gebracht wird. Dadurch wird explizit der Mensch hinter dem Charakter Christian von Wildungen angegriffen. Die Moderation bittet darum, von Zuschreibungen psychischer Leiden Abstand zu nehmen.



    Anhang

    Beitrag vom 22. Dezember 2021
    Stefan Herzinger:
    "Der Igel und das Huhn sind auch Tiere Herr von Wildungen.

    Ich weiß nicht wie Sie das sehen aber Tiere unterscheiden sich von Menschen.

    Ich würde Ihnen empfehlen die Grundschule zu wiederholen, oder noch besser fangen Sie beim Kindergarten an.

    Davor müssen Sie sich noch eingestehen, dass wir das Jahr 2021 haben (das wird wahrscheinlich der schwierigste Teil für Sie). Im Anschluss suchen Sie einen Psychiater auf. Wenn Sie all diese Schritte hinter sich haben, geht es Ihnen vielleicht eines tages besser."


    Kassab – Klinkert


  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Sebastian Fürst vom 8. Januar 2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Die Moderation erkennt im gemeldeten Beitrag kein sanktionswürdiges Verhalten. In der Meldungsbegründung wird vermutet, der Nutzer verstoße mit der Aussage "Diese Maßnahme wird hier nur ins Spiel gebracht, weil [...] die Allianz noch auf den letzten Metern hier ein paar Aktivitätspunkte sammeln möchte" gegen § 8 (3) ModAdminG ("Trennungsgebot"). Die Moderation schließt sich dieser Lesart des Beitrags nicht an. Sie stellt stattdessen fest, dass auch im SimOn-Kontext umgangssprachlich von "Aktivitätspunkten" vor einer Wahl gesprochen werden kann. Aufgrund dieser mangelnden Eindeutigkeit werden keine Strafpunkte vergeben.



    Anhang

    Beitrag vom 8. Januar 2022
    Sebastian Fürst:
    "Sehr geehrter Herr Präsident,

    sehr geehrte Damen und Herren,


    sie wollen allen Ernstes die durch einen Richterspruch des EUGH entstehenden Kosten durch eine Einführung der Maut von Fernbussen beseitigen? Und das, obwohl es unser Ziel sein muss Individualverkehr zu reduzieren. Wir sollten so eine Maßnahme nach Möglichkeit bleiben lassen, denn die Folge durch die Erweiterung dieser Maut sind nur mehr Autos auf den Straßen und damit verbunden mehr Unfälle und längere Staus.


    Diese Maßnahme wird hier nur ins Spiel gebracht, weil erstens die Legislatur so gut wie vorbei ist und die Allianz noch auf den letzten Metern hier ein paar Aktivitätspunkte sammeln möchte und weil der Allianz auch nach der kommenden BTW Zuwendungen von der Autolobby haben will. Diese Antrag bewirkt nämlich, dass insgesamt mehr Autos oder Motoräder gekauft werden. Die vorgezogene Fahrerlaubnis für Mofas geht in diese Richtung, die aber hier durch den Verweis auf die Uneinheitlichkeit geschickt vertuscht wird und die Einführung der Maut für Fernbusse bewirkt durch steigende Preis bei Fernbusfahrten auch eine Zunahme des Kaufs von Autos, sodass auch hier die Rede von einer Gewinnoptimierung für die Automobilindustrie gesprochen werden kann. Dem zu Folge Frage ich die Allianz, ob Ihnen BMW oder Volkswagen diesen Gesetzentwurf ans Herzen gelegt hat.


    Der Wille zur Schließung der entstehenden Haushaltslücke ist aber grundsätzlich durch aus vernünftig. Die Grünen würden die Haushaltslücke viel lieber mit einer Erhöhung der LKW-Maut schließen. Die Erhöhung würde meiner Meinung so hoch ausfallen, dass zum einen die Haushaltslücke gestopft werden könnte zum anderen könnte der andere Teil der neuen LKW-Maut zur Senkung der Trassenendgelder im Schienenverkehr genutzt werden, damit zum einen die Gefahr, die durch LKWs erzeugt wird, auf den deutschen Autobahnen reduziert werden kann und damit die Verlagerung vom Güterverkehr auf die Schiene beschleunigt werden kann. Langfristig muss die Schiene nämlich für Logistikunternehmen genau so attraktiv sein wie die Straße.


