XXI/011 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes

  • Hiermit eröffne ich die Debatte zu folgendem Antrag:


    Die Debatte dauert 72 Stunden.

    Die Bundesregierung hat das Wort.

  • Herr Präsident,


    die Bundesregierung gedenkt, durch die hier vorgelegte Initiative zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes den Ausschluss der Zulässigkeit des beschleunigten Verfahrens und des Strafbefehls im Jugendstrafrecht abzuschaffen und somit die Zulässigkeit benannter Instrumente, sofern Bagatelldelikte im Raum stehen, zu ermöglichen. Hintergrund dessen ist, dass durch die bisherige Rechtslage erstens ein aufwändiges Verfahren, welches Ressourcen in Anspruch nimmt, durchgeführt werden muss, um Jugendliche abzuurteilen und zweitens, dass der erzieherische Effekt des Jugendstrafrechts durch das Fehlen eines direkten zeitlichen Zusammenhangs zwischen Begehung der Tat und Erfahren der Konsequenzen geschmälert wird. Durch diesen Gesetzentwurf werden jener zeitlicher Zusammenhang und damit die erzieherische Wirkung des Jugendstrafrechts gestärkt sowie Ressourcen gespart. Sowohl für ein effizientes Jugendstrafrecht als auch für die Wirtschaftlichkeit ergeben sich positive Auswirkungen. Ich plädiere daher für die Annahme des Gesetzentwurfes. Besten Dank!

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    XVIII. Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland

    Parteivorsitzende der Liberal-Konservativen Allianz


    XII. und XIV. Bundesministerin der Finanzen a. D.