KANDIDATURENPHASE FÜR DAS AMT DES BUNDESKANZLERS DEZEMBER 2020
Nachdem auch im zweiten Wahlgang keiner der Kandidaten die benötigte Mehrheit erreichen konnte bedarf es nun erneut einer dreitägigen Kandidaturenphase für das Amt des Bundeskanzlers. Wahlvorschläge zu den Wahlgängen gemäß Artikel 63 Abs. 3 und 4 des Grundgesetzes sind durch eine Fraktion einzubringen.