    Warum das dringend Notwendig ist möchte ich an dem Vergleich zwischen den Kosten für einen Kilometer auf der Autobahn mit einem Kilometer auf der Schiene vergleichen. Der LKW (30 t) kostet auf der Autobahn rund 1,6 Euro pro km + rund 26 Cent Maut (Ansetzung des höchstmöglichen Mautsatzes) nach den aktuellen Tarifen, während die Bahn bei gleicher Masse rund 3 Euro pro km (günstigster Tarif der deutschen Bahn) kostet. Sie sehen also, dass die Autobahn viel zu günstig ist, wenn wir den Güterverkehr von der Straße auf die Schiene verlagern wollen.


    Der hier vorliegende Gesetzentwurf erhöht nur die Zahl an Autos auf der Straße und die Stunden, die wir im Stau stehen, sodass hier eindeutig Arbeit für die Autolobby erledigt wurde. Dieser Gesetzentwurf trägt also auch zur Verfehlung jeglicher Klimaziele bei, da hier ordentlich durch mehr PKWs und Mofas viel mehr CO2 ausgestoßen wird. In Sachen Klimaverträglichkeit schießt die Allianz hier mal wieder den Vogel ab."


    Kassab – Klinkert


  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Christian von Wildungen vom 9. Januar 2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Die Moderation erkennt keine rechtliche Grundlage, um den gemeldeten Beitrag zu sanktionieren. In der Meldungsbegründung wird ein Verstoß gegen § 8 (4) ModAdminG ("Beleidigung") aufgeführt. Die Moderation erkennt an, dass die getätigte Aussage beleidigend wirken kann. Es ist jedoch zu bedenken, dass es sich um einen Beitrag im SimOn handelt, der entsprechend der Geschäftsordnung des Bundestages durch den Bundestagspräsidenten geahndet wurde. Nach Ansicht der Moderation ist die Beleidigung nicht ausreichend stark, als dass sie eine zusätzliche Sanktionierung im SimOff benötigen würde. Nichtsdestotrotz weist die Moderation darauf hin, dass jeder Mensch gleich viel wert ist und Unterschiede, die aufgrund angeblicher Stände konstruiert werden, haltlos sind.



    Anhang

    Beitrag vom 9. Januar 2022
    Christian von Wildungen:
    "Herr Präsident ,

    würden Sie bitte dem Breitenberger sagen, dass er es ist der sich an bürgerliche Gepflogenheitenzu halten hat.

    Er als Niedriggeborener, hat mich mit Herr Reichsgraf zu titulieren, so er es wagt, mich einen Hochgeborenen anzusprechen.

    Es lebe Deutschland."


    Kassab – Klinkert


  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Harald F. Rache vom 12. Januar 2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Die Moderation sieht nicht, dass die Bedingungen für eine Verwarnung gegeben sind. In der Begründung der Meldung wird aufgeführt, dass es sich um einen Verstoß gegen § 8 (1) ModAdminG ("Spamming") handeln könnte, da der Mitspieler Harald F. Rache trotz der Aufforderung, zum Thema zurückzukehren, den Mitspieler Diogenes Hammerschmidt persönlich angreift. Die Moderation stimmt zu, dass im Verlauf der Unterhaltung vom eigentlichen Thema des Threads abgewichen wurde. Nach der Aufforderung an den Nutzer Harald F. Rache hat dieser allerdings nur noch einen themenfremden Beitrag abgesetzt. Dieser kann kaum als "nicht bloß [unerhebliche] Anzahl von Beiträgen" [§ 8 (1) ModAdminG] gelten. Die Meldung wird diesbezüglich daher verworfen.


    Die Moderation hat zudem einen Verstoß gegen § 8 (4) ModAdminG ("Beleidigung") geprüft, den Verdacht allerdings verworfen. Die Aussage der Nutzers Harald F. Rache ist sicherlich unfreundlich und in dieser Form auch zwischenmenschlich unangebracht, da Kritik sachlich geübt werden sollte. Die Voraussetzungen für eine Beleidigung sind nach Ansicht der Moderation jedoch nicht gegeben.


    Zusätzlich weisen wir darauf hin, dass auch Meldungen, die gelöschte Konten betreffen, bearbeitet und, sofern nötig, sanktioniert werden. Laut § 24 (2) ModAdminG gelten Strafpunkte kontenübergreifend, weshalb sie für eine eventuelle Rückkehr des entsprechenden Mitspielers vermerkt und zu gegebenem Zeitpunkt angewandt werden.


