AUSSCHUSS
Die Ausschüsse sind zu baldiger Erledigung der ihnen überwiesenen Aufgaben verpflichtet.
Jede Fraktion hat das Recht ein Mitglied in diesen Ausschuss zu entsenden.
Der Ausschuss bestimmt in Absprache mit dem Ältestenrat seinen Vorsitzenden oder seine Vorsitzende.
Kommt es zu keiner Einigung im Einklang, findet eine geheime Wahl statt.
Alles anzeigenDeutscher Bundestag
Vierte Wahlperiode
Drs. IV/XXX
ANTRAG
des Abgeordneten Tom Schneider
Einrichtung eines Ausschusses für die Organisation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Anlage 1
Begründung
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk erfordert, auch gemäß mehrerer Gutachten, die den Rundfunkbeiräten vorliegen, mehrere Reformen. In dem Ausschuss sollen Vorschläge für eine Modernisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks diskutiert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Tom Schneider