DEBATTE | XIX/012: Abschaffung des am 12.03.2022 verkündeten Gesetzes zur Erleichterung des strukturellen Zugangs zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen im Freistaat Bayern

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    AUSSPRACHE

    Abschaffung des am 12.03.2022 verkündeten Gesetzes zur Erleichterung des strukturellen Zugangs zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen im Freistaat Bayern


    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    wir schreiten nun zur Aussprache über den Antrag "Abschaffung des am 12.03.2022 verkündeten Gesetzes zur Erleichterung des strukturellen Zugangs zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen im Freistaat Bayern" (Drs. XIX/012). Die Dauer der Aussprache beträgt - den Regularien unserer Geschäftsordnung entsprechend - zweiundsiebzig Stunden.


    Ich eröffne die Aussprache.

  • Meine Damen und Herren,


    Abtreibungen sind ein Kontroverses Thema, dass weiß hier hoffentlich jeder, dennoch oder gerade deshalb muss man darüber sprechen um gesetzliche und moralische Rahmen zu setzen.

    Das wir die CDSU als konservative Partei nicht begeistert von Abtreibungen sind sollte kein Geheimnis sein doch ist dies nicht der Grund warum wir dieses Gesetz abschaffen wollen.

    Wir verstehen die Intuitionen der damaligen Regierung und was diese zu diesem Gesetz getrieben hat, deshalb möchte ich an diesem Punkt der Opposition das Angebot unterbreiten, sich meine Kritikpunkte zum Gesetz anzuhören und ein Gegenentwurf zu präsentieren, den dieses Thema verdient es, dass man miteinander statt gegeneinander redet.


    Zu folgenden Artikeln "Artikel 4 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 7 Absatz 1 und 2" besteht Kritik:

    Zwar wird in Absatz 2 einzelnen Personen die Möglichkeit gegeben ein solchen Eingriff vorzunehmen, jedoch werden Einrichtungen als solches dazu gezwungen und haben kein Recht solche Eingriffe zu verweigern.

    Wir als CDSU stehen dafür ein das Einrichtungen als ganzes das Recht darauf haben sollten ob sie diese Eingriffe durchführen oder nicht.

    Es kann nicht sein das Einrichtungen dazu gezwungen werden Personal aufzunehmen welches möglicherweise schlechtere Erfahrung mitbringt, nur weil dieses dann bereit ist eben genannte Eingriffe durchzuführen, dadurch schädigt man der Qualität unseres Gesundheitssystems.

    Bayern braucht die Infrastruktur für notwendige Schwangerschaftsabbrüche, diese sollten auch bereitgestellt werden jedoch nicht durch Zwang sondern Förderung, Leben ist heilig Egal ob es sich nun um ein Kriminellen, Unternehmer, Politiker oder normalen Bürger handelt und dieser Gedanke muss dem Menschen wieder in den Kopf gebracht werden.

    Was wir brauchen ist nicht die Ausweitung von qualitativ minderwertigen Operationen sondern qualitativ professionell geschultes Personal und verstärkte Beratungsgespräche zusammen mit einem stärkeren Fokus auf Verhütung.

    Auch müssen wir uns wieder stärker darauf besinnen junge Eltern zu unterstützen und in schwierigen Lebensabschnitten zu helfen, den keine Abtreibung ist freiwillig, jeder hat seine Gründe und oft sind finanzielle Probleme aufgrund eines jungen Alters eines der Gründe weshalb man sich für eine Abtreibung entscheidet.


    Wir als CDSU wollen diesen Antrag nicht abschaffen um Abtreibungen in Bayern zu verbieten, stattdessen wollen wir ein anderen Weg beschreiten der den operationellen Eingriff zwar noch ermöglicht, jedoch die Menschen zu mehr Verantwortung mahnt und ihnen unter die Arme greift.


    Doch wie bereits am Anfang gesagt will ich bei diesem Antrag nicht gegen sondern mit der Opposition sprechen darum bitte ich jetzt um eure Meinung.

  • Sehr geehrter Herr Präsident,


    ich begrüße den vorliegenden Gesetzentwurf, jedoch aus anderen Motiven. Wie das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach herausgearbeitet hat, genießt der nasciturus, also das ungeborene Kind, ab der Nidation, die Einnistung, das Recht auf Leben, für das der Staat zur bürgen hat. Die Gefahr geht in der Konstellation eines Wunsches auf Schwangerschaftsabbruch von Privaten aus; der nasciturus kann logischerweise nicht für sich eintreten und die Mutter verfolgt ja gerade das Interesse, den nasciturus dem Tod, der schwerstmöglichen Freiheitseinschränkung, zuzuführen. Der Staat bürgt folglich als Grundrechtstreuhänder für den nasciturus. Auf die schwerste Freiheitseinschränkung, den Tod, kann folglich nur mit der schwerstmöglichen Konsequenz, dem Strafrecht, reagiert werden. Mit dem Schwangerschaftsabbruch muss zwangsläufig also auch ein moralisches Unwerturteil erfolgen. Angesichts dieser Rechtslage scheint es nicht in das verfassungsrechtlich notwendige Schutzkonzept für das ungeborene Leben zu passen, dass medizinische Einrichtungen gezwungen werden, Gerätschaften für die Beendigung des Lebens des nasciturus vorzuhalten. Vielmehr konterkariert dies das verfassungsrechtlich gebotene Anliegen des Staates, auf den Erhalt des Lebens des nasciturus hinzuwirken. Entsprechend sollte sich der Freistaat Bayern dieses Anliegen nicht weiter auf diese Weise behindern und das Gesetz aufheben.


    Vielen Dank!

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    XVIII. Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland

    Parteivorsitzende der Liberal-Konservativen Allianz


    XII. und XIV. Bundesministerin der Finanzen a. D.