    Anhang

    Beitrag vom 12. Januar 2022
    Harald F. Rache:
    "Du wirkst sowieso immer überaus aufgeblasen. Hältst Dich wohl für ganz besonders wichtig in der SIM oder?"


    Kassab – Klinkert


  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Chloé Bail vom 23. Dezember 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Im gemeldeten Beitrag liegt kein strafwürdiges Verhalten vor. In der Meldung wurde im Beitrag die "Bezeichnung Opa und die Aufforderung den Rand zu halten" kritisiert. Denkbar wäre demnach ein Verstoß gegen §8 Abs. 1 Punkt 4 ModAdminG. Die Moderation erkennt an, dass die Bezeichnung "Opa" im gegebenen Kontext als abschätzig und altersdiskrimminierend aufgefasst werden kann. Jedoch erfüllt diese Bezeichnung die in §11 Abs. 1 ModAdminG dargelegten Eigenschaft als "nach Art, Ausmaß und Häufigkeit nicht spielbeherrschend" und ist somit nicht als Beleidigung anzusehen. Gleiches gilt für den Ausdruck "den Rand halten" was zwar als unfreundlicher, jedoch nicht beleidigender Sprachgebrauch zu werten ist. Somit ist der Beitrag ist nicht als Beleidigung auch nicht als sanktionswürdig anzusehen.



    Anhang

    Beitrag vom 23. Dezember 2021
    Maja Lobach:
    "Wenn wir über eine Zeitreisemaschine verfügen würden, hätten wir Sie schon längst mit Vergnügen zurück ins vorletzte Jahrhundert geschickt, Opa. Aber solange die Technik noch auf sich warten lässt, bleibt uns nichts anderes übrig als ihre rassistische Hetze konsequent zu verurteilen und Sie aufzufordern, den Rand zu halten."


    Klinkert – Hirsch


  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Dr. Irina Christ vom 4. Jänner 2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Im gemeldeten Beitrag liegt kein strafwürdiges Verhalten vor. In der Meldung wurde beklagt, Irina Christ "droh[e] hier mit fiktiver Geldstrafe von 1200€" und ein etwaiges "Urteil ha[be] es nie gegeben." Da der Beitrag durch Irina Christ zum Zeitpunkt der Meldung bereits bearbeitet wurde, sind die gemeldeten Punkte nicht mehr nachvollziehbar. Entsprechend ist der Bezug der Meldungsbegründung zum urprünglichen Beitrag nicht gegeben und der Beitrag kann somit nicht als sanktionswürdig angesehen werden.


    Die Moderation weist die meldende Person allerdings darauf hin, dass ein Mißbrauch der Meldefunktion nach §27 Abs. 2 ModAdminG verwarnt werden kann.



    Anhang

    Beitrag vom 4. Jänner 2022
    Irina Christ:
    "Natürlich ist gegen den Kampf gegen jeglichen Extremismus nichts einzuwenden. Was Sie hier aber wieder betreiben, ist generalisierender Einheitsbrei. Sie werfen Muslimen ja nahezu immer vor, Extremisten zu sein, denen nur am Umsturz dieses Systems und an der Verbreitung von Angst und Schrecken gelegen sei - das ist schon immer Teil der rechtsextremen FFD-Propaganda gewesen; wenigstens etwas, in dem sich das FFD treu bleibt, sonst spielen Sie ja immer den Postengeil-Harald (bestreiten Sie es nicht, für Sie waren die Leute von der Allianz schon einmal linke Kommunisten, bereits zweimal haben Sie mit "Wer hat uns verraten? Allianz-Demokraten!" umhergeschmissen). In dieser Hinsicht ist das FFD ja gewissermaßen eine monothematische Partei.


    Zum Thema: Das FFD lebt ja politisch gesehen nahezu davon, Wut zu erzeugen, ein Feindbild, nämlich alle Muslime, die den Systemsturz anstrebten, zu kreieren. Das ist wiederum einfach nur Blödsinn und fernab jeglicher Fakten. Deutlich mehr als 90 Prozent der Muslime lehnen den Terror von Extremisten, Anhänger des sog. "Islamischen Staates" und anderer terroristischer Vereinigungen ab. Muslime bewerten die Demokratie sogar positiver als die Gesamtbevölkerung (80 % halten die Demokratie für die beste Staatsform, Durchschnitt liegt bei 70 %; Klick!). Aber mehr als diskriminierende, rassistische Propaganda hat das FFD ja nicht drauf, wenn es um ernsthafte Sachpolitik geht, dann kriegen Sie und Wildungen ja nichts auf die Reihe.


