Ministerpräsident*innenkonferenz beschließt Corona-Maßnahmen

Die Ministerpräsident*innenkonferenz hat auf einer vom bayrischen Ministerpräsidenten Holler veranstalteten Pressekonferenz Ergebnisse zur Bekämpfung des Coronavirus vorgestellt. Dr. Joachim Holler sprach auf der Pressekonferenz von zähen Verhandlungen und kritisierte fehlendes Interesse mancher Landesregierungen. Dennoch habe man sich nach wochenlangen Verhandlungen auf ein gemeinsames Papier geeinigt. Holler erklärte weiter, dass für die Umsetzung der Maßnahmen die Länder zuständig seien und dies von Bundeskanzlerin Kaiser auch so kommuniziert worden sei. Konkret sieht das Papier folgende Regeln vor:



Reform des Infektionschutzgesetzes und Pläne der Bundesregierung

Die Bundesregierung informierte über die geplante Reform des Infektionsschutzgesetzes, die jedoch keine Länderkompetenzen einschränken soll. Grundlage für diese Reform sollen die Koalitionsvereinbarungen zwischen SDP und Grünen sein. Außerdem habe die Regierung weitere Pläne, um die Pandemie zu bekämpfen.

Zu diesen weiteren Plänen gehören unter anderem eine Verdienstausfallentschädigung in für verscheidenen Branchen, eine Erhöhung der BAB- und BAföG- Aätze um 50%, ein Förderprogramm zur Digitalisierung der Gesundheitsämter, die Ermöglichung digitaler Gerichtsverhandlungen, die Erarbeitung einer Teststrategie und eine Anpassung der Impfpriorität sein.



Stufenöffnungsplan: Gastronomie

Für die Gastronomie ist ab einer Inzidenz von über 100 - mit Ausnahme von Take-Away-Diensten und "Mensa-To-Go" - ein Öffnen der Außen- und Innengastronomie untersagt.

Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 kann die Außengastronomie zwar öffnen, darf aber nur die Hälfte der Kapazität nutzen. Inwieweit die Kontakterfassung nötig ist, konnten wir nicht feststellen.

Zwischen einer Inzidenz von 35 und 50 darf die Außengastronomie komplett und die Innengastronomie mit einem Viertel Belastung öffnen. Für die Innengastronomie sind in diesem Fall eine Reservierung und ein negativer Coronatest nötig.

Mit vollkommen geöffneter Außengastronomie und 50% Kapazitätsnutzung in der Innengastronomie (plus Test und Reservierung) dürfen Gastronomen Ihre Kund*innen bei einer Inzidenz von unter 50% begeistern.



Stufenöffnungsplan: Schulen

Bei einer Inzidenz von über 150 ist Home-Schooling für alle Jahrgänge verpflichtend. Da die Wirkung von Home-Schooling umstritten ist, könnte das zu Diskussionen führen.

Bei einer Inzidenz zwischen 100 und 150 dürfen lediglich die Abschlussklassen in den präsenzunterricht zurückkehren. Scheinbar im Normalmodus mit voller Klassengröße, da Wechselunterricht für die Abschlussklassen nicht erwähnt wird.

Erst ab einer Inzidenz von unter 100 bis 50 dürfen wieder alle Schüler*innen zur Schule. Die Abschlussklassen sowie die Jahrgangsstufen 4, 9 und 11 dürfen in voller Klassengröße antreten, für den Rest ist Wechselunterricht vorgeschrieben.

In den geregelten Normalbetrieb geht es für Schüler*innen und Lehrkräfte ab einer Inzidenz von unter 50. Ob die Inzidenzwerte bspw drei Tage auf diesem Niveau bleiben müssen und ab wann die Lockerungen jeweils in Kraft gehen, scheint Sache der Länder zu sein.



Stufenöffnungsplan: Kulturstätten und -Veranstaltungen, Religiöse Verantslatungen

Kulturstätten und -Veranstaltungen schließen ihre Türen und Vorhänge ausnahmslos ab einer Inzidenz von über 100, religiöse Veranstaltungen sind dagegen schon ab einer Inzidenz von über 50 untersagt.

