Hiermit eröffne ich die Debatte zu folgendem Antrag:
Alles anzeigenBundesrepublik Deutschland
Die Bundeskanzlerin
An den
Präsidenten des deutschen Bundestages
Herrn Toni Kamm MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Sehr geehrter Herr Präsident,
hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes mit Vorblatt.
Ich bitte, die Beschlussfassung des Bundestages herbeizuführen.
Der Bundesrat hat auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet.
Federführend ist das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
Mit freundlichen Grüßen
- Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland -
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Bundesrat
Drucksache BR/XXX
Gesetzentwurf
der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes
A. Problem und Ziel
Im Jugendstrafrecht sind sowohl Strafbefehl als auch beschleunigte Verfahren unzulässig. Einerseits führt dies dazu, dass das Strafverfahren vor allem bei weniger schwerwiegenden Delikten unnötig in die Länge gezogen wird, indem an Ressourcen der Justiz nicht gespart wird. Andererseits entfällt durch eine längere Dauer des Strafverfahrens eine Wirkung der Sanktion, welche in direktem zeitlichen Zusammenhang mit der Tat fällt. Durch diesen Umstand wird ein direktes Einwirken auf den Jugendlichen verunmöglicht.
B. Lösung
Durch eine Änderung des Jugendgerichtsgesetzes sollen das beschleunigte Verfahren und der Strafbefehl auf Jugendliche angewandt werden können, sodass ein direktes Einwirken auf den Jugendlichen ermöglicht wird, da jene in Folge der Änderung unmittelbar die Konsequenzen ihres Handelns erfahren.
C. Alternativen
Keine.
Begründung
Folgt im Plenum.
Die Debatte dauert 72 Stunden.
Die Bundesregierung hat das Wort.