    Wissen Sie, was Juden im Rahmen antisemitischer Hetze vorgeworfen wurde? Ihnen wurden Allmachtphantasien vorgeworfen, ihnen wurde (fälschlicherweise) nachgesagt, sie würden sich auf Kosten anderer bereichern wollen, "Wucher" betreiben. Und wissen Sie was? Die gleiche Form von dreckiger Hetze fernab jeglicher Sachargumente betreiben Sie gegen Muslime und Geflüchtete - Sie sollten sich schämen. Sie sollten sich in Grund und Boden schämen und sich endlich einmal dafür entschuldigen!"


    Klinkert – Hirsch


  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Stroma Kater vom 4. Dezember 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Der Beitrag ist nach Ermessen der Moderation nicht sanktionswürdig. In der Meldungsbegründung werden "Unterstellungen" und "Beleidigungen" genannt, die eine Sanktionierung rechtfertigen sollen. Zur Beurteilung des Sachverhalts muss also § 8 (4) i. V. m. § 11 ModAdminG herangezogen werden. Die Moderation erkennt an, dass die durch den Mitspieler Stroma Kater getätigten Aussagen dazu geeignet sind, als beleidigend aufgefasst zu werden oder Empörung hervorzurufen. Es ist jedoch zu bedenken, dass der Beitrag im SimOff-Kontext bewertet werden muss. Hier sind Beiträge grundsätzlich in geringerem Ausmaß imstande, andere zu beleidigen. Der Beitrag kann hier außerdem als Übertreibung, die als Argumentationshilfe dient, interpretiert werden. Die Moderation hält die fragliche Äußerung daher nicht für sanktionswürdig.


    Anhang

    Beitrag vom 4. Dezember 2021
    Stroma Kater:
    "Mit diesem eindrucksvollen Beweis, dass Sie von Recht und Gesetz keine Ahnung haben (was für Kriminelle wie Sie typisch ist, und hierbei handelt es sich nicht um eine Anschuldigung sondern um eine Tatsache) verabschiede ich mich jetzt aus dieser Diskussion und wünsche Ihnen und Ihren Sandlerfreunden noch einen schönen Tag. Nehmen Sie halt in Ihrer Parteizentrale nicht zu viel Heroin."


    Hirsch – Klinkert


  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Berliner Satirezentrale vom 15. Dezember 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Die Moderation erkennt im gemeldeten Beitrag kein sanktionswürdiges Verhalten. Zwar ist beim (impliziten) Vergleich einer simulierten Person mit Adolf Hitler grundsätzlich von der Möglichkeit eines Verstoß gegen § 8 (1) Nr. 2 und 4 ModAdminG auszugehen. Hier liegt jedoch ein satirisches Produkt vor, welches durch die Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) sowie die Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) geschützt ist. Eine Abwägung zwischen diesen Grundrechten und den Persönlichkeitsrechten der angegriffenen Person (Harald F. Rache) kann die Moderation nicht vornehmen, da hierfür das Oberste Gericht heranzuziehen ist, welches auf Grundlage der gesamten gesetzlichen Grundlage entscheidet. Eine Sanktion aufgrund des ModAdminG sieht die Moderation als nicht gerechtfertigt an. Wir bitten jedoch darum, insbesondere bei so sensiblen Motiven gründlich darüber nachzudenken, ob eine Nutzung möglicherweise verletzenden Bildmaterials wirklich notwendig ist.



    Anhang

    Beitrag vom 15. Dezember 2021
    Berliner Satirezentrale:
    "Wie immer sind wir auf dem neusten Stand, was die Plakatkampagnen der einzelnen Parteien betrifft. Hier das neueste, erstaunlicherweise ehrliche, FFD-Plakat:"

    Es folgt eine Bildmontage, die unter dem Link angesehen werden kann.


    Hirsch – Klinkert


  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    S A N K T I O N S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Manuela Kotting-Uhl vom 20. Januar 2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist sanktionswürdig .