Zwischen einer Inzidenz von über 30 und unter 100 können Kulturstätten und -Veranstaltungen mit Kontaktdatenerfassung, 50% Belegung verpflichtenden Tests und Terminbuchung öffnen. Religiöse Veranstaltungen können bei einer Inzidenz zwischen 35 und 50 durchgeführt werden - doch auch hier nur mit Einschränkungen wie einer Belegung von maximal 25% und verpflichtendem Test.

Die Inzidenz unter 35 ist dagegen der Traum von beiden Bereichen. Dann können Kulturstätten und -Veranstaltungen mit Kontaktdatenerfassung, 80% Belegung verpflichtenden Tests und Terminbuchung öffnen. Mit 50% Belegung und verpflichtendem Test dürfen Kirchen dann auch öffnen.



Stufenöffnungsplan: Sport

Über einer Inzidenz von über 100 darf Sport nur einzeln und kontaktlos ausgeübt werden.

Unterschreitet der Wert die Zahl 100 und ist über der Zahl 50, dann darf kontaktfreier Sport und unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen ausgeübt werden. Kinder unter 15 Jahren dürfen gemeinsam mit 10 insgesamt 10 Kindern unter 15 Sport treiben.

Selbiges gilt für einen Inzidenzwert zwischen 35 und 50, Kinder unter 15 Jühren fürfen jedoch mit insgesamt 20 Kinder unter 15 Sport treiben. UNter einer Inzidenz von 35 gilt dasselbe.

Berufssportler sind jedoch von diesen Maßnahmen ausgneommen.



Stufenöffnungsplan: Einzelhandel

Über einer Inzidenz von 100 gilt: alles ist geschlossen. Aunahmen sind der Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Filialen des Brief- und Versandhandels, der Verkauf von Presseartikeln, Tierbedarf und Futtermittel sowie der Großhandel.

Unter einer Inzidenz von 100 darf alles öffnen, jedoch sind nicht mehr als ein Kunde pro 10 Quadratmeter erlaubt. Einezelshopping mit Termin ist dagegen jederzeit erlaubt.



Stufenplan: Körpernahe Dienstleitungen

Eine Lockdown Frisur dürfte der Vergangenheit angehören. Über einer Inzidenz von 100 dürfen nur Friseure öffnen, andere Dienstleistungen sind untersagt.

Unter einer Inzidenz von 50 kommen Fuß-, Hand-, Nagel- und Gesichtpflege dazu. Jeweils durchgängig sind negative Tests für Kund*innen und Personal nötig.



Stufenplan: Kontanktbeschränkungen

Coronapartys bleiben auch in der Zukunft illegal. Über einer Inzidenz von 100 darf nur der eigene Hausstand und eine weitere haushaltsfremde Person Umarmungen austauschen.

Zwischen einer Inzidenz von 35 und 100 darf der eigene Hausstand sich mit einem weiteren treffen, die Marke von insgesamt fünf Personen aber nicht überschreiten.

Ab einer Inzidenz von unter 35 dürfen sich drei Haustsände treffen und die Zahl von zehn Personen nicht überschreiten.

Kinder unter 14 Jahren sind von den Regelungen ausgenommen.



Stufenplan: Das Ding mit den Geimpften und Weiteres

Der Stufenplan sieht die Gleichsetzung von vollständig Geimpften mit Personen, die einen negativen Test haben, vor. Gleichzeitig sind die Bundesländer dazu aufgefordert möglichst einheitlich die Regelungen durchzusetzen.

Arbeitgeber werden außerdem verpflichtet Test für Ihre Beschäftigten bereitzustellen. Test für Bürger*innen soll es zeitnah ebenfalls kostenlos geben, die Kosten hierfür übernimmt der Bund. Die Tests für Schüler*innen und Lehrkräfte werden hingegen von den Ländern angeschafft.



Veröffentlicht am 19.05.2021 um 19:30 Uhr

Stand: 19.05.2021, 21:12 Uhr


Änderungen:

19.05.2021, 21:12 Uhr: Rechtschreibfehler im Titel wurde korrigiert.

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