[Debatte] Berichtigung falscher Verweise

  • Während der Koslowska'schen Totalrevision des ModAdminG ist ein Fehler bei den Verweisen auf andere Paragraphen unterlaufen. So heißt es in §3 Abs. 2


    Zitat

    (2) Wahlvorschläge sind zulässig und sind für die Gültigkeit der Kandidatur von der vorgeschlagenen Person zu bestätigen. Das passive Wahlrecht wird grundsätzlich erworben mit dem kontenübergreifenden Verfassen von mindestens 250 Beiträgen und kontoübergreifender sechsmonatiger Mitgliedschaft auf der Plattform. Das passive Wahlrecht steht demjenigen nicht zu, der Administrator ist, bereits nach § 25 Absatz 2 Nummer 3 oder Absatz 3 ausgeschlossen wurde oder bereits aus dem Amt des SimOff-Richters, des Moderators, des Wahl-Administrators oder des Community-Beauftragten enthoben wurde.


    §25 lautet in der Neufassung allerdings

    Zitat

    Dieses Gesetz kann durch Beschluss der Spielerschaft mit absoluter Mehrheit der abgegebenen Stimmen im Zuge einer dreitägigen Abstimmung geändert werden. Zuvor ist wenigstens fünf Tage lang über die Änderung zu debattieren.


    Der erste Paragraph ist aus dem alten ModAdminG übernommen worden. Der dortige Paragraph 25 lautet

    Zitat

    (2) Für eine Dauer von
    einen Tag ist der Spieler auszuschließen, wenn er 10 Strafpunkte erhalten hat;
    zwei Tagen kann der Spieler ausgeschlossen werden, wenn er weitere 10 Strafpunkte erhalten hat und bereits nach Nummer 1 ausgeschlossen wurde;
    drei Tage kann der Spieler ausgeschlossen, wenn er weitere 10 Strafpunkte erhalten hat und bereits nach Nummer 2 ausgeschlossen wurde.


    (3) Bei Verstößen gegen die § 8 Absatz 1 Nummer 5, 7 und 8 kann der Spieler für eine längere Dauer, längstens jedoch für sieben Tage, ausgeschlossen werden.


    Dem §25 (alt) entspricht im neuen ModAdminG der §7

    Zitat

    (1) Der Ausschluss auf Zeit erfolgt automatisch oder per gesondertem Beschluss. Die zulässige Höchstdauer eines Ausschlusses auf Zeit beträgt sieben Tage. Für eine Dauer von


    1. einen Tag ist der Spieler automatisch auszuschließen, wenn er 10 Strafpunkte erhalten hat;


    2. zwei Tagen kann der Spieler automatisch ausgeschlossen werden, wenn er weitere 10 Strafpunkte erhalten hat und bereits nach Nummer 1 automatisch ausgeschlossen wurde;


    3. drei Tage kann der Spieler automatisch ausgeschlossen, wenn er weitere 10 Strafpunkte erhalten hat und bereits nach Nummer 2 automatisch ausgeschlossen wurde. Der Ausschluss auf Zeit auf Grund gesonderten Beschlusses ist nur zulässig, wenn dieses Gesetz die Möglichkeit hierzu einräumt.


    (2) Der dauerhafte Ausschluss erfolgt auf Grund eines gesonderten Beschlusses und ist nur zulässig, soweit dieses Gesetz hierzu einräumt. Dauerhaft ausgeschlossen werden kann, wer wenigstens vierzehn Tage lang rechtskräftig auf Zeit ausgeschlossen wurde. Dabei ist der Grundsatz der Gleichbehandlung und der Verhältnismäßigkeit zu beachten.


    Daher stelle ich folgenden Antrag, um diesen Fehlverweis und mögliche Rechtsfragen zur Anwendung des §3 in Zukunft aufzuheben:


    §3 Abs. 2 ModAdminG wird wie folgt gefaßt:


    (2) Wahlvorschläge sind zulässig und sind für die Gültigkeit der Kandidatur von der vorgeschlagenen Person zu bestätigen. Das passive Wahlrecht wird grundsätzlich erworben mit dem kontenübergreifenden Verfassen von mindestens 250 Beiträgen und kontoübergreifender sechsmonatiger Mitgliedschaft auf der Plattform. Das passive Wahlrecht steht demjenigen nicht zu, der Administrator ist, bereits sechs Tage oder dauerhaft ausgeschlossen wurde oder bereits aus dem Amt des SimOff-Richters, des Moderators, des Wahl-Administrators oder des Community-Beauftragten enthoben wurde.