    2. Manuela Kotting-Uhl wird verwarnt und mit zwei Strafpunkten belegt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Die Moderation erkennt im gemeldeten Beitrag einen Verstoß gegen § 8 (3) ModAdminG ("Trennungsgebot"). Das in § 10 festgehaltene Trennungsgebot schreibt insbesondere eine Trennung von simulationsausschließlichen und nicht simulierten Situationen vor. Unstrittig ist, dass das Vorhandensein von "Beiträgen" sowie eine empfundene Notwendigkeit, diese zu sammeln (hier: zu "geiern") als SimOff zu verstehen ist. Diese Konnotation widerspricht jedoch dem eindeutigen SimOn-Thread und damit auch dem Trennungsgebot. Eine mögliche realistische Interpretation der Phrase "Beiträge geiern" ergab sich der Moderation in der vorliegenden Situation nicht.



    Anhang

    Beitrag vom 20. Januar 2022
    Manuela Kotting-Uhl:
    "Gehts noch inhaltsvoller? Oder geierst du bereits Beiträge?"


    Fürst – Klinkert


  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Christian von Wildungen vom 16. Januar 2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Die Moderation erkennt im gemeldeten Beitrag keinen Verstoß gegen geltende Bestimmungen. In der Meldungsbegründung wird argumentiert, der Ausdruck "Er kann Uns kreuzweise" stelle eine Beleidigung dar. Nach gängiger lexikologischer Betrachtungen (vgl. DWDS oder Duden) und auch nach Ansicht der Moderation derb bis vulgär, jedoch nicht beleidigend und verstößt daher nicht gegen § 8 (4) ModAdminG. Auch wenn für solche Äußerungen keine Einschränkungen durch das ModAdminG oder das vDGB vorgenommen werden, bittet die Moderation doch dringend um die Verwendung eines angemessenen und respektvollen Sprachniveaus.



    Anhang

    Beitrag vom 15. Januar 2022
    Christian von Wildungen:
    "@ M.RUSS

    Wenn wir Rechtsextreme sind , Russ, dann sind Sie und Ihresgleichen, dreckige Linksextreme!

    @ M.REHM

    Er kann Uns kreuzweise!"


    Fürst– Klinkert


  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    S A N K T I O N S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von @Christian Wildungen vom 5. Jänner hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist sanktionswürdig .

    2. Christian Wildungen wird verwarnt und mit 2 Strafpunkten belegt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Im gemeldeten Beitrag liegt strafwürdiges Verhalten vor. In der Meldung wurde "Beleidigung" als Begründung angegeben. Denkbar wäre demnach ein Verstoß gegen §8 Abs. 4 ModAdminG. Entsprechend ist zu prüfen, ob die in §11 ModAdminG niedergelegten Grundsätze erfüllt sind. Demnach ist der Beitrag nicht als beleidigend anzusehen, "soweit [er] nach Art, Ausmaß und Häufigkeit nicht spielbeherrschend ist oder darauf abzielt, bewusste Empörung hervorzurufen."


    Die Moderation stellt fest, dass der Beitrag durchaus beleidigende und unfreundliche Wortwahl enthält. Beispielhaft sei hier die Bezeichnung des angesprochenen Ernesto B. Dutschke als "linker Fatzke" oder "gottverdammt". An sich sind diese Bezeichnungen nach Auffassung der Moderation als nicht besonders schwer anzusehen und würden keine Sanktion rechtfertigen, es muss jedoch auch der Kontext in Betracht gezogen werden. So war die Diskussion bei Absenden des Beitrags zu keinem Zeitpunkt so aufgeheizt, sodass die Wortwahl gerechtfertigt gewesen wäre. Somit ist der Beitrag in Ausmaß als spielbeherrschend anzusehen, da durch den Beitrag das Diskussionsklima und -niveau deutlich beeinträchtigt wurde. Desweiteren muss ebenfalls die SimOff-Wirkung des Beitrags auf die mitspielende Person hinter dem Account "Ernesto B. Dutschke" miteinbezogen werden, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Beitrag auch eine gewisse Sim-Off-Komponente enthält.


    Nicht zuletzt muss die Moderation mit in Betracht ziehen, dass nach §24 Abs. 3 ModAdminG "unter Berücksichtigung [...] der Häufigkeit vergangener Verstöße" ein höheres Strafmaß verhängt werden kann. Dies ist bei Christian Wildungen definitiv gegeben, auch wenn die Moderation angesichts der weniger verletzenden Bezeichnungen im konkreten Beitrag von der Verhängung von mehr als 2 Strafpunkten absieht.


