AUSSPRACHE
Bayernkredit zur Förderung der bayrischen IT-Branche
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir schreiten nun zur Aussprache über Antrag "Bayernkredit zur Förderung der bayrischen IT-Branche" (Drs. XIX/007). Die Dauer der Aussprache beträgt - den Regularien unserer Geschäftsordnung entsprechend - zweiundsiebzig Stunden.
Ich eröffne die Aussprache.
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Die bayerische Regierung erkennt die immer größer werdende Bedeutung der IT-Branche für die Stärkung des Standorts Bayern an. Um die Gründung und Entwicklung von Unternehmen sowie die Schaffung zukunftsfähiger Arbeitsplätze zu fördern, wird eine Möglichkeit geschaffen für Unternehmen billiger an nötiges Investmentkapital zu gelangen in Form eines sogenannten Bayernkredits.
Artikel 1: Form und Geltungsbereich
- Die bayerische Regierung gewährt Unternehmen der IT-Branche Kredite zu günstigeren Konditionen als am aktuellen Markt, um die finanziellen Herausforderungen bei Neugründungen und Programmentwicklungen zu mildern.
- Der Bayernkredit hat einen effektiven Jahreszins zwischen -1 bis 1%.
- Die Kreditvergabe ist an die Bedingung geknüpft, dass die Entwicklung der Programme und Spiele am Standort Bayern stattfindet und lokale Arbeitsplätze geschaffen bzw. gehalten werden.
Artikel 2: Stufen- und Belohnungsprogramm
- Um die langfristige Bindung von Unternehmen zu fördern soll ein Stufen- und Belohnungsprogramm eingeführt werden.
- Neugegründete Unternehmen erhalten einen Zinssatz von 1%.
- Für länger ansässige Firmen, die auf längere Zeit Arbeitsplätze garantieren, wird ein progressiv abnehmender Zinssatz eingeführt.
- Für jedes Jahr der Unternehmensansiedlung in Bayern wird der Zinssatz um 0,1% gesenkt.
- Der Zinssatz kann bis zu einem negativen Zinssatz von -1% sinken.
Artikel 3: Umsetzung und Überwachung
- Die bayerische Finanzbehörde ist für die Umsetzung und Überwachung dieser Regelungen verantwortlich.
- Ein transparentes Monitoring-System wird eingerichtet, um sicherzustellen, dass die Bedingungen eingehalten werden.
Artikel 4: Umsetzung und Überwachung
1.Die bayerische Finanzbehörde ist für die Umsetzung und Überwachung dieser Regelungen verantwortlich. Um die Transparenz zu wahren und sicherzustellen, dass die Bedingungen eingehalten werden, hat das Finanzministerium die gewehrten Kreditbeträge sichtbar gegenüber dem Volk zu kommunizieren.
Schlussbestimmungen: Diese Gesetzesvorlage tritt am Tag des Beschluss in Kraft und gilt bis zu dem Tage an dem das Gesetz vom Landtag ausgesetzt wird.
Änderungen oder Ergänzungen können durch parlamentarische Beschlüsse vorgenommen werden.
Diese Gesetzesvorlage soll dazu beitragen, die IT-Branche in Bayern zu stärken und stärkere Anreize für Unternehmen zu schaffen, am Standort zu bleiben oder sich neu anzusiedeln.