Nutzung von geschützten Bildern

  • Hallo liebe Community,


    Als Anwalt möchte ich mich natürlich auch Sim-Off beteiligen. ^^


    Im Forum werden geschützte Bilder, Wappen, usw. genutzt. Das größte Problem sind natürlich die "Dienstwappen/flaggen".


    §124 OWiG

    (1) Ordnungswidrig handelt, wer unbefugt

    1. das Wappen des Bundes oder eines Landes oder den Bundesadler oder den entsprechenden Teil eines Landeswappens oder
    2. eine Dienstflagge des Bundes oder eines Landes

    benutzt.

    (2) Den in Absatz 1 genannten Wappen, Wappenteilen und Flaggen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

    (3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.


    Somit sind natürlich die Länderflaggen mit Dienstwappen, z.B. Dienstflagge der Bundesbehörden oder Landesflagge von NRW (unten), auch davon betroffen. Die normalen Flaggen stehen der freien Benutzung zu.


    Die Landtage, die hier aufgelistet sind, erlauben die Nutzung nur von Abgeordneten und dem Parlament in der Außendarstellung.

    Nach deutschem Gesetz haften die Autoren der Beiträge für deren Inhalt, und nicht die im Impressum aufgeführte Person.


    So, TL;DR; das ist nicht alles ganz so legal hier, und ich habe auch schon ein paar Mal gesehen, wo da durchgegriffen wurde.

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    RICHTER AM OBERSTEN GERICHT

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  • Hierauf wollte ich noch eingehen. Ordnungswidrig ist nämlich nur die unbefugte Verwendung entsprechender Zeichen. Befugnis kann sich dabei nicht nur aus einer ausdrücklichen Erlaubnis einer Behörde, sondern aus dem Gesichtspunkt der Sozialadäquanz (vgl. BT-Drs. 7/550, S. 355). Sozialadäquat ist die Verwendung auch, wenn eine amtliche Nutzung ausgeschlossen werden kann (vgl. Bohnert, OWiG, § 124, Rn. 5). Da das Forum als Politiksimulation ausgewiesen ist, ist dies der Fall.

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    XVIII. Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland

    Parteivorsitzende der Liberal-Konservativen Allianz


    XII. und XIV. Bundesministerin der Finanzen a. D.

  • Hallo, ich hatte Kontakt mit einigen Landtagen. Leider ist dies bei allen Landtägen nicht der Fall. Bei der Bundesregierung genauso wenig. Höchstens das nutzen des Bundesadlers könnte gestattet sein.

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    8324-rsz-1rsz-1btlogo-png  Mitglied des Deutschen Bundestages & Präsidium


    8328-rsz-wappenzeichen-nrw-farbig-rgb1-png Minister der Justiz, für Umwelt und Klimaschutz NRW

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