    SimOff wie auch SimOn sind Debatten und Diskussionen ausdrücklich erwünscht, wobei natürlich auch härtere Bandagen aufgefahren werden können. Dennoch bittet die Moderation alle Mitspieler den gegenseitigen Respekt sowie eine gewisse Ernsthaftigkeit zu bewahren und auch im SimOn nicht einfach wahllos Leute zu beleidigen.



    Anhang

    Beitrag vom 5. Jänner 2022
    Christian Wildungen:
    "Sie linker Fatzke, wo haben wir denn eine Schule gegründet, ein Internat Sie gottverdammter Linkslastiger , kann auch Erwachsen beherbergen.

    Halten Sie sich aus Sachen heraus von dennen einer wie Sie eh nichts versteht, bleiben Sie bei dem was Sie können, ihren linken Müll! "


    Klinkert – Hirsch


  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Stroma Kater vom 4. Dezember 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Im gemeldeten Beitrag liegt kein strafwürdiges Verhalten vor. In der Meldung wurde kritisiert, es handle sich um eine "Beleidigung mit NS-Rhetorik". Denkbar wäre demnach ein Verstoß gegen §8 Abs. 4 ModAdminG. Entsprechend ist gleichsam zu prüfen, ob die in §11 ModAdminG niedergelegten Grundsätze erfüllt sind. Demnach ist der Beitrag nicht als beleidigend anzusehen, "soweit [er] nach Art, Ausmaß und Häufigkeit nicht spielbeherrschend ist oder darauf abzielt, bewusste Empörung hervorzurufen."


    Die Moderation erkennt an, dass das Wort "Volksschädling", das maßgeblich durch den Nationalsozialismus und dessen Sprache Bedeutung erlangt hat, als Beleidigung entmenschlichend ist und nicht im Umgang miteinander verwendet werden sollte. Allerdings handelt es sich im vorliegenden Kontext um ein offensichtlich humoristisch gemeintes Zitat der Selbstbezeichnung Herbert Müllers als "staatszersetzende[n] Volksschädling". Aus diesem Grund wäre eine Verwarnung ungerechtfertigt und der Beitrag ist somit nicht als sanktionswürdig anzusehen.



    Anhang

    Beitrag vom 4. Dezember 2021
    Stroma Kater:
    "Oder aber, Sie sind ein staatszersetzender Volksschädling..."


    Klinkert – Hirsch


  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Manuela Kotting-Uhl vom 22. Januar 2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Die Moderation erkennt keinen Verstoß gegen geltende Vorschriften. In der Meldungsbegründung wird argumentiert, der strittige Beitrag verstoße durch die Referenz auf Dislikes gegen das Trennungsgebot. Für die Beurteilung des Sachverhalts ist also § 10 ModAdminG heranzuziehen. Hier ist klar geregelt, dass simulationsausschließliche und außersimulatorische Situationen (SimOn und SimOff) voneinander zu trennen sind. Es gilt jedoch zu beachten, dass das Preuß grundsätzlich als Schnittstelle zwischen beiden Modi fungiert. Hier kann zwischen beiden Lesarten gewechselt werden. Nach Ansicht der Moderation gilt dies auch dann, wenn zu einem Zeitpunkt eine SimOn-Situation vorliegt. Immerhin muss es jederzeit möglich sein, Sachverhalte auch außersimulatorisch zu besprechen. Entsprechend der Gebräuche der Simulation wird das Preuß unter anderem für solche Situationen genutzt. Die Moderation hält den Vorwurf des Verstoßes gegen das Trennungsgebot im vorliegenden Fall daher für unbegründet.


    Anhang

    Beitrag vom 21. Januar 2022
    Manuela Kotting-Uhl:
    "Die Argumente super umgangen, fehlt nur noch dein Dislike"


    Kassab – Klinkert


  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    S A N K T I O N S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Harald F. Rache vom 23. Januar 2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist sanktionswürdig .

