Geschätzte Kollegen,
folgender Antrag wird nun zur Debatte gestellt. Die Debatte dauert 72 Stunden.
Alles anzeigenThüringer Landtag
Zwanzigste Wahlperiode
Gesetzentwurf
der Landesregierung, vertreten durch Landesministerin Stephanie Lang und Ministerpräsidentin Sybille Gräfin Lichtenfeld
Entwurf eines Gesetzes zur Zustimmung zur Vereinbarung über die kirchliche Polizeiseelsorge im Freistaat Thüringen
Entwurf eines Gesetzes zur Zustimmung zur
Vereinbarung über die kirchliche Polizeiseelsorge im Freistaat Thüringen
Kosten: jährliche Mehrkosten in Höhe von 300.000 bis 350.000 Euro
Begründung: Die Polizeiseelsorge ist ein wichtiger Dienst, den die Katholische und die Evangelische Kirche wahrnehmen. Die christlichen Kirchen bieten mit ihren Polizeiseelsorgern den Mitarbeitern der Polizei bei der Bewältigung ihrer Aufgaben Rat, Unterstützung und Begleitung an. Sie tun dies auf dem Hintergrund ihres Glaubens, aber unabhängig von konfessioneller oder religiöser Bindung der Angehörigen der Polizei. Polizeiverbände rechnen angesichts der in den letzten Jahren zunehmend herausfordernden Einsatzlagen mit einem steigenden Bedarf an Seelsorgern und Psychologen. Seelsorger und Psychologen kommen bei Bedarf nach Unfällen oder Verbrechen zum Einsatz, um Einsatzkräfte, Betroffene oder Angehörige zu betreuen. Durch das Gesetz werden die Vereinbarung über die Wahrnehmung der evangelischen Seelsorge und des berufsethischen Unterrichts in der Polizei des Freistaats Thüringen vom 08. Juni 1995 und die Vereinbarung über die Wahrnehmung der katholischen Seelsorge und des berufsethischen Unterrichts in der Polizei des Freistaats Thüringen vom 08. Juni 1995 aufgehoben und durch die Vereinbarung über die kirchliche Polizeiseelsorge im Freistaat Thüringen ersetzt. Hierdurch erfolgt eine stärkere finanzielle Beteiligung des Landes an der christlichen Polizeiseelsorge.