    2. Harald F. Rache wird verwarnt und mit zwei Strafpunkten belegt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Nach Ansicht der Moderation verstößt Harald F. Rache mit dem gemeldeten Beitrag gegen § 8 (1) Nr. 3 i. V. m. § 10 ModAdminG ("Trennungsgebot"). Eine Referenz auf die "Simulation", welche zweifelsfrei als SimOff eingestuft werden kann, widerspricht der in § 10 ModAdminG vorgeschriebenen Trennung simulationsausschließlicher und nicht simulierter Situationen. Der Thread, in dem der Gesprächsbeitrag zu finden ist, ist SimOn. Die Äußerung wurde zudem nicht durch die "Spoiler"-Funktion verborgen. Der Moderation eröffnet sich keine realistische, regelkonforme Alternativbedeutung der getätigten Aussage. Einen Verstoß gegen das Trennungsgebot sieht sie daher als gegeben an.



    Anhang

    Beitrag vom 23. Januar 2022
    Harald F. Rache:
    "Wofür Rache leider absolut nichts konnte. Außerdem ist das geklärt und nicht mehr Teil der Simulation gewesen."


    Hirsch – Kassab – Klinkert


  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Kölner Tageszeitung vom 23. Januar 2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Die Moderation erkennt keinen Verstoß gegen geltende Bestimmungen. In der Begründung der Meldung wird argumentiert, ein Mitspieler werde durch den Beitrag mit Adolf Hitler auf eine Stufe gestellt. Die Moderation schließt sich dieser Ansicht grundsätzlich an. Gleichzeitig gilt es jedoch zu beachten, dass in einer realistischen Simulation auch die Pressefreiheit entsprechend ausgestaltet werden muss. Die Moderation ist zudem der Ansicht, dass nicht der Mitspieler, sondern die durch ihn simulierte Figur herabgewürdigt wird. Es ist daher nicht zu vermuten, dass sich die Person hinter dem Charakter Harald F. Rache beleidigt fühlt, was eine Sanktion aufgrund von § 8 (1) Nr. 4 ModAdminG ausschließt. Der Artikel ist vielmehr als valides Mittel politischer Kommunikation anzusehen, das weder spielbeherrschend ist, noch bewusst darauf abzielt, Empörung hervorzurufen (vgl. § 11 ModAdminG). Die Moderation bittet dennoch nachdrücklich darum, derart drastische Vergleiche aus Respekt gegenüber den Mitspielern zu unterlassen.



    Anhang

    Beitrag vom 23. Januar 2022
    Kölner Tageszeitung:
    Der Artikel ist unter dem Link abrufbar.


    Fürst – Klinkert


  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Christian von Wildungen vom 17. Mai 2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Im gemeldeten Beitrag liegt kein strafwürdiges Verhalten vor. In der Meldung wurde angegeben, der Beitrag sei "rassistisch und beleidigend". Denkbar ist demnach ein Verstoß nach §8 Abs. 1 Nr.4 ModAdminG i.V.m. §11 ebd. denkbar. Nach Auffassung der Moderation ist im Beitrag keine Aussage, die "nach Art, Ausmaß und Häufigkeit nicht spielbeherrschend ist oder darauf abzielt, bewusste Empörung hervorzurufen", zu erkennen. Zwar kann die Bezeichnung als "Gesocks" und "Gesindel" als Beleidigung anzusehen, jedoch fehlt dieser die nötige Schärfe, als dass eine Sanktion gerechtfertigt wäre (vgl. frühere Entscheidungen). Auch kann die Moderation im Beitrag keine Abwertung einer Personengruppe aufgrund ihrer Hautfarbe (Rassismus) ausgemacht werden. Die Bezeichnung anderer Personen als Rassist unterliegen der Meinungsfreiheit. Der Beitrag kann somit insgesamt als nicht sanktionswürdig angesehen werden.



    Anhang

    Beitrag vom 17. Mai 2022
    Christian von Wildungen:
    "Kommisch da kommen zwei Schwarze und das gesamte links-grüne Gesocks regt darob auf. scheinen Rassisten zu sein, das Gesindel!"


    Hirsch – Klinkert


  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von @Christian Wildungen vom 24. Februar 2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Im gemeldeten Beitrag liegt kein strafwürdiges Verhalten vor. In der Meldung wurde angegeben, der Beitrag sei "beleidigend gegenüber den Opfern des Krieges in der Ukraine". Denkbar ist demnach ein Verstoß nach §8 Abs. 1 Nr.4 ModAdminG i.V.m. §11 ebd. denkbar. Nach Auffassung der Moderation ist im Beitrag keine Aussage, die "nach Art, Ausmaß und Häufigkeit spielbeherrschend ist oder darauf abzielt, bewusste Empörung hervorzurufen", zu erkennen. Der Beitrag kann zwar als respektlos und verletzend angesehen werden, allerdings bewegt er sich im Rahmen der Spielregeln. Somit ist er nicht sanktionswürdig.



    Anhang

    Beitrag vom 24. Februar 2022
    Christian Wildungen:
    "Ja und nun?
    Ich sorge mich natürlich auch um meine Besitztümer in Rußland und der Ukraine, nicht nur um die Liegenschaften sonden auch im die dortigen Untergebenen. Ich bete dafür das der Angriff so schnell
    wie möglich beendet und keiner umgekommen ist, es dauert schließlich lange undf kostet mein Geld neue Leute auszubilden."


    Klinkert - Hirsch


  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Ryan Davis vom 15. Februar 2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Der gemeldete Beitrag verstößt nach Ansicht der Moderation nicht gegen geltende Bestimmungen. Es wird argumentiert, der Mitspieler Ryan Davis verletze das Trennungsgebot, also § 8 (1) Nr. 4 ModAdminG, da die Mitspielerin Dr. Irina Christ als "Herbert" (in Anlehnung an die frühere Kunstfigur Herbert Müller) bezeichnet wird. Die Moderation ist der Auffassung, dass das Preuß grundsätzlich ein Ort zur Vermischung von SimOn- und SimOff-Kontexten ist. Eine (sachliche und nicht beleidigende) Referenz auf frühere Accounts ist hier daher möglich. Offensichtlich fühlt sich die Mitspielerin Dr. Irina Christ von der Bezeichnung "Herbert" auch angesprochen, sie akzeptiert die SimOff-Anlehnung also in diesem Moment.



    Anhang

    Beitrag vom 13. Februar 2022
    Ryan Davis:
    "Das stimmt nicht, Herbert. Einerseits gelten die Bestimmungen aus § 14 Absatz 1 ja nur, sofern nicht anders geregelt, und in § 33 Absatz 1 wurde wie auch in § 32 klar eine abweichende Regelung zu den dortigen Bestimmungen vorgenommen, und andererseits bezieht sich § 33 Absatz 2 nur auf die Durchführung der geheimen Wahl."


    Kassab – Klinkert


  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    S A N K T I O N S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Christian von Wildungen vom 20. März 2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist sanktionswürdig .

    2. Christian von Wildungen wird verwarnt und mit drei Strafpunkten belegt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Der gemeldete Beitrag verstößt gegen § 8 (1) Nr. 4 ModAdminG i. V. m. § 11 ebd.. Nach bisheriger Beurteilung der Moderation ist "Götz von Berlichingen" aufgrund der eindeutigen Referenz auf das sogenannte "Götz-Zitat" als potentiell beleidigend einzustufen. Zwar hat der Mitspieler Christian von Wildungen die Bezeichnung in Anführungszeichen gesetzt, es ist jedoch eindeutig, dass die Äußerung dem Mitspieler Ernst Haft gilt. Auch verdeckte Beleidigungen können die durch sie beabsichtigte Wirkung entfalten und entsprechend § 11 (1) ModAdminG Empörung hervorrufen. Dies ist insbesondere im teilweise SimOff verorteten Preuß der Fall, da sich hierdurch der Mensch hinter der simulierten Figur angegriffen fühlen kann.


    Aufgrund der zahlreichen bereits erfolgten Beleidigungen durch den Mitspieler Christian von Wildungen hat sich die Moderation zudem dazu entschlossen, gemäß § 24 (3) von der Regelstrafe abzuweichen und drei Strafpunkte zu vergeben. Sie bittet dringend darum, beleidigende Äußerungen zu unterlassen.



    Anhang

    Beitrag vom 20. März 2022
    Christian von Wildungen:
    "Und wenn man mich dafür sperrt, ich habe dem Kerl Haft , anständig geantwortet und der Kerl kommt mir derart! also wehre ich mich so, "Götz von Berlichingen" Herr"-. das ist die einzige verdiente Antwort auf diesen Mist."


    Kassab – Klinkert


  • Andreas Brandstätter

    Hat den Titel des Themas von „Büro der Moderatorenkonferenz“ zu „Beschlüsse der Moderation“ geändert.